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   LSG Berlin-Brandenburg, 26.09.2018 - L 9 KR 173/14   

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https://dejure.org/2018,44787
LSG Berlin-Brandenburg, 26.09.2018 - L 9 KR 173/14 (https://dejure.org/2018,44787)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26.09.2018 - L 9 KR 173/14 (https://dejure.org/2018,44787)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26. September 2018 - L 9 KR 173/14 (https://dejure.org/2018,44787)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 7 SGB 4, § 7a SGB 4
    Versicherungspflicht - Beschäftigung - Visagistin - Auftrag - Vertragsbeziehungen - Dreieck

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB IV § 7 Abs. 1 S. 1
    Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung für einzelne Tage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (20)

  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R

    Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.09.2018 - L 9 KR 173/14
    Eine rechtmäßige Gesamtabwägung setzt deshalb - der Struktur und Methodik jeder Abwägungsentscheidung (innerhalb und außerhalb des Rechts) entsprechend - voraus, dass alle nach Lage des Einzelfalls wesentlichen Indizien festgestellt, in ihrer Tragweite zutreffend erkannt und gewichtet, in die Gesamtschau mit diesem Gewicht eingestellt und in dieser Gesamtschau nachvollziehbar, d.h. den Gesetzen der Logik entsprechend und widerspruchsfrei, gegeneinander abgewogen werden (BSG, Urteil vom 25. April 2012, B 12 KR 24/10 R, juris).

    Ein solches erheblich eingeschränktes Weisungsrecht schließt indes die Zuordnung zum Typus der Beschäftigung dann nicht aus, wenn es zur funktionsgerecht dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess verfeinert ist (BSG, Urteile vom 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R - und vom 20. März 2013 - B 12 R 13/10 R - Senat, Urteil vom 07. August 2013 - L 9 KR 269/11 - jeweils juris).

    Maßgebend bleiben die Verhältnisse während der einzelnen Aufträge, welche die Beigeladene mit der Klägerin verabredet hatte, auch, soweit sie von dem Vertragsverhältnis der Klägerin zu Channel 21 geprägt wurden (vgl. BSG, Urteil vom 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R - juris Rn 22; Urteil vom 28. September 2011 - B 12 R 17/09 R - juris Rn 17, dazu zuletzt: Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. Februar 2014 - L 1 KR 57/12 -, Rn. 25, juris; zur Prägung durch weitere Rechtsbeziehungen BSG, Urteil vom 14. März 2018 - B 12 KR 12/17 R -, SozR 4-2400 § 7 Nr. 34, Rn. 33, juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 29.09.2015 - L 11 R 2901/14

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Erbringung von Projektleistungen auf

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.09.2018 - L 9 KR 173/14
    War die Klägerin ihrem Vertragspartner für die Erfüllung der mit dem Vertrag übernommenen Dienstleistung verantwortlich, setzt dies voraus, dass sie über einen ausreichenden Einfluss auf die von ihr zur Erfüllung der geschuldeten Dienstleistungspflicht eingesetzten Arbeitskräfte verfügte (so auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 29. September 2015 - L 11 R 2901/14 Rn. 61, juris).

    Dieser konkretisierte auch die von der Beigeladenen gegenüber der Klägerin geschuldete Leistung (zu diesem Aspekt LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 29. September 2015 - L 11 R 2901/14, Rn. 61).

  • BSG, 14.03.2018 - B 12 KR 12/17 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Leistungserbringung im Bereich der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.09.2018 - L 9 KR 173/14
    Beim Einsatz von Erfüllungsgehilfen ist zudem auch eine Delegation von Weisungsbefugnissen möglich (BSG, Urteil vom 14. März 2018 - B 12 KR 12/17 R -, SozR 4-2400 § 7 Nr. 34, Rn. 33, juris).

    Maßgebend bleiben die Verhältnisse während der einzelnen Aufträge, welche die Beigeladene mit der Klägerin verabredet hatte, auch, soweit sie von dem Vertragsverhältnis der Klägerin zu Channel 21 geprägt wurden (vgl. BSG, Urteil vom 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R - juris Rn 22; Urteil vom 28. September 2011 - B 12 R 17/09 R - juris Rn 17, dazu zuletzt: Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. Februar 2014 - L 1 KR 57/12 -, Rn. 25, juris; zur Prägung durch weitere Rechtsbeziehungen BSG, Urteil vom 14. März 2018 - B 12 KR 12/17 R -, SozR 4-2400 § 7 Nr. 34, Rn. 33, juris).

