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   LSG Berlin-Brandenburg, 25.07.2018 - L 32 AS 2145/17 B PKH   

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https://dejure.org/2018,23723
LSG Berlin-Brandenburg, 25.07.2018 - L 32 AS 2145/17 B PKH (https://dejure.org/2018,23723)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25.07.2018 - L 32 AS 2145/17 B PKH (https://dejure.org/2018,23723)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25. Juli 2018 - L 32 AS 2145/17 B PKH (https://dejure.org/2018,23723)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 23.08.2011 - B 14 AS 165/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Rückzahlung von

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.07.2018 - L 32 AS 2145/17
    Der Rücknahme und Erstattung stehe nicht entgegen, dass die Klägerinnen von der Familienkasse mit Bescheid vom 20. November 2015 zur Rückzahlung des doppelt gezahlten Kindergeldes verpflichtet worden seien (Hinweis auf Bundessozialgericht, BSG-Urteil vom 23. August 2011 - B 14 AS 165/10 R).

    Ausgehend davon hat die Klage, soweit das Urteil des BSG vom 23. August 2011 - B 14 AS 165/10 R Anwendung findet, hinreichende Aussicht auf Erfolg (gehabt).

    Solche Verpflichtungen sind aber grundsätzlich bei Bestimmung der Hilfebedürftigkeit unbeachtlich (so zum nachträglich entfallenen Anspruch auf Arbeitslosengeld: BSG, Urteil vom 23. August 2011 - B 14 AS 165/10 R, Rdnrn. 23, 24, 25, zitiert nach juris, abgedruckt in SozR 4-4200 § 11 Nr. 43).

  • BVerfG, 14.04.2010 - 1 BvR 362/10

    Zu den Voraussetzungen der rückwirkenden Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.07.2018 - L 32 AS 2145/17
    § 117 Abs. 1 Satz 2 ZPO setzt daher voraus, dass derjenige, der Prozesskostenhilfe begehrt, den Sachverhalt schildert und wenigstens im Kern deutlich macht, auf welche rechtliche Beanstandung er seine Klage stützt (Bundesverfassungsgericht - BVerfG, Beschluss vom 14. April 2010 - 1 BvR 362/10, zitiert nach juris, m. w. N.).
  • BSG, 17.06.2010 - B 14 AS 46/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Darlehen von

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.07.2018 - L 32 AS 2145/17
    Entscheidend ist allein, ob im Bedarfszeitraum Einkommen in bedarfsdeckender Höhe tatsächlich und zur endgültigen Verwendung zur Verfügung steht (so zum Darlehen: BSG, Urteil vom 17. Juni 2010 - B 14 AS 46/09 R, Rdnrn. 16, 17, zitiert nach juris, abgedruckt in BSGE 106, 185 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 30).
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