Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 26.02.2009 - L 3 R 80/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,8392
LSG Berlin-Brandenburg, 26.02.2009 - L 3 R 80/08 (https://dejure.org/2009,8392)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26.02.2009 - L 3 R 80/08 (https://dejure.org/2009,8392)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26. Februar 2009 - L 3 R 80/08 (https://dejure.org/2009,8392)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,8392) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Gewährung von Hinterbliebenenrente bei Eintritt des Todes des Ehepartners innerhalb eines Jahres nach Heirat; Auswirkungen eines unvermittelten Eintritts des Todes; Anpassung von § 46 Abs. 2a Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) an die Regelungen in der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (18)

  • BSG, 28.03.1973 - 5 RKnU 11/71

    Zweck der Heirat - Eheschließung - Versorgung - Vermutung - Entkräftung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.02.2009 - L 3 R 80/08
    Dabei sind vor allem solche Umstände von Bedeutung, die auf einen von der Versorgungsabsicht verschiedenen Beweggrund schließen lassen (vgl. Urteil des BSG vom 28. März 1973 - 5 RKnU 11/71 -, in SozR Nr. 2 zu § 594 RVO).

    Bei einer Gesamtbetrachtung und -abwägung der Umstände und Motive der Eheschließenden darf die Versorgungsabsicht nicht überwiegen (vgl. Urteil des BSG vom 28. März 1973 - 5 RKnU 11/71 -, a. a. O.).

    Gegen eine Versorgungsehe spricht beispielsweise die Tatsache, dass die Eheschließung die Betreuung und Pflege sicherstellen soll (vgl. Urteil des BSG vom 28. März 1973 - 5 RKnU 11/71 -, a. a. O.).

    Die Möglichkeit einer typisierenden Betrachtungsweise im Rahmen der Vermutungswiderlegung schließt nicht aus, dass die Witwe bzw. der Witwer im Rahmen einer Darlegungsobliegenheit zur Widerlegung der Vermutung individuelle Gründe vorträgt und nachweist (vgl. Urteil des BSG vom 28. März 1973 - 5 RKnU 11/71 -, a. a. O.).

    Auf die zu der Parallelvorschrift des § 594 Reichsversicherungsordnung (RVO) in der gesetzlichen Unfallversicherung hierzu ergangene Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) wird ausdrücklich Bezug genommen (vgl. Urteile des BSG vom 28. März 1973 - 5 RKnU 11/71 -, in SozR Nr. 2 zu § 594 RVO, vom 18. Juli 1974 - 5 RKnU 6/73 - nicht veröffentlicht sowie den Beschluss des BSG vom 23. September 1997 - 2 BU 176/97 -, in HVBG-INFO 1998, 621-622).

  • BSG, 03.09.1986 - 9a RV 8/84

    Versorgungsehe - Widerlegung der Rechtsvermutung - Heirat eines Pflegebedürftigen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.02.2009 - L 3 R 80/08
    25 Die Widerlegung der Vermutung erfordert nach § 202 SGG i. V. m. § 292 ZPO den vollen Beweis des Gegenteils (vgl. hierzu Urteil des Bundessozialgerichts vom 03. September 1986 - 9a RV 8/84 - zu § 38 BVG, in SozR 3100 § 38 Nr. 5).

    Hinsichtlich des Begriffs der "besonderen Umstände" besteht ein Beurteilungsspielraum, der der richterlichen Kontrolle unterliegt (vgl. Urteil des BSG vom 03. September 1986 - 9a RV 8/84 -, a. a. O.).

    Da die gesetzliche Vermutung der Versorgungsehe einer Typisierung folgt und den Zweck hat, den Leistungsträger der Ausforschung im Bereich der Intimsphäre zu entheben, gilt dies auch für die Widerlegung der Rechtsvermutung, so dass auch hier die außerhalb der Intimsphäre liegenden objektiven Umstände in einer typisierenden Betrachtungsweise herangezogen werden können (vgl. Urteil des BSG vom 03. September 1986 - 9a RV 8/84 -, a. a. O., Beschluss des Hessischen LSG vom 13. Dezember 2006 - L 2 R 220/06 -, zitiert nach Juris).

  • LSG Schleswig-Holstein, 21.03.2007 - L 8 R 112/06

    Ausschluss von Witwenrente bei einer Ehedauer von weniger als einem Jahr

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.02.2009 - L 3 R 80/08
    Soweit objektiv begründbare Zweifel bestehen, müssen sich diese orientiert an der Lebenswirklichkeit ausräumen lassen (vgl. Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 21. März 2007 - L 8 R 112/06 -, zitiert nach Juris) Die Folgen eines nicht ausreichenden Beweises trägt nach Ausschöpfung des Amtsermittlungsgrundsatzes derjenige, der den Witwen-/Witwerrentenanspruch geltend macht.

