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   LSG Berlin-Brandenburg, 26.06.2013 - L 34 AS 2690/12   

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https://dejure.org/2013,17401
LSG Berlin-Brandenburg, 26.06.2013 - L 34 AS 2690/12 (https://dejure.org/2013,17401)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26.06.2013 - L 34 AS 2690/12 (https://dejure.org/2013,17401)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26. Juni 2013 - L 34 AS 2690/12 (https://dejure.org/2013,17401)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 7 Abs 5 S 1 SGB 2, § 60 SGB 3, §§ 60 ff SGB 3, § 97 SGB 3, §§ 97ff SGB 3
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende - Ausbildung zum Werkzeugmaschinenspaner und Fachpraktiker für Zerspanungsmechanik eines behinderten Menschen im Berufsbildungswerk - kein Eintrag im Verzeichnis der staatlich anerkannten ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 7 Abs 1 SGB 2, § ... 7 Abs 5 SGB 2, § 19 Abs 1 SGB 2, § 20 Abs 1 SGB 2, § 20 Abs 2 S 1 SGB 2, § 21 Abs 4 SGB 2, § 22 SGB 2, § 60 SGB 3, § 61 SGB 3, § 62 SGB 3, § 97 ff SGB 3, § 2 BAföG, § 66 BBiG, § 42m HwO
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Leistungsausschluss für Auszubildende bei Förderung einer besonderen Ausbildung für behinderte Menschen i. S. v. § 66 BBiG - § 42m HwO gemäß §§ 97 ff SGB III - Mehrbedarf

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende - Ausbildung zum Werkzeugmaschinenspaner und Fachpraktiker für Zerspanungsmechanik eines behinderten Menschen im Berufsbildungswerk - Mehrbedarf für den erwerbsfähigen behinderten ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2013, 911 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 22.03.2010 - B 4 AS 59/09 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für erwerbsfähigen behinderten Hilfebedürftigen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.06.2013 - L 34 AS 2690/12
    Weiterhin zutreffend ist das SG davon ausgegangen, dass Streitgegenstand die Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und nicht lediglich die Gewährung eines Mehrbedarfs ist, denn insofern handelt es sich nicht um einen gesonderten Streitgegenstand (vgl. das Urteil des BSG vom 22. März 2010 - B 4 AS 59/09 R -, in juris m. w. N.).

    Der Anspruch setzt die Teilnahme an einer regelförmigen besonderen Maßnahme voraus, die grundsätzlich geeignet ist, einen Mehrbedarf beim Betroffenen auszulösen (so ausdrücklich etwa BSGE 101, 79 = SozR 4-3500 § 54 Nr. 1, jeweils RdNr. 22 sowie das Urteil des BSG vom 22. März 2010 - B 4 AS 59/09 R - in juris RdNr. 17).

    Unerheblich ist mit Rücksicht auf die dem Mehrbedarf zugrunde liegende Betrachtungsweise, ob die Leistung im konkreten Einzelfall geeignet war, zusätzliche Aufwendungen beim Kläger auszulösen (vgl. das Urteil des BSG vom 22. März 2010 - B 4 AS 59/09 R - a. a. O. RdNr. 22).

  • BSG, 18.08.2005 - B 7a/7 AL 100/04 R

    Berufsausbildungsbeihilfe - Förderungsfähigkeit - Tatbestands- und

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.06.2013 - L 34 AS 2690/12
    Durch die Aufnahme des Berufsausbildungsverhältnisses in das nach § 34 BBiG (in der seit 01. April 2005 geltenden Fassung) einzurichtende und zu führende Verzeichnis entscheidet die hierfür zuständige Stelle nur, ob eine Ausbildung der durch das Berufsbildungsgesetz vorgeschriebenen Form entspricht (vgl. BSG, Urteil vom 18. August 2005 - B 7a/7 AL 100/04 R - in juris).
  • BSG, 25.06.2008 - B 11b AS 19/07 R

    Arbeitslosengeld II - Ganztagesschule für Sprachbehinderte - Essensgeld für

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.06.2013 - L 34 AS 2690/12
    Der Anspruch setzt die Teilnahme an einer regelförmigen besonderen Maßnahme voraus, die grundsätzlich geeignet ist, einen Mehrbedarf beim Betroffenen auszulösen (so ausdrücklich etwa BSGE 101, 79 = SozR 4-3500 § 54 Nr. 1, jeweils RdNr. 22 sowie das Urteil des BSG vom 22. März 2010 - B 4 AS 59/09 R - in juris RdNr. 17).
  • BSG, 21.12.2009 - B 14 AS 61/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.06.2013 - L 34 AS 2690/12
    Streitiger Zeitraum ist - wie das SG bereits in den Gründen seiner angefochtenen Entscheidung zutreffend festgestellt hat - aufgrund der vollumfänglichen Ablehnung des klägerischen Antrags in dem Bescheid des Beklagten vom 08. Februar 2011 der Zeitraum vom 01. Februar 2011 (§ 37 Abs. 2 Satz 2 SGB II) bis zur letzten mündlichen Verhandlung vor dem Tatsachengericht (vgl. u. a. die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 21. Dezember 2009 - B 14 AS 61/08 R -, in juris), so dass der Senat auch über den Zeitraum nach dem 27. August 2012 (dem Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor dem SG - der ersten Tatsacheninstanz) zu entscheiden hat.
  • BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 3/10 R

