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   LSG Berlin-Brandenburg, 26.01.2012 - L 8 R 2/08   

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LSG Berlin-Brandenburg, 26.01.2012 - L 8 R 2/08 (https://dejure.org/2012,2779)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26.01.2012 - L 8 R 2/08 (https://dejure.org/2012,2779)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26. Januar 2012 - L 8 R 2/08 (https://dejure.org/2012,2779)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 4 Abs 4 AAÜG, Art 2 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, § 256a Abs 2 SGB 6, § 256a Abs 3 SGB 6
    Rentenberechnung einer Zugangsrentnerin ohne Berücksichtigung von über § 256a Abs 2 und 3 SGB VI (juris: SGB 6) hinausgehenden Arbeitsentgelten, von besitzgeschützten Zahlbeträgen, von Vergleichsrenten; Verfassungsmäßigkeit der Stichtagsregelung im Einigungsvertrag und in § ...

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.01.2012 - L 8 R 2/08
    2.1.1 der garantierte Zahlbetrag - einschließlich der Erhöhung um 6, 84 % zum 31.12.91 - exakt nach dem Beispiel des Ausgangsfalles für das Leiturteil des BVerfG vom 28.4.99 (BVerfGE 100, 1ff.) zu bestimmen und ab 01.01.1990 zu berechnen sowie gemäß der Lohn- und Einkommensentwicklung im Beitrittsgebiet bereits in der Zeit ab 01.07.1990 und danach dauerhaft, hilfsweise ab dem 01.01.1992 anzupassen;.

    2.1.2 eine Vergleichsrente nach den Vorgaben des BVerfG (BVerfGE 100, 1ff. und 104ff.) zu berechnen;.

    2.1.5 der Bescheid über die Beitragsänderungen zum 01.04.2004 aufzuheben und die Anpassungen der Rente sowie die Rentenangleichung Ost an West zum 01.07.2000, zum 01.07.2001, zum 01.07.2002, zum 01.07.2003, zum 01.07.2004 sowie zum 01.07.2005, 01.07.2006 (fiktiv) und zum 01.07.2007 nach den verbindlichen Vorgaben des EV und des GG durchzuführen, wobei zu berücksichtigen ist, dass der Anspruch auf die "Anpassung Ost" nach dem Leiturteil des BVerfG vom 28.04.1999 unter Eigentumsschutz steht (BVerfGE 100, 1, );.

    2.1 das Eigentum der Klägerin, das sie in Form von Ansprüchen und Anwartschaften aus der DDR in die Bundesrepublik Deutschland mitgebracht hat, umfassend zu achten, die Ansprüche auf Rente aus der SV und auf Zusatzversorgung in Übereinstimmung mit dem Zahlbetragsschutz des EV, zum 31.12.91 erhöht um 6, 84 % und ab 1.7.90 (zunächst fiktiv) angepasst wie die Löhne und Einkommen im Beitrittsgebiet, zu berücksichtigen und ab Rentenbeginn nach den gleichen Konditionen zu gewähren, wie sie vom EV für Bestandsrentner vorgesehen und vom BVerfG (BVerfGE 100, 1ff) bestätigt wurden;.

    2.3 die Anpassungen der Rente sowie die Rentenangleichung Ost an West seit dem 1.7.2000 und bis zum Rentenbeginn fiktiv und danach fortlaufend bis Rentenende nach den verbindlichen Vorgaben des EV und des GG durchzuführen, wobei zu berücksichtigen ist, dass der Anspruch auf die "Anpassung Ost" nach dem Leiturteil des BVerfG vom 28.04.1999 unter Eigentumsschutz steht (BVerfGE 100, 1, ); wobei die jährliche Anpassung die Inflationsrate nicht unterschreiten darf (B 4 RA 120/00) bzw. mindestens in Höhe der Anpassung bei der Beamtenversorgung zu erfolgen hat.

    Die Erstreckung der Beitragsbemessungsgrenze (West) auf die überführten Leistungen ist durch die verfassungsrechtlich zulässige Eingliederung der Renten- und Versorgungsanwartschaften der DDR in die gesetzliche Rentenversicherung des vereinigten Deutschlands vorgeprägt (so genannte "Systementscheidung"), sie kann nicht entfallen, ohne dass das System der gesetzlichen Rentenversicherung insgesamt gesprengt würde (BVerfG, Beschluss vom 6. August 2002 - 1 BvR 586/98 -, Abs. 11 und 13; BverfGE 100, 1 [40 f.]).

