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   LSG Berlin-Brandenburg, 26.09.2014 - L 11 VG 47/12   

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https://dejure.org/2014,32844
LSG Berlin-Brandenburg, 26.09.2014 - L 11 VG 47/12 (https://dejure.org/2014,32844)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26.09.2014 - L 11 VG 47/12 (https://dejure.org/2014,32844)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26. September 2014 - L 11 VG 47/12 (https://dejure.org/2014,32844)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 1 Abs 1 S 1 OEG, § 184g Nr 1 StGB vom 31.10.2008, § 176 StGB, § 223 StGB
    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - tätlicher Angriff - Berührungen im Rahmen einer ärztlichen Begutachtung - Sicht eines verständigen Dritten - keine Gesamtbewertung des Untersuchungsvorgangs - Erforderlichkeit einer konkreten Tätlichkeit - ...

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 07.04.2011 - B 9 VG 2/10 R

    Gewaltopferentschädigung - tätlicher Angriff - Nachstellung - Stalking - Straftat

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.09.2014 - L 11 VG 47/12
    Diese Rechtsprechung berücksichtigt seit jeher, dass die Verletzungshandlung im OEG nach dem Willen des Gesetzgebers eigenständig und ohne direkte Bezugnahme auf das StGB geregelt ist; gleichwohl orientiert sich die Auslegung an der im Strafrecht gewonnenen Bedeutung des auch dort verwendeten rechtstechnischen Begriffs des "tätlichen Angriffs" (vgl. BSG, Urteil vom 7. April 2011 - B 9 VG 2/10 R - juris - m. w. N.).

    In seiner Entscheidung vom 7. April 2011 (B 9 VG 2/10 R - juris) zum "Stalking" hat das BSG die Rechtsentwicklung zum Begriff des tätlichen Angriffs eingehend nachgezeichnet.

    Schließlich ist zu beachten, dass nach der Rechtsprechung des BSG der tätliche Angriff im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 OEG über den natürlichen Vorsatz des Täters bezogen auf die Angriffshandlung hinaus an sich eine "feindselige Willensrichtung" voraussetzt (BSG, Urteil vom 7. April 2011 - B 9 VG 2/10 R - juris).

    Denn ein solcher umfasst nur den konkreten tätlichen Angriff und das diesem unmittelbar folgende gewaltgeprägte Geschehen (vgl. BSG, Urteil vom 7. April 2011 - B 9 VG 2/10 R - juris).

    Denn ein tätlicher Angriff liegt jedenfalls dann nicht vor, wenn sich die auf das Opfer gerichtete Einwirkung - ohne Einsatz körperlicher Mittel - allein als intellektuell oder psychisch vermittelte Beeinträchtigung darstellt und nicht unmittelbar auf die körperliche Integrität abzielt (vgl. BSG, Urteil vom 7. April 2011 - B 9 VG 2/10 R - juris).

    Etwas Anderes folgt hier nicht aus der Rechtsprechung des BSG zu Fällen sexuellen Missbrauchs von Kindern im Sinne von § 176 StGB (vgl. BSG, Urteile vom 7. April 2011 - B 9 VG 2/10 R - und vom 18. Oktober 1995 - 9 RVg 4/93 - beide bei juris).

  • BSG, 29.04.2010 - B 9 VG 1/09 R

    Opferentschädigung - tätlicher Angriff - Vorsatz - Rechtswidrigkeit - ärztlicher

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.09.2014 - L 11 VG 47/12
    Das Vorliegen eines tätlichen Angriffs hat das BSG vornehmlich aus der Sicht eines objektiven, vernünftigen Dritten beurteilt und insbesondere sozial angemessenes Verhalten ausgeschieden (vgl. Urteil vom 29. April 2010 - B 9 VG 1/09 R - juris).

    In diesem Zusammenhang dürfte zwar die Rechtsprechung des BSG nicht einschlägig sein, nach der ein als vorsätzliche Körperverletzung strafbarer ärztlicher Eingriff (nur) dann ein tätlicher Angriff im Sinne des OEG sei, wenn er aus der Sicht eines verständigen Dritten in keiner Weise dem Wohle des Patienten diene (vgl. BSG, Urteil vom 29. April 2010 - B 9 VG 1/09 R - juris).

    Das Anfassen des Knies ist hier auch nicht als vorsätzliche Körperverletzung strafbar (vgl. BSG, Urteil vom 29. April 2010 - B 9 VG 1/09 R - juris).

  • BSG, 30.11.2006 - B 9a VG 4/05 R

    Gewaltopferentschädigung - Gewalttat - tätlicher Angriff - Körperverletzung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.09.2014 - L 11 VG 47/12
    Insbesondere ergeben sich insoweit auch keine Anhaltspunkte dafür, dass Dr. K eine deutliche Verstärkung der Gewaltausübung für den Fall eines etwa beabsichtigten Widerstandes der Klägerin angedroht oder nur vorgehabt hätte (vgl. BSG, Urteil vom 30. November 2006 - B 9a VG 4/05 R - juris).

