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   LSG Berlin-Brandenburg, 26.03.2020 - L 37 SF 218/19 EK AS   

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https://dejure.org/2020,8105
LSG Berlin-Brandenburg, 26.03.2020 - L 37 SF 218/19 EK AS (https://dejure.org/2020,8105)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26.03.2020 - L 37 SF 218/19 EK AS (https://dejure.org/2020,8105)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26. März 2020 - L 37 SF 218/19 EK AS (https://dejure.org/2020,8105)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewährung einer Entschädigung wegen überlanger Dauer eines Gerichtsverfahrens; Kriterien für die Beurteilung der Verfahrensdauer; Bedeutung eines Verfahrens für die Allgemeinheit

  • rechtsportal.de

    GVG §§ 198 ff.
    Gewährung einer Entschädigung wegen überlanger Dauer eines Gerichtsverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 07.09.2017 - B 10 ÜG 1/16 R

    Überlanges Gerichtsverfahren - Ausschluss eines Richters - Mitwirkung am

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.03.2020 - L 37 SF 218/19
    Schließlich ergibt erst eine wertende Gesamtbetrachtung und Abwägung aller Einzelfallumstände, ob die Verfahrensdauer die äußerste Grenze des Angemessenen deutlich überschritten und deshalb das Recht auf Rechtsschutz in angemessener Zeit verletzt hat (BSG, Urteil vom 07.09.2017 - B 10 ÜG 1/16 R - juris, Rn. 33).
  • BSG, 07.09.2017 - B 10 ÜG 3/16 R

    Überlanges Gerichtsverfahren - unangemessene Verfahrensdauer - gleichzeitig neben

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.03.2020 - L 37 SF 218/19
    Denn maßgebend für die Beurteilung der Verfahrensdauer sind gemäß § 198 Abs. 1 Satz 2 GVG die Umstände des Einzelfalls, insbesondere das Verhalten der Verfahrensbeteiligten und Dritten sowie die Schwierigkeit, Komplexität und Bedeutung des Verfahrens, wobei nicht nur die Bedeutung für den auf Entschädigung klagenden Verfahrensbeteiligten aus der Sicht eines verständigen Betroffenen von Belang ist, sondern auch die Bedeutung für die Allgemeinheit (BSG, Urteil vom 12.02.2015, B 10 ÜG 11/13 R, Rn. 34, vgl. BSG, Urteil vom 07.09.2017 - B 10 ÜG 3/16 R - Rn. 24, jeweils zitiert nach juris).
  • BSG, 12.02.2015 - B 10 ÜG 8/14 B

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - sozialgerichtliches

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.03.2020 - L 37 SF 218/19
    Nach Anhörung der Beteiligten kann der Senat gemäß § 201 Abs. 2 Satz 1 GVG i.V.m. §§ 202 Abs. 1 Satz 2, 105 Abs. 1 Satz 1 SGG durch Gerichtsbescheid entscheiden, da die Sache keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist und der Sachverhalt geklärt ist (zur grundsätzlichen Möglichkeit hierzu: vgl. BSG, Beschluss vom 12. Februar 2015 - B 10 ÜG 8/14 B - juris).
  • BSG, 12.02.2015 - B 10 ÜG 11/13 R

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - keine Begrenzung der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.03.2020 - L 37 SF 218/19
    Denn maßgebend für die Beurteilung der Verfahrensdauer sind gemäß § 198 Abs. 1 Satz 2 GVG die Umstände des Einzelfalls, insbesondere das Verhalten der Verfahrensbeteiligten und Dritten sowie die Schwierigkeit, Komplexität und Bedeutung des Verfahrens, wobei nicht nur die Bedeutung für den auf Entschädigung klagenden Verfahrensbeteiligten aus der Sicht eines verständigen Betroffenen von Belang ist, sondern auch die Bedeutung für die Allgemeinheit (BSG, Urteil vom 12.02.2015, B 10 ÜG 11/13 R, Rn. 34, vgl. BSG, Urteil vom 07.09.2017 - B 10 ÜG 3/16 R - Rn. 24, jeweils zitiert nach juris).
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