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   LSG Berlin-Brandenburg, 26.06.2014 - L 3 U 128/12   

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https://dejure.org/2014,21732
LSG Berlin-Brandenburg, 26.06.2014 - L 3 U 128/12 (https://dejure.org/2014,21732)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26.06.2014 - L 3 U 128/12 (https://dejure.org/2014,21732)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26. Juni 2014 - L 3 U 128/12 (https://dejure.org/2014,21732)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 1150 Abs 2 S 1 RVO, § 1150 Abs 2 S 2 Nr 1 RVO, § 550 RVO, § 215 Abs 1 S 2 SGB 7 vom 30.10.2008
    Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsrecht - ehemalige DDR - anerkannter Dienstunfall eines ehemaligen Wehrdienstpflichtigen der NVA - Kenntnis des zuständigen Unfallversicherungsträgers nach dem 31.12.1993 - Auslegung des § 215 Abs 1 S 2 SGB 7 idF vom 30.10.2008: ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 1150 Abs 2 S 2 Nr 1 RVO, §§ 539 ff RVO, § 215 Abs 1 S 2 SGB 7
    Unfall - Reservist - NVA - Wehrdienst - Wegeunfall - Abendessen - anerkannter Dienstunfall - Plattenweg

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unfallversicherung - Unfall; Reservist; NVA; Wehrdienst; Wegeunfall; Abendessen; anerkannter Dienstunfall; Plattenweg

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 17.02.2009 - B 2 U 35/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsrecht - Beitrittsgebiet -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.06.2014 - L 3 U 128/12
    Sie verweist zur Untermauerung ihres Vorbringens auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 17. Februar 2009 - B 2 U 35/07 R -, in welchem es um die Anerkennung einer zu DDR-Zeiten im konkreten Fall nicht anerkannten Berufskrankheit ging, und auf das Urteil des hier erkennenden Senats vom 04. Juni 2010 - L 3 U 269/09 -, welches - wie hier - die Anerkennung eines zu DDR-Zeiten als Dienstbeschädigung anerkannten Unfalls als Arbeitsunfall zum Gegenstand hatte.

    Dadurch ist für frühere wehrpflichtige Soldaten der NVA klargestellt worden, dass sie auch nach dem Bundesrecht des Dritten Buches der RVO, die bis Ende 1996 galt, grundsätzlich unter dem Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen, wenn sie infolge des Dienstes Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten erlitten haben, die vor dem 01. Januar 1992 eingetreten sind und nach dem im Beitrittsgebiet (bis dahin weiter) geltenden Recht Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten der Sozialversicherung waren (BSG, Urteil vom 17. Februar 2009 - B 2 U 35/07 R -, zitiert nach juris Rn. 12).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2010 - L 3 U 269/09

    Gesetzliche Unfallversicherung: Versicherungsschutz für einen Unfall eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.06.2014 - L 3 U 128/12
    Sie verweist zur Untermauerung ihres Vorbringens auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 17. Februar 2009 - B 2 U 35/07 R -, in welchem es um die Anerkennung einer zu DDR-Zeiten im konkreten Fall nicht anerkannten Berufskrankheit ging, und auf das Urteil des hier erkennenden Senats vom 04. Juni 2010 - L 3 U 269/09 -, welches - wie hier - die Anerkennung eines zu DDR-Zeiten als Dienstbeschädigung anerkannten Unfalls als Arbeitsunfall zum Gegenstand hatte.

    Dies wäre systemfremd und würde zu nicht erklärbaren Wertungswidersprüchen führen (so die Rechtsprechung des erkennenden Senats, LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04. Juni 2010 - L 3 U 269/09 -, zitiert nach juris 26).

  • BSG, 03.12.2002 - B 2 U 19/02 R

    Wegeunfall - Ort der Tätigkeit - Arbeitsstätte - dritter Ort - innerer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.06.2014 - L 3 U 128/12
    Abgesehen von der Voraussetzung, dass der Weg vom oder zum dritten Ort in einem angemessenen Verhältnis zu dem üblicherweise zur oder von der Arbeitsstätte zurückgelegten Weg stehen muss, kann Unfallversicherungsschutz auf dem Weg von oder zu einem dritten Ort nur bestehen, wenn der Aufenthalt an dem dritten Ort selbst mindestens zwei Stunden dauerte bzw. dauern sollte (BSG, Urteil vom 3.12.2002 - B 2 U 19/02 R -, NJW 2003, 2044).
  • BSG, 13.02.1975 - 8 RU 86/74

