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   LSG Berlin-Brandenburg, 26.02.2014 - L 9 KR 313/11   

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https://dejure.org/2014,12188
LSG Berlin-Brandenburg, 26.02.2014 - L 9 KR 313/11 (https://dejure.org/2014,12188)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26.02.2014 - L 9 KR 313/11 (https://dejure.org/2014,12188)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26. Februar 2014 - L 9 KR 313/11 (https://dejure.org/2014,12188)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 54 Abs 1 S 2 SGG, § 60 Abs 2 S 1 Nr 3 SGB 5, § 69 Abs 2 S 1 SGB 5, § 69 Abs 2 S 2 SGB 5, § 69 Abs 2 S 3 SGB 5
    Krankenversicherung - sozialgerichtliches Verfahren - Klagebefugnis eines Krankentransportunternehmers gegen Verlautbarungen einer Krankenkasse zur Vorabgenehmigungspflicht von Krankentransporten - kein grundgesetzlicher Eigentumsschutz für bloße Umsatz- und ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 12.09.2012 - B 3 KR 17/11 R

    Krankenversicherung - Vergütung von Krankentransportleistungen - kein

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.02.2014 - L 9 KR 313/11
    Die Beklagte trägt vor: Soweit das Bundessozialgericht mit Urteil vom 12. September 2012, B 3 KR 17/11, in einem obiter dictum entschieden habe, dass der Genehmigungsvorbehalt für Fahrten zu ambulanten Behandlungen nicht für Krankenbeförderungen nach § 60 Abs. 2 Satz 1 SGB V gelte, sei dies nicht überzeugend.

    Die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 12. September 2012, B 3 KR 17/11, belege, dass Krankentransporteinsätze nicht vorab genehmigungspflichtig seien.

    Daran ändert das Urteil des Bundessozialgerichts vom 12. September 2012 (B 3 KR 17/11 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 26 bis 28) nichts.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.04.2011 - L 9 KR 189/08

    Krankentransport; Sachleistungsanspruch; Krankentransportwagen; Ambulante

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.02.2014 - L 9 KR 313/11
    Diese Rechtsauffassung habe auch der Senat in seinem Urteil vom 13. April 2011, L 9 KR 189/08, vertreten.

    Hiervon kann schon deswegen nicht die Rede sein, weil die von der Beklagten favorisierte und von den Klägern bestrittene Rechtsauffassung jedenfalls vertretbar ist, was schon das Urteil des Senats vom 13. April 2011 zeigt (L 9 KR 189/08, zitiert nach juris, dort Rdnr. 24).

  • BSG, 21.03.2012 - B 6 KA 16/11 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - vertragsärztliche Versorgung - Klage des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.02.2014 - L 9 KR 313/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts können dabei grundsätzlich auch Leistungserbringer in ihren Grundrechten aus Art. 12 Abs. 1 GG tangiert sein, die nicht selbst Adressaten der Vorschriften oder des staatlichen Handelns sind (Urteil vom 21. März 2012, B 6 KA 16/11 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 34; Urteil des Senats vom 19. Dezember 2012, L 7 KA 74/09 KL, zitiert nach juris, dort Rdnr. 59).

    Der Senat greift insoweit zurück auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts u.a. zum Recht der Festbeträge für Arzneimittel (Urteil vom 17. Dezember 2002, BVerfGE 106, 275, 298f.), der sich das Bundessozialgericht u.a. im Urteil vom 21. März 2012 (B 6 KA 16/11 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 36) angeschlossen hat.

  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.02.2014 - L 9 KR 313/11
    Bloße Umsatz- und Gewinnchancen und tatsächliche Gegebenheiten sind zwar für das Unternehmen von erheblicher Bedeutung; sie werden vom Grundgesetz eigentumsrechtlich jedoch nicht dem geschützten Bestand des einzelnen Unternehmens zugeordnet (st. Rspr. des Bundesverfassungsgerichts, vgl. nur Urteil vom 10. Juni 2009, 1 BvR 706/08 u.a., zitiert nach juris, dort Rdnr. 218, sowie Beschluss vom 31. Oktober 1984, 1 BvR 35/82, zitiert nach juris, dort Rdnr. 77).
  • BVerfG, 17.12.2002 - 1 BvL 28/95

    Arzneimittelfestbeträge

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.02.2014 - L 9 KR 313/11
    Der Senat greift insoweit zurück auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts u.a. zum Recht der Festbeträge für Arzneimittel (Urteil vom 17. Dezember 2002, BVerfGE 106, 275, 298f.), der sich das Bundessozialgericht u.a. im Urteil vom 21. März 2012 (B 6 KA 16/11 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 36) angeschlossen hat.
  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 706/08

    Verfassungsmäßigkeit der Einführung des Basistarifs durch die Gesundheitsreform

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.02.2014 - L 9 KR 313/11
    Bloße Umsatz- und Gewinnchancen und tatsächliche Gegebenheiten sind zwar für das Unternehmen von erheblicher Bedeutung; sie werden vom Grundgesetz eigentumsrechtlich jedoch nicht dem geschützten Bestand des einzelnen Unternehmens zugeordnet (st. Rspr. des Bundesverfassungsgerichts, vgl. nur Urteil vom 10. Juni 2009, 1 BvR 706/08 u.a., zitiert nach juris, dort Rdnr. 218, sowie Beschluss vom 31. Oktober 1984, 1 BvR 35/82, zitiert nach juris, dort Rdnr. 77).
  • BVerfG, 24.11.2010 - 1 BvF 2/05

    Gentechnikgesetz

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.02.2014 - L 9 KR 313/11
    Ein Eingriff in das Grundrecht des Art. 12 Abs. 1 GG erfordert nicht, dass eine Berufstätigkeit durch eine hoheitliche Maßnahme unmittelbar betroffen ist; vielmehr entfaltet das Grundrecht seine Schutzwirkung auch gegenüber solchen Normen oder Akten, die sich zwar nicht unmittelbar auf die Berufstätigkeit beziehen, jedoch eine objektiv berufsregelnde Tendenz haben (st. Rspr. des Bundesverfassungsgerichts, zuletzt Urteil vom 24. November 2010, 1 BvF 2/05, zitiert nach juris, dort Rdnr. 292).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.12.2012 - L 7 KA 74/09

    Krankenversicherung - Aufnahme der asynchronen Photosoletherapie in die

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.02.2014 - L 9 KR 313/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts können dabei grundsätzlich auch Leistungserbringer in ihren Grundrechten aus Art. 12 Abs. 1 GG tangiert sein, die nicht selbst Adressaten der Vorschriften oder des staatlichen Handelns sind (Urteil vom 21. März 2012, B 6 KA 16/11 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 34; Urteil des Senats vom 19. Dezember 2012, L 7 KA 74/09 KL, zitiert nach juris, dort Rdnr. 59).
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