    Arbeitslosengeld II - kein Mehrbedarf für erwerbsfähigen Gehbehinderten gem § 21

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.06.2013 - L 34 AS 2690/12
    Trotz der pauschalierenden Betrachtungsweise der Norm setzen die Mehrbedarfe allein bei der Situation des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen an, dem in Fällen bestimmter festgelegter Bedarfslagen zusätzliche Leistungen gewährt werden sollen (vgl. das Urteil des BSG vom 06. April 2011 - B 4 AS 3/10 R - in juris RdNr. 24).
  • BSG, 06.08.2014 - B 4 AS 55/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende -

    Es handelt sich bei dieser um eine dem Grunde nach förderungsfähige Ausbildung iS des § 7 Abs. 5 SGB II. Hieran ändert es nichts, dass deren Förderung durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für behinderte Menschen erfolgt ist (Ausschluss auch bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben: Sächsisches LSG vom 9.9.2013 - L 7 AS 1237/13 B ER; LSG Niedersachsen-Bremen 22.1.2014 - L 13 AS 140/11, beim BSG anhängig unter dem Aktenzeichen B 14 AS 16/14 R; kein Ausschluss: s LSG Berlin-Brandenburg vom 11.2.2008 - L 5 B 10/08 AS ER; kein Ausschluss bei einer berufsvorbereitenden Maßnahme als Teilhabeleistung: LSG Berlin-Brandenburg vom 10.3.2009 - L 20 AS 47/09 B ER; LSG Nordrhein-Westfalen vom 28.11.2011 - L 20 AS 1663/10; LSG Berlin-Brandenburg vom 16.1.2011 - L 26 AS 2360/11 B ER; LSG Berlin-Brandenburg vom 26.6.2013 - L 34 AS 2690/12; LSG Nordrhein-Westfalen vom 13.3.2014 - L 9 AS 310/13, anhängig beim BSG unter dem Aktenzeichen B 14 AS 25/14 R) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2014 - L 9 AS 310/13

    Darlehensweise bewilligte Leistungen nach dem SGB II

    (1) Nach Auffassung des Senats erfasst der Leistungsausschluss des § 7 Abs. 5 SGB II berufsfördernde Bildungsmaßnahmen, die speziell auf behinderte Menschen ausgerichtet sind und die nicht behinderten Menschen nicht offen stehen, nicht (zu speziell für behinderte Menschen konzipierte Ausbildungen ebenso LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 26.06.2013 - L 34 AS 2690/12 -, juris Rn. 29; Urt. v. 11.12.2013 - L 18 AS 148/11 -, juris Rn. 24; vgl. auch LSG Sachen-Anhalt, Beschl. v. 17.04.2013 - L 2 AS 951/12 B ER -, juris Rn. 24 a.E.; abweichend insoweit LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 22.01.2014 - L 13 AS 140/11 -, juris Rn. 25).

    Ebenso wenig hat der Senat deshalb zu prüfen, ob dem Kläger ein Mehrbedarf nach § 21 Abs. 4 SGB II zusteht (vgl. dazu LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 26.06.2013 - L 34 AS 2690/12 -, juris Rn. 32 f.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.01.2014 - L 13 AS 140/11

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungsausschluss für

    Die in den genannten Regelungen vorgesehenen (weniger theorielastigen) Ausbildungen sind zwar speziell für behinderte Menschen konzipiert (vgl. auch: LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 26. Juni 2013 - L 34 AS 2690/12), sie werden aber in das Ausbildungsverzeichnis bzw. in die Ausbildungsrolle der Handwerksordnung eingetragen, wie sich aus § 42 m Abs. 2 HwO mit der Verweisung auf die §§ 42 l Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 28 HwO ergibt.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2017 - L 18 AL 116/16
    Soweit das SG im angegriffenen Urteil auf die "regelhafte" Ausbildung der Klägerin verweist, wird verkannt, dass nicht jede erfolgreich abgeschlossene regelhafte Ausbildung automatisch die Zuordnung zur Qualifikationsgruppe 3 rechtfertigen kann (vgl. auch LSG Brandenburg, Urteil vom 26. Juni 2013 - L 34 AS 2690/12 -, juris zur Ausbildung nach § 66 BBiG).
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