    Auch insoweit gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass Dr. K eine deutliche Verstärkung der Gewaltausübung für den Fall eines etwa beabsichtigten Widerstandes der Klägerin angedroht oder nur vorgehabt hätte (vgl. BSG, Urteil vom 30. November 2006 - B 9a VG 4/05 R - juris).

  • BGH, 05.11.1996 - 4 StR 490/96

    Fön in der Badewanne - §§ 223, 224 StGB, Geringfügigkeit, psychische

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.09.2014 - L 11 VG 47/12
    Soweit zwar auch eine psychische Einwirkung den krankhaften Zustand hervorrufen kann, der für eine Gesundheitsbeschädigung im Sinne des § 223 StGB erforderlich ist, müssen die psychischen Beeinträchtigungen jedenfalls den Körper im weitesten Sinne in einen pathologischen, somatisch objektivierbaren Zustand versetzen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. November 1996 - 4 StR 490/96 - juris).
  • BGH, 22.11.2006 - 2 StR 382/06

    Beleidigung durch sexuelle Handlung (Kundgabe der Missachtung); Körperverletzung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.09.2014 - L 11 VG 47/12
    Darüber hinaus ist nicht erkennbar, dass Dr. K etwaige psychische Beeinträchtigungen (bedingt) vorsätzlich herbeigeführt haben könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 2006 - 2 StR 382/06 - juris).
  • BGH, 12.06.2001 - 4 StR 174/01

    Körperverletzung; Kausalität; Objektive Zurechnung; Fahrlässige Tötung;

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.09.2014 - L 11 VG 47/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) stellt sogar nicht jeder vorsätzliche Schlag oder Stoß, der das Opfer trifft, eine tatbestandliche Körperverletzungshandlung dar (vgl. BGH, Urteil 12. Juni 2001 - 4 StR 174/01 - juris).
  • BSG, 24.09.1992 - 9a RVg 5/91

    Opfer einer Gewalttat - Befreiung aus hilfloser Lage - Verletzung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.09.2014 - L 11 VG 47/12
    Dem steht nicht entgegen, dass das BSG an anderer Stelle die Aufforderung an einen 83-jährigen Gehbehinderten, den eigenen Wagen zu verlassen, als Teil eines tätlichen Angriffs angesehen hat (BSG, Urteil vom 24. September 1992 - 9a RVg 5/91 - juris).
  • BSG, 18.10.1995 - 9 RVg 4/93

    Gewalttaten im Sinne des OEG , Gesundheitsstörungen als mögliche Folge schwerer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.09.2014 - L 11 VG 47/12
    Etwas Anderes folgt hier nicht aus der Rechtsprechung des BSG zu Fällen sexuellen Missbrauchs von Kindern im Sinne von § 176 StGB (vgl. BSG, Urteile vom 7. April 2011 - B 9 VG 2/10 R - und vom 18. Oktober 1995 - 9 RVg 4/93 - beide bei juris).
  • BSG, 08.10.2012 - B 9 V 39/12 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.09.2014 - L 11 VG 47/12
    Denn insoweit fehlt es an einer im vorliegenden Zusammenhang erforderlichen Handlung mit der von einem wenigstens natürlichen Vorsatz umfassten Zielrichtung, unmittelbar auf den Körper einer anderen Person einzuwirken und mindestens objektiv eine Gefährdung des Lebens oder der körperlichen Unversehrtheit der anderen Person herbeizuführen (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 7. Juni 2012 - L 10 VG 26/09 - juris; die Nichtzulassungsbeschwerde hiergegen wurde durch das BSG als unzulässig verworfen, vgl. den Beschluss vom 8. Oktober 2012 - B 9 V 39/12 B - juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.06.2012 - L 10 VG 26/09
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.09.2014 - L 11 VG 47/12
    Denn insoweit fehlt es an einer im vorliegenden Zusammenhang erforderlichen Handlung mit der von einem wenigstens natürlichen Vorsatz umfassten Zielrichtung, unmittelbar auf den Körper einer anderen Person einzuwirken und mindestens objektiv eine Gefährdung des Lebens oder der körperlichen Unversehrtheit der anderen Person herbeizuführen (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 7. Juni 2012 - L 10 VG 26/09 - juris; die Nichtzulassungsbeschwerde hiergegen wurde durch das BSG als unzulässig verworfen, vgl. den Beschluss vom 8. Oktober 2012 - B 9 V 39/12 B - juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.11.2013 - L 10 VE 29/12

    Beschädigtenversorgung; Gewaltopfer; Abgrenzung bei sexuellen Handlungen eines

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