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   LSG Berlin-Brandenburg, 26.01.2021 - L 9 KR 322/20   

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https://dejure.org/2021,2732
LSG Berlin-Brandenburg, 26.01.2021 - L 9 KR 322/20 (https://dejure.org/2021,2732)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26.01.2021 - L 9 KR 322/20 (https://dejure.org/2021,2732)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26. Januar 2021 - L 9 KR 322/20 (https://dejure.org/2021,2732)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Bayern, 30.07.2020 - L 4 KR 516/19

    Sozialverfahrensrecht: Unzulässige Untätigkeitsklage bei schlichtem

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.01.2021 - L 9 KR 322/20
    Soweit sie dies mittels schlichter Zahlungsaufforderungen getan hat oder der Ankündigung, ein bestehendes Lastschriftmandat zu nutzen, liegt darin kein anfechtbarer Verwaltungsakt, sondern ein schlicht hoheitliches Handeln (Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 30. Juli 2020 - L 4 KR 516/19 -, Rn. 35, juris).

    Die Rechte der Klägerin werden durch Aufforderungen und Ankündigungen der Krankenkasse, z.B. als Einzugsstelle, weder unmittelbar begründet noch geändert, aufgehoben oder mit bindender Wirkung festgestellt (Bayerisches LSG, Urteil vom 30. Juli 2020 - L 4 KR 516/19 -, Rn. 43/44, juris).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2004 - L 17 U 201/03

    Bestimung des Rechtsweges hinsichtlich einer Geltendmachung von Einwendungen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.01.2021 - L 9 KR 322/20
    Sie wendet sich gegen den Betriebsprüfungsbescheid vielmehr mit Gründen, die bereits zur Zeit der Erteilung dieses Bescheides vorlagen (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 8.11.2004 - L 17 U 201/03).
  • BSG, 15.02.1989 - 12 RK 3/88

    Rücknahme eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nach § 44 SGB X ,

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.01.2021 - L 9 KR 322/20
    Wird die Vollstreckungsabwehrklage dagegen im Sozialverwaltungsverfahren für stets unanwendbar gehalten (so BSG, Urteil vom 15. Februar 1989 - 12 RK 3/88), so waren Einwendungen gegen den zu vollstreckenden Verwaltungsakt außerhalb des Vollstreckungsverfahrens geltend zu machen (Feddern in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB X, 2. Aufl., § 66 SGB X (Stand: 03.11.2020), Rn. 71).
  • SG Duisburg, 09.08.2021 - S 10 BA 26/21
    Es handelt sich um eine schlichte Zahlungsaufforderung, das heißt um schlicht hoheitliches Handeln und nicht um einen eigenen Verwaltungsakt (vgl. LSG Berlin Brandenburg Urteil vom 26.01.2021 L 9 KR 322/20; Bayrisches LSG Urteil vom 30.07.2020 L 4 KR 516/19; BSG Beschluss vom 29.12.2016 B 4 AS 319/16 B).
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