    32 Eine gewichtige Bedeutung im Rahmen der Gesamtbetrachtung der tatsächlichen Umstände ist in der Regel dem Gesundheits- bzw. Krankheitszustand des Versicherten beizumessen (vgl. statt vieler: LSG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 17. Mai 2006 - L 17 R 2024/05 - und vom 31. März 2007 - L 16 R 1487/06 - Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 21. März 2007 - L 8 R 112/06 -, zitiert nach Juris; Hessisches LSG, Urteil vom 30. November 2007 - L 5 R 133/07 -, a. a. O.).

    Eine plötzliche Erkrankung im vorgenannten Sinne liegt z. B. vor, wenn bei unbekannter Herzerkrankung der Tod plötzlich durch einen Herzinfarkt in einem Lebensalter eintritt, in welchem der Tod im allgemeinen noch nicht einzutreten pflegt (vgl. Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 21. März 2007 - L 8 R 112/06 -, a. a. O.).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.05.2006 - L 17 R 2024/05

    Kein Anspruch auf Witwenrente bei Versorgungsehe

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.02.2009 - L 3 R 80/08
    Dabei rechtfertigt aber die Darlegung allgemeiner, bei einer Heirat regelmäßig mit entscheidender Gesichtspunkte wie die Absicht, eine Lebensgemeinschaft auf Dauer zu begründen, für sich gesehen noch nicht die Annahme besonderer Umstände (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 17. Mai 2006 - L 17 R 2024/05-, vom 22. Mai 2008 - L 21 R 39/05 - und vom 17. Juli 2008 - L 8 R 583/08 -, jeweils zitiert nach Juris).

    32 Eine gewichtige Bedeutung im Rahmen der Gesamtbetrachtung der tatsächlichen Umstände ist in der Regel dem Gesundheits- bzw. Krankheitszustand des Versicherten beizumessen (vgl. statt vieler: LSG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 17. Mai 2006 - L 17 R 2024/05 - und vom 31. März 2007 - L 16 R 1487/06 - Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 21. März 2007 - L 8 R 112/06 -, zitiert nach Juris; Hessisches LSG, Urteil vom 30. November 2007 - L 5 R 133/07 -, a. a. O.).

    Denn auch das Motiv, gegebenenfalls durch die Witwen-/Witwerrente einen höheren Lebensunterhalt zu erhalten, stützt die Rechtsvermutung einer Versorgungsehe (so auch Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 07. Mai 2006 - L 17 R 2024/05 -, zitiert nach Juris).

  • LSG Bayern, 18.04.2007 - L 19 R 603/04

    Gewährung einer Hinterbliebenenrente bei Dauer der Ehe von mindestens einem Jahr;

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.02.2009 - L 3 R 80/08
    Zu berücksichtigen sind ferner die konkreten Umstände bei der Eheschließung, die etwa bei einer so genannten Nottrauung im Krankenhaus als ein gewichtiges Indiz gegen eine nicht überwiegende Versorgungsabsicht anzusehen sein können (vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 18. April 2007 - L 19 R 603/04 -, zitiert nach Juris).

    Die Tatsache, dass zwischen den Partnern eine gegenseitige Zuneigung und Verpflichtung bestand und die wiederholte Äußerung von Heiratsabsichten ohne Darlegung und Nachweis konkreter Planungen (z. B. Vorsprachen beim Standesamt) reichen für die Widerlegung der gesetzlichen Vermutung des § 46 Abs. 2 a SGB VI nicht aus (vgl. hierzu Urteile des BayLSG vom 23. Juli 2003 - L 2 U 360/01 - und vom 18. April 2007 - L 19 R 603/04 -, beide zitiert nach Juris).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.07.2008 - L 8 R 583/08

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.02.2009 - L 3 R 80/08
    Dabei rechtfertigt aber die Darlegung allgemeiner, bei einer Heirat regelmäßig mit entscheidender Gesichtspunkte wie die Absicht, eine Lebensgemeinschaft auf Dauer zu begründen, für sich gesehen noch nicht die Annahme besonderer Umstände (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 17. Mai 2006 - L 17 R 2024/05-, vom 22. Mai 2008 - L 21 R 39/05 - und vom 17. Juli 2008 - L 8 R 583/08 -, jeweils zitiert nach Juris).

    Dementsprechend steigt mit dem Grad der Lebensbedrohlichkeit einer Krankheit und dem Grad der Offenkundigkeit zugleich der Grad des Zweifels an dem Vorliegen solcher vom Hinterbliebenen zu beweisenden Umstände, die für die Widerlegung der Vermutung angeführt werden (vgl. das nicht rechtskräftige Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 17. Juli 2008 - L 8 R 583/08 -, zitiert nach Juris).