  • BAG, 09.11.1994 - 7 AZR 217/94

    Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.09.2018 - L 9 KR 173/14
    Mit der Beauftragung der Beigeladenen zur Leistungserbringung liegt keine unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung mit der Folge der Unwirksamkeit der Arbeitnehmerüberlassung und dem Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses zwischen Channel 21 und der Beigeladenen vor (§ 10 Abs. 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG - in der bereits 2010 geltenden Fassung vom 23. Dezember 2002, zu der Abgrenzung: BAG, Urteil vom 09. November 2004, 7 AZR 217/94, BB 1995, 1293 ff.).

    Eine von der Klägerin und dem Auftrag losgelöste eigenständige Verfügungsmacht von Channel 21 über die Beigeladene, z.B. für weitere Arbeiten, welche Indiz für eine Arbeitnehmerüberlassung wäre, bestand zudem nicht (BAG, Urteil vom 09. November 2004, 7 AZR 217/94, BB 1995, 1293, 1295).

  • BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R

    Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.09.2018 - L 9 KR 173/14
    Sind für die Beurteilung der Versicherungspflicht nur die einzelnen Rechtsverhältnisse der Aufträge maßgebend, hat das zur Folge, dass auf die Verhältnisse abzustellen ist, die nach Annahme des jeweiligen "Auftrags" im Hinblick (allein) hierauf bestanden (BSG, Urteile vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R - und vom 28. September 2011 - B 12 R 17/09 R -, juris).

    Maßgebend bleiben die Verhältnisse während der einzelnen Aufträge, welche die Beigeladene mit der Klägerin verabredet hatte, auch, soweit sie von dem Vertragsverhältnis der Klägerin zu Channel 21 geprägt wurden (vgl. BSG, Urteil vom 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R - juris Rn 22; Urteil vom 28. September 2011 - B 12 R 17/09 R - juris Rn 17, dazu zuletzt: Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. Februar 2014 - L 1 KR 57/12 -, Rn. 25, juris; zur Prägung durch weitere Rechtsbeziehungen BSG, Urteil vom 14. März 2018 - B 12 KR 12/17 R -, SozR 4-2400 § 7 Nr. 34, Rn. 33, juris).

  • BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R

    Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.09.2018 - L 9 KR 173/14
    Sind für die Beurteilung der Versicherungspflicht nur die einzelnen Rechtsverhältnisse der Aufträge maßgebend, hat das zur Folge, dass auf die Verhältnisse abzustellen ist, die nach Annahme des jeweiligen "Auftrags" im Hinblick (allein) hierauf bestanden (BSG, Urteile vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R - und vom 28. September 2011 - B 12 R 17/09 R -, juris).

    Werden allein zusätzliche Risiken beim Auftragnehmer geschaffen, ist das nicht in der Lage, Selbständigkeit zu begründen (BSG, Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R -, BSGE 120, 99-113, Rn. 27).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.12.2015 - L 9 KR 82/13

    Beschäftigung - Abgrenzung Dienstvertrag - Werkvertrag - Einsatz Dritter zur

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.09.2018 - L 9 KR 173/14
    Insoweit unterscheidet sich die Situation der Beigeladenen qualitativ nicht von derjenigen einer Arbeitnehmerin, die in kurzer Abfolge eine Mehrzahl von auf kurze Zeiträume befristete Arbeitsverträge mit demselben oder mit unterschiedlichen Arbeitgebern abschließt: Auch ihr steht es frei, über das Eingehen oder die Ablehnung eines neuen Arbeitsverhältnisses zu entscheiden, ohne dass hierdurch die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung dieses oder der anderen Arbeitsverhältnisse beeinflusst würde (dazu Urteil des Senats vom 15. Dezember 2015 - L 9 KR 82/13 -, juris).

    Die Beigeladene war, wie für Arbeitnehmer nach § 613 Satz 1 BGB typisch (BSG, Urteil vom 17. Dezember 2014 - B 12 R 13/13 R -, m.w.N.; Senat, Urteil vom 15. Dezember 2015 - L 9 KR 82/13 - jeweils juris), grundsätzlich persönlich zur Leistung des übernommenen Auftrags verpflichtet.

  • BVerfG, 13.01.1982 - 1 BvR 848/77

    Freie Mitarbeiter

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.09.2018 - L 9 KR 173/14
    Ohne Einfluss auf die Beurteilung des Status der Beigeladenen ist die Rechtsprechung des BVerfG bei programmgestaltenden Mitarbeitern, wonach verfassungsrechtliche Erwägungen gegen die zu weitgehende Einbeziehung in den Kreis der abhängig Beschäftigten der Sendeanstalten sprechen (BVerfG, Beschluss v. 13. Januar 1982 - 1 BvR 848/77 u.a. - juris Rn 79/80).
  • BSG, 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.09.2018 - L 9 KR 173/14
    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so wie sie praktiziert wird und die praktizierte Beziehung so wie sie rechtlich zulässig ist (ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, BSG, seit dem Urteil vom 24. Januar 2007, B 12 KR 31/06 R, sowie des Senats, vgl. Urteil vom 14. Juni 2017, L 9 KR 354/13, jeweils bei juris).
  • BSG, 30.10.2013 - B 12 KR 17/11 R

