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   LSG Berlin-Brandenburg, 26.02.2020 - L 16 R 670/19   

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https://dejure.org/2020,7443
LSG Berlin-Brandenburg, 26.02.2020 - L 16 R 670/19 (https://dejure.org/2020,7443)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26.02.2020 - L 16 R 670/19 (https://dejure.org/2020,7443)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26. Februar 2020 - L 16 R 670/19 (https://dejure.org/2020,7443)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 225 Abs 1 S 1 SGB 6
    Versorgungsausgleich; Erstattung aufgrund übertragener Rentenanwartschaften; Verjährung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    SGB VI § 225 Abs. 1 S. 1; VAErstV § 2 Abs. 4 S. 1
    Erstattung von Aufwendungen aufgrund von Rentenzahlungen nach einem familiengerichtlichen Versorgungsausgleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2020, 511
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 06.08.1986 - 5a RKn 22/85

    Beschränkung beim Leistungsbezug - Selbständige Erwerbstätigkeit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.02.2020 - L 16 R 670/19
    Auch das bloße "Schweigen des Gesetzes" rechtfertigt noch nicht die Annahme einer echten Gesetzeslücke; vielmehr muss aus den Gesamtumständen ersichtlich sein, dass das "Schweigen" vom Konzept des Gesetzes nicht getragen wird (vgl BSG, Urteil vom 6. August 1986 = BSGE 60, 176, 178, mwN = SozR 2600 § 57 Nr. 3), dass also nach dem Gesetzeskonzept eine Regelung von Sachverhalten der in Frage stehenden Art notwendig gewesen wäre.
  • BVerfG, 09.03.1995 - 2 BvR 1437/93

    Unterbringung psychisch Kranker in den neuen Bundesländern

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.02.2020 - L 16 R 670/19
    Hat das Gesetz indes - wie vorliegend aus dem Wortlaut des § 2 VAErstV erhellt - eine "eindeutige Entscheidung" getroffen, darf der Richter diese nicht aufgrund eigener rechtspolitischer Vorstellungen verändern und durch eine judikative Lösung ersetzen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. März 1995 - 2 BvR 1437/93 = NStZ 1995, 399 ff).
  • BSG, 20.09.1988 - 4a RJ 45/87

    Verpflichtung aus Versorgungsausgleich - Anspruch auf Rückübertragung von

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.02.2020 - L 16 R 670/19
    Das Verfahren betrifft eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit, die nach den Vorschriften des SGG zu beurteilen ist (§ 51 Abs. 1 SGG); denn streitig ist der rentenrechtliche Vollzug der familiengerichtlichen Entscheidung über den Versorgungsausgleich (vgl hierzu entsprechend: BSG, Urteil vom 20. September 1988, BSGE 64, 75, 76 = SozR 5795 § 4 Nr. 6; BSG, Urteil vom 14. März 2006 - B 4 RA 8/05 R = SozR 4-2600 § 225 Nr. 2 - Rn 12).
  • BSG, 14.03.2006 - B 4 RA 8/05 R

    Abwicklung des Versorgungsausgleichs - Erstattung der Aufwendung auf Grund von

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.02.2020 - L 16 R 670/19
    Das Verfahren betrifft eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit, die nach den Vorschriften des SGG zu beurteilen ist (§ 51 Abs. 1 SGG); denn streitig ist der rentenrechtliche Vollzug der familiengerichtlichen Entscheidung über den Versorgungsausgleich (vgl hierzu entsprechend: BSG, Urteil vom 20. September 1988, BSGE 64, 75, 76 = SozR 5795 § 4 Nr. 6; BSG, Urteil vom 14. März 2006 - B 4 RA 8/05 R = SozR 4-2600 § 225 Nr. 2 - Rn 12).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.02.2015 - L 4 R 819/12

    Folgen eines Verstoßes des Rentenversicherungsträgers gegen seine Obliegenheit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.02.2020 - L 16 R 670/19
    Augenscheinlich ist der Verordnungsgeber daher davon ausgegangen, dass die Träger der Rentenversicherung die Frist zur Anbringung der Erstattungsforderung im Regelfall einhalten werden (vgl zum Ganzen auch Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Februar 2015 - L 4 R 819/12 NZB - juris; eine planwidrige Regelungslücke ebenfalls verneinend LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 8. Dezember 2015 - L 12 R 53/13 -).
  • BVerfG, 28.09.1998 - 2 BvR 2232/94

    Fehlende Anrechnung sog verfahrensfremder Untersuchungshaft auf in anderer Sache

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.02.2020 - L 16 R 670/19
    Erfasst der Tatbestand einer für eine bestimmte Rechts- und Interessenlage getroffenen Norm eine Fallgestaltung nicht unmittelbar und fehlt es auch sonst an einer besonderen Regelung, so ist - in den Grenzen des Gesetzesvorbehalts (§ 31 Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil-) - durch Auslegung des Gesetzes zu ermitteln, ob eine Gesetzeslücke vorliegt, die durch die entsprechende Anwendung einer für vergleichbare Rechts- und Interessenlagen getroffenen Norm zu schließen ist, oder ob es - unter Umständen aufgrund eines Umkehrschlusses - bei der Anwendung der Grundregel sein Bewenden hat (vgl BVerfG, Kammerbeschluss vom 28. September 1998 - 2 BvR 2232/94 = NStZ 1999, 24 f).
  • BSG, 01.07.2010 - B 13 R 67/09 R