  • LSG Hessen, 13.12.2006 - L 2 R 220/06

    Hinterbliebenenversorgung: Nothochzeit mit todkrankem Partner begründet keine

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.02.2009 - L 3 R 80/08
    Da die gesetzliche Vermutung der Versorgungsehe einer Typisierung folgt und den Zweck hat, den Leistungsträger der Ausforschung im Bereich der Intimsphäre zu entheben, gilt dies auch für die Widerlegung der Rechtsvermutung, so dass auch hier die außerhalb der Intimsphäre liegenden objektiven Umstände in einer typisierenden Betrachtungsweise herangezogen werden können (vgl. Urteil des BSG vom 03. September 1986 - 9a RV 8/84 -, a. a. O., Beschluss des Hessischen LSG vom 13. Dezember 2006 - L 2 R 220/06 -, zitiert nach Juris).

    Die Dauer einer vorehelichen Lebensgemeinschaft kann im Rahmen einer Prüfung der Versorgungsehe im Sinne von § 46 Abs. 2 a SGB VI sowohl ein Argument für als auch gegen das Vorliegen einer solchen sein (vgl. das nicht rechtskräftige Urteil des LSG für das Land Nordrhein-Westfalen vom 31. August 2007 - L 13 R 3/07 - und den Beschluss des Hessischen LSG vom 13. Dezember 2006 - L 2 R 220/06 -, beide zitiert nach Juris); maßgebend sind auch in diesem Zusammenhang die Umstände des Einzelfalles.

  • LSG Hessen, 30.11.2007 - L 5 R 133/07

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.02.2009 - L 3 R 80/08
    Sofern solche Vorsorgedispositionen im zeitlichen Vorfeld der Eheschließung getroffen wurden, bekräftigt dies die gesetzliche Vermutung (vgl. Hessisches LSG, Urteil vom 30. November 2007 - L 5 R 133/07-, zitiert nach Juris); andererseits sind solche Vorsorgedispositionen (z. B. wechselseitige testamentarische Einsetzung, der Abschluss von Lebensversicherungen und die Aufteilung von Grundbesitz) eher als ein mit zu berücksichtigendes Indiz gegen eine überwiegende Versorgungsabsicht anzusehen, wenn sie schon eine Vielzahl von Jahren vor der Eheschließung getroffen worden waren (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 22. Februar 2007 - L 16 R 610/06 - und vom 20. März 2007 - L 16 R 1110/05 -, veröffentlicht in www.sozialgerichtsbarkeit.de).

    32 Eine gewichtige Bedeutung im Rahmen der Gesamtbetrachtung der tatsächlichen Umstände ist in der Regel dem Gesundheits- bzw. Krankheitszustand des Versicherten beizumessen (vgl. statt vieler: LSG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 17. Mai 2006 - L 17 R 2024/05 - und vom 31. März 2007 - L 16 R 1487/06 - Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 21. März 2007 - L 8 R 112/06 -, zitiert nach Juris; Hessisches LSG, Urteil vom 30. November 2007 - L 5 R 133/07 -, a. a. O.).

  • LSG Bayern, 28.03.2007 - L 16 R 610/06

    Voraussetzungen der Gewährung von Erwerbsminderungsrente; Erforderliche

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.02.2009 - L 3 R 80/08
    Sofern solche Vorsorgedispositionen im zeitlichen Vorfeld der Eheschließung getroffen wurden, bekräftigt dies die gesetzliche Vermutung (vgl. Hessisches LSG, Urteil vom 30. November 2007 - L 5 R 133/07-, zitiert nach Juris); andererseits sind solche Vorsorgedispositionen (z. B. wechselseitige testamentarische Einsetzung, der Abschluss von Lebensversicherungen und die Aufteilung von Grundbesitz) eher als ein mit zu berücksichtigendes Indiz gegen eine überwiegende Versorgungsabsicht anzusehen, wenn sie schon eine Vielzahl von Jahren vor der Eheschließung getroffen worden waren (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 22. Februar 2007 - L 16 R 610/06 - und vom 20. März 2007 - L 16 R 1110/05 -, veröffentlicht in www.sozialgerichtsbarkeit.de).

    Jedoch ist auch bei einer nach objektiven Maßstäben schweren Erkrankung mit einer ungünstigen Prognose der Nachweis nicht schlechterdings ausgeschlossen, dass dessen ungeachtet aus anderen als aus Versorgungsgründen geheiratet wurde (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. Februar 2007 - L 16 R 610/06 -, a. a. O.).