    Versicherungsschutz - Unfallversicherung - Dienstreise - Eigenwirtschaftliche

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.06.2014 - L 3 U 128/12
    Nach diesen Grundsätzen ist der Versicherungsschutz auch dann bejaht worden, wenn sich der Unfall bei einer dem persönlichen Lebensbereich zugehörenden Tätigkeit ereignete, jedoch einer besonderen, dem Aufenthaltsort eigentümlichen Gefahrenquelle entsprang, so etwa beim Benutzen eines Hotelfahrstuhls oder Begehen einer Hoteltreppe auf dem Weg zum Abendessen (vgl. BSG, Urteil vom 13. Februar 1975 - 8 RU 86/74 -, zitiert nach juris Rn. 15 f.).
  • BSG, 26.04.1973 - 2 RU 213/71
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.06.2014 - L 3 U 128/12
    Steht die Einnahme des Essens nicht in einem rechtlich wesentlichen Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis (§ 539 Abs. 1 Nr. 1 RVO), gehören auch das Zurücklegen des Weges zum Essen an einem außerhalb der Betriebsstätte gelegenen Ort sowie der Aufenthalt in den zur Einnahme der Mahlzeit aufgesuchten Räumen nicht zur versicherten Tätigkeit auf Grund des § 548 RVO (st. Rspr. des BSG sowohl zur RVO als auch zum SGB VII, vgl. etwa Urteil vom 26. April 1973 - 2 RU 213/71 -, zitiert nach juris Rn. 19).
  • BSG, 27.10.2009 - B 2 U 23/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.06.2014 - L 3 U 128/12
    Fehlt es an diesem Zusammenhang, ist das Zurücklegen des Weges auch dann keine versicherte Tätigkeit, wenn der Versicherte dieselbe Strecke zurücklegt, die er als Weg nach und von dem Ort der Tätigkeit gewöhnlich benutzt (vgl. BSG, Urteil vom 27. Oktober 2009 - B 2 U 23/08 R -, zitiert nach juris Rn. 16).
  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 20/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtstatsachen zur Auslegung einer Rechtsnorm:

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.06.2014 - L 3 U 128/12
    Der ursächliche Zusammenhang als Voraussetzung der Entschädigungspflicht ist dagegen nach der auch sonst im Sozialrecht geltenden Lehre von der wesentlichen Bedingung zu bestimmen, so dass hierfür grundsätzlich die (hinreichende) Wahrscheinlichkeit - nicht allerdings die bloße Möglichkeit - ausreicht (etwa BSG, Urteil vom 27. Juni 2006 - B 2 U 20/04 R -, zitiert nach juris Rn. 15).
  • BSG, 18.06.2013 - B 2 U 7/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.06.2014 - L 3 U 128/12
    Die höchstrichterliche Rechtsprechung lässt den sachlichen Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und der Nahrungsaufnahme als solchen etwa auch dann zu, wenn die versicherte Tätigkeit ein besonderes Hunger- oder Durstgefühl verursacht hat, der Versicherte sich bei der Mahlzeit infolge betrieblicher Zwänge besonders beeilen musste, er veranlasst war, seine Mahlzeit an einem bestimmten Ort oder in besonderer Form einzunehmen, die Essenseinnahme im Rahmen einer Kur angeordnet war oder dem Kurerfolg dienlich sein sollte oder ganz allgemein, wenn bestimmte betriebliche Umstände den Versicherten zwar nicht zwangen, aber wenigstens veranlassten, seine Mahlzeit an einem bestimmten Ort einzunehmen, betriebliche Umstände die Einnahme des Essens also wesentlich mitbestimmten (vgl. BSG, Urteil vom 18. Juni 2013 - B 2 U 7/12 R -, SozR 4-2700 § 8 Nr. 48 unter Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 24. Februar 2000 - B 2 U 20/99 R -, SozR 3-2700 § 8 Nr. 2).
  • BSG, 24.02.2000 - B 2 U 20/99 R

    Unfallversicherungsschutz während der Nahrungsaufnahme eines Lehrgangsteilnehmers

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.06.2014 - L 3 U 128/12
    Die höchstrichterliche Rechtsprechung lässt den sachlichen Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und der Nahrungsaufnahme als solchen etwa auch dann zu, wenn die versicherte Tätigkeit ein besonderes Hunger- oder Durstgefühl verursacht hat, der Versicherte sich bei der Mahlzeit infolge betrieblicher Zwänge besonders beeilen musste, er veranlasst war, seine Mahlzeit an einem bestimmten Ort oder in besonderer Form einzunehmen, die Essenseinnahme im Rahmen einer Kur angeordnet war oder dem Kurerfolg dienlich sein sollte oder ganz allgemein, wenn bestimmte betriebliche Umstände den Versicherten zwar nicht zwangen, aber wenigstens veranlassten, seine Mahlzeit an einem bestimmten Ort einzunehmen, betriebliche Umstände die Einnahme des Essens also wesentlich mitbestimmten (vgl. BSG, Urteil vom 18. Juni 2013 - B 2 U 7/12 R -, SozR 4-2700 § 8 Nr. 48 unter Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 24. Februar 2000 - B 2 U 20/99 R -, SozR 3-2700 § 8 Nr. 2).
  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 35/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Betriebsweg - Fernfahrer - Abweg

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.06.2014 - L 3 U 128/12
    Maßgeblich ist die Handlungstendenz des Versicherten, so wie sie insbesondere durch die objektiven Umstände des Einzelfalls bestätigt wird (etwa BSG, Urteil vom 07. September 2004 - B 2 U 35/03 R -, zitiert nach juris Rn. 14).
  • BSG, 24.06.1981 - 2 RU 61/79

    Begriff des Unfalls - Herzschrittmacher

  • BSG, 24.06.2003 - B 2 U 24/02 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Handlungstendenz - Besorgung von Getränken

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