    Sozialversicherungspflicht - Tätigkeit als telefonische Gesprächspartnerin für

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.09.2018 - L 9 KR 173/14
    Entscheidend für das Risiko eines Selbständigen ist, ob eigenes Kapital und/oder die eigene Arbeitskraft auch mit dem Risiko eingesetzt wird, dass keine Vergütung erfolgt, dass Verlust eintritt, der Erfolg des Einsatzes der personellen und sächlichen Mittel bei dem Einsatz also ungewiss ist (BSG, Urteil vom 30. Oktober 2013 - B 12 KR 17/11 R -, Rn. 35, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.02.2014 - L 1 KR 57/12

    Abhängige Beschäftigung - Selbständige Tätigkeit - Abgrenzung - Maskenbildnerin -

  • BAG, 20.09.2016 - 9 AZR 735/15

    Arbeitnehmerüberlassung - Abgrenzung zur Tätigkeit aufgrund eines Dienstvertrags

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.06.2017 - L 9 KR 354/13

    Sozialversicherungspflicht - Beschäftigungsverhältnis als Film- und Videoeditorin

  • BSG, 19.06.2001 - B 12 KR 44/00 R

    Vorstandsmitglied - eingetragener Verein - Vorstand Aktiengesellschaft -

  • BSG, 18.11.1980 - 12 RK 76/79

    Versicherungspflicht - Verwaltung eines Privatvermögens

  • BSG, 20.03.2013 - B 12 R 13/10 R

    Künstlersozialversicherung - durchgehende Beschäftigung von als "Gästen"

  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.08.2013 - L 9 KR 269/11

    Krankenversicherung - Versicherungspflicht - Versicherungsfreiheit -

  • BSG, 17.12.2014 - B 12 R 13/13 R

    Betriebsprüfung - Erlass von Verwaltungsakten zur Sozialversicherungs- und

  • BSG, 29.07.2015 - B 12 KR 23/13 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Vertriebsleiter in einer

  • BSG, 24.03.2016 - B 12 KR 20/14 R

    Sozialversicherungspflicht - Physiotherapeutin ohne eigene Zulassung zur

  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.03.2021 - L 26 BA 1/20

    Make-up Artist - Visagistin - Maskenbildnerin - Statusfeststellung -

    Soweit zurückgehend auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Bedeutung der Rundfunkfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz; BVerfG, Urteil vom 13. Januar 1982 - B 1 BvR 848/77 u.a. - juris ) im Rahmen der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung zwischen programmgestaltenden Tätigkeiten und solchen, bei denen der Zusammenhang mit der Programmgestaltung fehlt, unterschieden wird (vgl. BAG, Urteil vom 11. März 1998 - 5 AZR 522/96 - a.a.O. ), kann dies für die vorliegend zu beurteilende Tätigkeit dahinstehen (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. September 2018 - L 9 KR 173/14 - juris Rn. 72 ).

    Dass im Übrigen die Erstellung des Haar- und Maskenbildes der Künstlerin unter Berücksichtigung der konkreten Fernsehproduktion nach Maßgabe der Fachkenntnisse der Beigeladenen zu 1. und ihrer Kreativität unter Beachtung besonderer Wünsche und Bedürfnisse der Künstlerin erfolgte, fällt daneben nicht erheblich ins Gewicht (vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. September 2018 - L 9 KR 173/14 - a.a.O. Rn. 66 ).

    Indes hatte sie auch während der laufenden Aufzeichnung und des Auftritts der von ihr betreuten Künstlerin deren Erscheinungsbild über einen Monitor kontinuierlich zu verfolgen und hätte einschreiten müssen, wenn hier optische Nacharbeiten zu erbringen gewesen wären (vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. September 2018 - L 9 KR 173/14 - a.a.O. Rn. 68 ).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.06.2021 - L 28 BA 110/18

    Statusfeststellung - Filmschaffende - Szenenbildnerin - Filmarchitektin -

    Soweit zurückgehend auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Bedeutung der Rundfunkfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz [GG]; BVerfG, Urteil vom 13. Januar 1982 - B 1 BvR 848/77 u.a. - juris ) im Rahmen der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung zwischen programmgestaltenden Tätigkeiten und solchen, bei denen der Zusammenhang mit der Programmgestaltung fehlt, unterschieden wird (vgl. BAG, Urteil vom 11. März 1998 - 5 AZR 522/96 - a.a.O. ), war dem für die vorliegend zu beurteilende Tätigkeit der Klägerin nicht weiter nachzugehen (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. September 2018 - L 9 KR 173/14 - juris Rn. 72 ).
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