    Die in der DDR erworbenen Ansprüche und Anwartschaften genießen den Schutz dieses Grundrechts überhaupt nur in der Form, die sie auf Grund der Regelungen des Einigungsvertrags erhalten haben (BVerfGE 100, 1 [37]).

    Das Grundgesetz ist dort auch nicht rückwirkend in Kraft getreten (BVerfGE 100, 1 [33]).

    Es bleibt innerhalb seiner Gestaltungsbefugnis, wenn er es ablehnt, zu Lasten der Versichertengemeinschaft oder Allgemeinheit den alters- oder schicksalsbedingten Umstand voll auszugleichen, dass Personen im erwerbsfähigen Alter bessere Chancen haben, ihre Altersversorgung an geänderte Bedingungen anzupassen als Rentner und Angehörige rentennaher Jahrgänge (so ausdrücklich BVerfGE 100, 1 [46]; daran anschließend BSG SozR 3-8120 Kap VIII H Nr. 111 Nr. 9 Nr. 14, BSG SozR 3-8575 Art. 2 § 44 Nr. 1 und BSG SozR 4-2600 § 260 Nr. 1).

  • BSG, 10.04.2003 - B 4 RA 41/02 R

    Rentenberechnung im Beitrittsgebiet - Beitragsbemessungsgrenze -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.01.2012 - L 8 R 2/08
    Rentenanpassungsentscheidungen ändern die ursprüngliche Rentenhöchstwertfestsetzung weder, noch ersetzen sie sie; die Rentenwertfestsetzung stellt vielmehr lediglich die Grundlage für die Rentenanpassungsentscheidung her (s. BSG SozR 4-2600 § 260 Nr. 1).

    Die Versicherten aus dem Beitrittsgebiet stehen also so, als ob sie die auf- und hochgewerteten Verdienste während eines Erwerbslebens in den alten Bundesländern erzielt und durch Beiträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze (West) versichert hätten (s. zum Ganzen BSG SozR 4-2600 § 260 Nr. 1).

    Es bleibt innerhalb seiner Gestaltungsbefugnis, wenn er es ablehnt, zu Lasten der Versichertengemeinschaft oder Allgemeinheit den alters- oder schicksalsbedingten Umstand voll auszugleichen, dass Personen im erwerbsfähigen Alter bessere Chancen haben, ihre Altersversorgung an geänderte Bedingungen anzupassen als Rentner und Angehörige rentennaher Jahrgänge (so ausdrücklich BVerfGE 100, 1 [46]; daran anschließend BSG SozR 3-8120 Kap VIII H Nr. 111 Nr. 9 Nr. 14, BSG SozR 3-8575 Art. 2 § 44 Nr. 1 und BSG SozR 4-2600 § 260 Nr. 1).

  • BSG, 06.05.1999 - B 8 KN 10/98 R

    Bergmannsvollrentenanspruch - Geburt nach dem 1. 12. 1946 - Übergangsrecht -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.01.2012 - L 8 R 2/08
    Es bleibt innerhalb seiner Gestaltungsbefugnis, wenn er es ablehnt, zu Lasten der Versichertengemeinschaft oder Allgemeinheit den alters- oder schicksalsbedingten Umstand voll auszugleichen, dass Personen im erwerbsfähigen Alter bessere Chancen haben, ihre Altersversorgung an geänderte Bedingungen anzupassen als Rentner und Angehörige rentennaher Jahrgänge (so ausdrücklich BVerfGE 100, 1 [46]; daran anschließend BSG SozR 3-8120 Kap VIII H Nr. 111 Nr. 9 Nr. 14, BSG SozR 3-8575 Art. 2 § 44 Nr. 1 und BSG SozR 4-2600 § 260 Nr. 1).
  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 22/95

    Rentenüberleitung II

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.01.2012 - L 8 R 2/08
    Im Zusammenhang mit der Wiedervereinigung war dem Gesetzgeber bei der Neuordnung sozialrechtlicher Rechtsverhältnisse ein besonders großer Gestaltungsspielraum eingeräumt (s. BVerfGE 100, 59 [94 f.]; BVerfG SozR 3-2600 § 256a Nr. 9).
  • BVerfG, 12.03.1996 - 1 BvR 609/90

