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   LSG Berlin-Brandenburg, 25.11.2010 - L 22 R 432/09   

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https://dejure.org/2010,17110
LSG Berlin-Brandenburg, 25.11.2010 - L 22 R 432/09 (https://dejure.org/2010,17110)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25.11.2010 - L 22 R 432/09 (https://dejure.org/2010,17110)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25. November 2010 - L 22 R 432/09 (https://dejure.org/2010,17110)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 21.06.1995 - 5 RJ 60/94

    Anspruch auf Geschiedenenwitwenrente bei Unterhaltsanspruch nach Recht des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.11.2010 - L 22 R 432/09
    Zwar habe das BSG in seiner Entscheidung vom 21. Juni 1995 (5 RJ 60/94) anders entschieden, als dies nach Auffassung der Klägerin hätte geschehen dürfen.

    Soweit sich die Klägerin darauf beruft, dass der Versicherte der Klägerin im letzten Jahr vor dem Tod tatsächlich Unterhalt gezahlt habe, ist dies rechtlich unerheblich (BSG, Urteil vom 21. Juni 1995, 5 RJ 60/94).

    Auch insoweit schließt sich der Senat, wie schon das SG im angegriffenen Urteil, der ständigen Rechtsprechung des BSG an (Urteil vom 21. Juni 1995, 5 RJ 60/94, Urteil vom 11. Juni 2003, B 5 RJ 22/02 R).

  • BVerfG, 02.06.2003 - 1 BvR 789/96

    Zur Witwen- oder Witwerrente für Geschiedene aus der DDR

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.11.2010 - L 22 R 432/09
    Immerhin habe das BVerfG in seiner Entscheidung vom 15. Januar 2004 (1 BvR 936/96) unter Hinweis auf seinen früheren Beschluss vom 02. Juni 2003 (1 BvR 789/96) nunmehr ausführt, dass die Nichtgewährung der Geschiedenenwitwenrente durch das BSG in dessen Entscheidung vom 29. Januar 1997 (5 RJ 32/95) unter Berufung auf § 243 a SGB VI nicht zu beanstanden sei und der dort geregelte Anspruchsausschluss jedenfalls dann im Einklang mit dem Grundgesetz (GG) bestünde, wenn eine adäquate eigene Alterssicherung bestünde.

    Hätte der Gesetzgeber hingegen die im Beitrittsgebiet Geschiedenen in die Regelungen des § 243 SGB VI einbezogen, wären diese - ohne sachlichen Grund - gegenüber allen anderen im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach dem 01. Juli 1977 Geschiedenen bevorzugt worden, obwohl sie aufgrund einer eigenen Alterssicherung weniger schutzbedürftig sind (vgl. Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 02. Juni 2003, 1 BvR 789/96).

  • BSG, 11.06.2003 - B 5 RJ 22/02 R

    Geschiedenenwitwenrente - Ehescheidung nach DDR-Recht - internationales

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.11.2010 - L 22 R 432/09
    An der Gültigkeit dieses Personalstatutes hat sich auch nicht dadurch etwas geändert, dass die Klägerin 1973 in die Bundesrepublik Deutschland übergesiedelt ist, da der Versicherte seinen gewöhnlichen Aufenthalt weiterhin in der DDR hatte (vgl. BSG, Urteil vom 11. Juni 2003, B 5 RJ 22/02 R).

    Auch insoweit schließt sich der Senat, wie schon das SG im angegriffenen Urteil, der ständigen Rechtsprechung des BSG an (Urteil vom 21. Juni 1995, 5 RJ 60/94, Urteil vom 11. Juni 2003, B 5 RJ 22/02 R).

  • BSG, 29.01.1997 - 5 RJ 32/95

    Umwertung von Unterhaltsrenten nach § 307a SGB VI

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.11.2010 - L 22 R 432/09
    Immerhin habe das BVerfG in seiner Entscheidung vom 15. Januar 2004 (1 BvR 936/96) unter Hinweis auf seinen früheren Beschluss vom 02. Juni 2003 (1 BvR 789/96) nunmehr ausführt, dass die Nichtgewährung der Geschiedenenwitwenrente durch das BSG in dessen Entscheidung vom 29. Januar 1997 (5 RJ 32/95) unter Berufung auf § 243 a SGB VI nicht zu beanstanden sei und der dort geregelte Anspruchsausschluss jedenfalls dann im Einklang mit dem Grundgesetz (GG) bestünde, wenn eine adäquate eigene Alterssicherung bestünde.
  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90

    Bodenreform I

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.11.2010 - L 22 R 432/09
    Der Gesetzgeber hatte anlässlich der Überleitung der rentenrechtlichen Ansprüche und Anwartschaften der ehemaligen DDR an das geltende Recht der gesetzlichen Rentenversicherung der Bundesrepublik Deutschland einen weiten Gestaltungsspielraum (so auch Urteil des BVerfG vom 23. April 1991, BVerfGE 84, 90, 130).
  • BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvL 55/83

    Verfassungsmäßigkeit des Fortfalls der Geschiedenen-Witwenrente für nach dem 30.

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.11.2010 - L 22 R 432/09
    Die Stichtagsregelung zum 01. Juli 1977 gemäß § 243 SGB VI für die alten Bundesländer ist nach der Rechtsprechung des BVerfG (Beschluss vom 13. Mai 1986, 1 BvL 55/83) mit dem GG vereinbar, und zwar auch in den Fällen, in denen kein Versorgungsausgleich stattgefunden hat.
  • BSG, 10.12.2003 - B 5 RJ 50/02 R

    Geschiedenenwitwenrentenanspruch - Beitrittsgebiet - nachehelicher

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.11.2010 - L 22 R 432/09
    Der Ausnahmefall, der zum Abweichen vom letzten gemeinsamen Personalstatut für den nachehelichen Unterhalt deutscher Staatsangehöriger in analoger Anwendung des Art. 18 Abs. 5 EGBGB, nämlich zur Anwendung des in den alten Bundesländern maßgebenden Ehegesetzes führen würde, liegt nicht vor (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 10. November 1993, XII ZR 127/92; BSG, Urteil vom 10. Dezember 2003, B 5 RJ 50/02 R).
  • BGH, 10.11.1993 - XII ZR 127/92

    Unterhaltsansprüche des in der ehemaligen DDR zurückgebliebenen Ehegatten nach

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.11.2010 - L 22 R 432/09
    Der Ausnahmefall, der zum Abweichen vom letzten gemeinsamen Personalstatut für den nachehelichen Unterhalt deutscher Staatsangehöriger in analoger Anwendung des Art. 18 Abs. 5 EGBGB, nämlich zur Anwendung des in den alten Bundesländern maßgebenden Ehegesetzes führen würde, liegt nicht vor (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 10. November 1993, XII ZR 127/92; BSG, Urteil vom 10. Dezember 2003, B 5 RJ 50/02 R).
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