    Nachversicherung - rückwirkende Erhebung von Säumniszuschlägen vom

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.02.2020 - L 16 R 670/19
    Ein Vertrauen auf die Beibehaltung einer als rechtswidrig erkannten Verwaltungspraxis verdient im Verhältnis zwischen Behörden regelmäßig keinen Vertrauensschutz (vgl BSG, Urteil vom 1. Juli 2010 - B 13 R 67/09 R = SozR 4-4200 § 24 Nr. 5 - Rn 38 mwN).
  • BSG, 20.09.1989 - 7 RAr 110/87

    Ausschluß von Leistungen der Produktiven Winterbauförderung, Wiedereinsetzung in

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.02.2020 - L 16 R 670/19
    Denn ein Verhalten, das zu eigenem früherem Verhalten in Widerspruch steht (vgl BSGE 65, 272, 277 = SozR 4100 § 78 Nr. 8 S 36 mwN, welches wiederum einen Vertrauenstatbestand geschaffen hat, aufgrund dessen der Beklagte berechtigterweise davon ausgehen durfte, die Klägerin würde nach Ablauf der Frist in § 2 Abs. 1 VAErstV geregelten Frist keine Erstattungsanforderungen für zurückliegende Kalenderjahre mehr verlautbaren, ist der Klägerin nicht zur Last zu legen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.06.2014 - L 12 R 53/13
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.02.2020 - L 16 R 670/19
    Augenscheinlich ist der Verordnungsgeber daher davon ausgegangen, dass die Träger der Rentenversicherung die Frist zur Anbringung der Erstattungsforderung im Regelfall einhalten werden (vgl zum Ganzen auch Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Februar 2015 - L 4 R 819/12 NZB - juris; eine planwidrige Regelungslücke ebenfalls verneinend LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 8. Dezember 2015 - L 12 R 53/13 -).
  • SG Münster, 30.09.2020 - S 14 R 239/19
    Zur Begründung des Erstattungsbegehrens bezieht sich die Klägerin maßgeblich auf das Urteil des Landessozialgerichts - LSG - Berlin Brandenburg vom 26.02.2020 - L 16 R 670/19, juris, dass sie auch nochmals im Verhandlungstermin im Volltext überreich-te.

    Das Gericht hat im Termin zur mündlichen Verhandlung am 30.09.2002 den Beteilig-ten noch die Besprechung zum Urteil des LSG Berlin Brandenburg vom 26.02.2020 mit Anmerkung Stäbler, NZS 2020, 511, sowie das vorbereitend vom Archiv des SG Berlin beigezogene unveröffentlichte dortige Urteil vom 28.08.2019 - S 30 R 3366/18 zur Kenntnis und zum Verbleib ausgehändigt.

    Diese Verordnungsnorm - § 2 VAErstV -lehnt sich nämlich gerade an die gesetzliche Vierjahresverjährung im Sozialgesetz-buch im Übrigen - worauf die Verordnungsbegründung (vgl. bereits oben, BR-Drucks 646/01) auch zutreffend hinweist -an ( ebenso LSG Berlin-Brandenburg Urt. v.26.02.2020 - L 16 R 670/19, rechtskräftig, SG Berlin Urt.v.28.08.2019 - S 30 R 3366/18 bestätigend ).

    Mit § 113 SGB X in der seit 1. Januar 2001 geltenden Fassung, auf den die Begrün-dung des Verordnungsgebers , s.o., nur Bezug nehmen konnte, legt die von der Be-klagten vorgenommene Auslegung indes auch wiederum nicht nahe (ebenso über-zeugend LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 26.02.2020 L 16 R 670/19 juris).

    Augenscheinlich ist der Verordnungsgeber daher davon ausgegangen, dass die Träger der Rentenversicherung die Frist zur Anbringung der Erstattungsfor-derung im Regelfall einhalten (vgl zum Ganzen auch LSG Berlin-Brandenburg Urt. v. 26.02.2020 - L 16 R 670/19 juris Rn.19 sowie Beschluss vom 17.02.2015 - L 4 R 819/12 NZB,juris und vertiefend auch zum Ausschluss einer Analogie mangels plan-widriger Regelungslücke ebenfalls LSG Berlin-Brandenburg Urt. v.08.12.2015 - L 12 R 53/13, juris).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.02.2022 - L 17 R 534/19

    Verjährung des Erstattungsanspruchs des Rentenversicherungsträgers gegen den

    Statthaft ist die (echte) Leistungsklage (§ 54 Abs. 5 SGG), denn für den von der Klägerin geltend gemachten Zahlungsanspruch hat kein Verwaltungsakt zu ergehen (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 14. März 2006 - B 4 RA 8/05 R -, Rn. 10 in juris; Landessozialgericht [LSG] Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30. Juni 2020 - L 6 R 161/20 -, Rn. 16 in juris; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. Februar 2020 - L 16 R 670/19 -, Rn. 13 in juris; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18. März 2015 - L 4 U 71/13 -, Rn. 26 in juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19. März 2010 - L 13 R 12/05 -, Rn. 19 in juris).
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