    Kindererziehungszeiten

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.01.2012 - L 8 R 2/08
    Denn der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG ist nur verletzt, wenn eine Personengruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten ohne sachlichen Grund anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (s. etwa BVerfGE 55, 72 [88]; 82, 60 [86]; 94, 241 [260]).
  • BVerfG, 13.12.2002 - 1 BvR 1144/00

    Zur Berücksichtigung so genannter Überentgelte im Rahmen der Berechnung von

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.01.2012 - L 8 R 2/08
    Im Zusammenhang mit der Wiedervereinigung war dem Gesetzgeber bei der Neuordnung sozialrechtlicher Rechtsverhältnisse ein besonders großer Gestaltungsspielraum eingeräumt (s. BVerfGE 100, 59 [94 f.]; BVerfG SozR 3-2600 § 256a Nr. 9).
  • BVerfG, 26.07.2007 - 1 BvR 824/03

    Rentenanpassung 2000 und Aussetzung der Rentenanpassung 2004 verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.01.2012 - L 8 R 2/08
    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken ergeben sich schließlich dagegen, dass der aktuelle Rentenwert (Ost), der den Rentenhöchstwert bestimmt, vom aktuellen Rentenwert abweicht (s. dazu BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 26. Juli 2007 - 1 BvR 824/03 u.a., SozR 4-2600 § 68 Nr. 2).
  • BSG, 14.03.2006 - B 4 RA 41/04 R

    Ermittlung des Monatsbetrags der Rente - Beitrittsgebiet - Bildung von

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.01.2012 - L 8 R 2/08
    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken ergeben sich schließlich dagegen, dass der aktuelle Rentenwert (Ost), der den Rentenhöchstwert bestimmt, vom aktuellen Rentenwert abweicht (s. dazu BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 26. Juli 2007 - 1 BvR 824/03 u.a., SozR 4-2600 § 68 Nr. 2).
  • EGMR, 02.03.2000 - 52442/99

    SCHWENGEL contre l'ALLEMAGNE

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.01.2012 - L 8 R 2/08
    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat bislang auch keine Menschenrechtsbeschwerde aus dem Problemkreis der Rentenüberleitung auf Grund von Einwendungen der Beschwerdeführer zur materiellen Rechtslage zur Entscheidung angenommen (s. Nichtannahmebeschlüsse vom 2. März 2000 zur Beschwerde Nr. 52442/99, vom 10. April 2001 zur Beschwerde Nr. 52449/99 und vom 25. September 2007 zur Beschwerde Nr. 12923/03, SozR 4-6021 Art. 1 Nr. 1).
  • EGMR, 10.04.2001 - 52449/99

    KUNA v. GERMANY

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.01.2012 - L 8 R 2/08
    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat bislang auch keine Menschenrechtsbeschwerde aus dem Problemkreis der Rentenüberleitung auf Grund von Einwendungen der Beschwerdeführer zur materiellen Rechtslage zur Entscheidung angenommen (s. Nichtannahmebeschlüsse vom 2. März 2000 zur Beschwerde Nr. 52442/99, vom 10. April 2001 zur Beschwerde Nr. 52449/99 und vom 25. September 2007 zur Beschwerde Nr. 12923/03, SozR 4-6021 Art. 1 Nr. 1).
  • EGMR, 25.09.2007 - 12923/03

    G. K gegen Deutschland

  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvR 1926/96

    Rentenüberleitung III

  • BVerfG, 06.08.2002 - 1 BvR 586/98

    Zur Geltung der Beitragsbemessungsgrenze für Beiträge zur Freiwilligen

  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 20/01 R

    Parteiwechsel in der Berufungsinstanz - erstinstanzliche Entscheidung des

  • SG Hannover, 30.11.2012 - S 12 KN 192/08
    Außerdem kann ein Verstoß gegen das Grundrecht auf Eigentum schon deshalb nicht vorliegen, weil den in die Rentenberechnung eingeflossenen Entgelten kein entspre-chendes Beitragsvolumen gegenübersteht, ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) nicht, weil die Versicherten aus dem Beitrittsgebiet durch die Aufwertung gerade den Versicherten aus den alten Bundesländern gleichge-stellt werden (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. Januar 2012 - L 8 R 2/08, Rn. 33 nach juris).
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