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   LSG Berlin-Brandenburg, 26.08.2020 - L 9 KR 539/17   

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https://dejure.org/2020,35060
LSG Berlin-Brandenburg, 26.08.2020 - L 9 KR 539/17 (https://dejure.org/2020,35060)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26.08.2020 - L 9 KR 539/17 (https://dejure.org/2020,35060)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26. August 2020 - L 9 KR 539/17 (https://dejure.org/2020,35060)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 12 Abs 1 SGB 5, § 2 Abs 1 S 1 SGB 5, § 39 Abs 1 S 3 SGB 5, § 137c SGB 5, § 301 Abs 2 S 2 SGB 5
    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Kniegelenk - individuelle endoprothetische Versorgung mit CAD/CAM-Endoprothese - Wirtschaftlichkeitsgebot - keine Wirtschaftlichkeit allein aufgrund der Zulässigkeit der Leistungserbringung in der stationären Behandlung - ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 09.04.2019 - B 1 KR 27/18 R

    Vergütung stationärer Krankenhausbehandlungen in der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.08.2020 - L 9 KR 539/17
    Es ist zwischen den Beteiligten zu Recht nicht streitig, dass die Klägerin aufgrund stationärer Behandlung anderer Versicherter der Beklagten Anspruch auf die abgerechnete Vergütung von 2.869,38 Euro hatte; eine nähere Prüfung des erkennenden Senats erübrigt sich insoweit (vgl. zur Zulässigkeit dieses Vorgehens z.B. BSG SozR 4-2500 § 129 Nr. 7 Rn. 10; und zuletzt Urteil vom 9. April 2019 - B 1 KR 27/18 R -, Rn. 8).

    Ferner vereinbaren sie insoweit Abrechnungsbestimmungen in den FPV auf der Grundlage des § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KHEntgG (vgl. zum Ganzen BSG Urteil vom 9. April 2019 - B 1 KR 27/18 R - juris Rn. 12).

    Eine Vergütungsregelung, die für die routinemäßige Abwicklung von zahlreichen Behandlungsfällen vorgesehen ist, kann ihren Zweck nur erfüllen, wenn sie allgemein streng nach ihrem Wortlaut sowie den dazu vereinbarten Anwendungsregeln gehandhabt wird und keinen Spielraum für weitere Bewertungen sowie Abwägungen belässt (BSG, Urteil vom 09. April 2019 - B 1 KR 27/18 R -, Rn. 14).

  • BSG, 10.03.2015 - B 1 KR 3/15 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Abrechnung - Fallsplitting

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.08.2020 - L 9 KR 539/17
    Behandelt ein Krankenhaus einen Versicherten bei erforderlicher Krankenhausbehandlung in unwirtschaftlichem Umfang, hat es allenfalls Anspruch auf die Vergütung, die bei fiktivem wirtschaftlichem Alternativverhalten anfiele (Plagemann in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 4. Aufl., § 2 SGB V [Stand: 15.06.2020], Rn. 27 unter Berufung auf BSG, Urteil vom 10. März 2015 - B 1 KR 3/15 R Rn. 27).
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