  • Drs-Bund, 14.11.2000 - BT-Drs 14/4595
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.02.2009 - L 3 R 80/08
    Sie ist widerlegt, wenn besondere Umstände vorliegen, aufgrund derer trotz kurzer Ehedauer die Annahme nicht gerechtfertigt ist, dass es der alleinige oder überwiegende Zweck der Heirat war, einen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung zu begründen (Gesetzesbegründung zu § 46 Abs. 2 a SGB VI, Bundestagsdrucksache 14/4595 S. 44).

    Unvermittelt eingetreten ist der Tod insbesondere - wie dies in der Gesetzesbegründung zu § 46 Abs. 2 a SGB VI idealtypisch hervorgehoben wird - bei einem Unfall (vgl. BT-Drs. 14/4595 S. 44), aber auch bei einem Verbrechen; gleiches gilt für den Tod infolge einer schweren Erkrankung, die plötzlich aufgetreten ist und schnell zum Tode geführt hat (vgl. GK-SGB VI, § 46 Rdnr. 113).

  • BSG, 23.09.1997 - 2 BU 176/97

    Verfassungsmäßigkeit des § 594 RVO

  • LSG Bayern, 23.07.2003 - L 2 U 360/01

    Anspruch auf Witwenrente; Ausschluss des Anspruchs bei Eheschließung erst nach

  • BSG, 18.07.1974 - 5 RKnU 6/73
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.05.2008 - L 21 R 39/05

    Versorgungsehe; Anforderungen an die Widerlegbarkeit der gesetzlichen Vermutung

  • BSG, 28.06.2000 - B 9 VG 3/99 R

    Keine Beweiserleichterung in der Gewaltopferentschädigung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 31.01.2007 - L 16 R 487/06

    Große Witwenrente; lebensbedrohliche Erkrankung; Versorgungsehe; Widerlegung der

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2007 - L 13 R 3/07
  • BSG, 02.02.2001 - B 2 U 379/00 B

    Anspruch auf Witwenrente aus der Unfallversicherung bei vorher bestandener

  • LSG Schleswig-Holstein, 11.05.2009 - L 8 R 162/07

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

    Die Beweggründe einer Heirat sind nicht für sich zu betrachten, sondern vor dem Hintergrund der im Zeitpunkt der Eheschließung bestehenden tatsächlichen Umstände in eine Gesamtwürdigung mit einzubeziehen (vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. Februar 2009, L 3 R 80/08 m. w. N).
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 01.07.2020 - L 7 R 185/18

    Rente wegen Todes aus der gesetzlichen Rentenversicherung - Witwenrente -

    Denn auch das Motiv, gegebenenfalls durch die Witwen-/Witwerrente einen höheren Lebensunterhalt zu erhalten, stützt die Rechtsvermutung der Versorgungsehe (vergleiche Urteil des Bayerischen LSG vom 18. April 2007, a.a.O.; Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 7. Mai 2006 - L 17 R 2024/05 - Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 26. Februar 2009 - L 3 R 80/08 -, juris Rn. 37).
  • LSG Schleswig-Holstein, 15.06.2010 - L 7 R 58/09

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

    Gegen das Abstellen auf die individuelle Motivlage wird angeführt, dass die in § 46 Abs. 2a SGB VI aufgestellte gesetzliche Vermutung auf einer Typisierung beruht, die u.a. bezweckt, dass zur Ermittlung des entscheidungserheblichen Sachverhalts keine "unerfreulichen und im Ergebnis unsicheren Ausforschungen im Bereich der privaten Lebenssphäre" vorgenommen werden müssen (BSG, Urteil vom 3. September 1986 - 9a RV 8/84 - BSGE 60, 204 = SozR 3100 § 38 Nr. 5, m.w.N.; vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.2.2009 - L 3 R 80/08; Gürtner in: KassKomm., § 46 SGB VI Rz. 46c; Rohr/Sträßer/Dahm, Bundesversorgungsgesetz, § 38 Anm. 5.; Pötter, RVaktuell 2010, S. 15, 21).
  • SG Aachen, 18.02.2014 - S 13 KN 436/13

    Anspruch auf große Witwenrente trotz Bestehens der Ehe von weniger als einem Jahr

    Eine Tatsache ist danach bewiesen, wenn sie in so hohem Grade wahrscheinlich ist, dass alle Umstände des Falles nach vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens und nach der allgemeinen Lebenserfahrung geeignet sind, die volle richterliche Überzeugung zu begründen (BSG, Urteil vom 05.05.2009 - B 13 R 55/08 R; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.02.2009 - L 3 R 80/08; LSG NRW, Urteil vom 10.02.2010 - L 8 R 134/09; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.01.2011 - L 16 R 936/10 ZVW; LSG NRW, Urteil vom 20.06.2012 - L 8 R 239/10; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.10.2012 - L 11 R 392/11; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 05.09.2013 - L 27 R 765/12).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht