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   LSG Berlin-Brandenburg, 26.09.2019 - L 18 AL 65/19   

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https://dejure.org/2019,34746
LSG Berlin-Brandenburg, 26.09.2019 - L 18 AL 65/19 (https://dejure.org/2019,34746)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26.09.2019 - L 18 AL 65/19 (https://dejure.org/2019,34746)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26. September 2019 - L 18 AL 65/19 (https://dejure.org/2019,34746)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Hinweispflicht auf drohenden Verlust des Versicherungsschutzes bei Ausbleiben von Beitragszahlungen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 30.03.2011 - B 12 AL 2/09 R

    Arbeitslosenversicherung - Ende des Versicherungspflichtverhältnisses auf Antrag

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.09.2019 - L 18 AL 65/19
    Die Beklagte hat mit dieser Anordnung von der ihr in § 352a SGB III erteilten gesetzlichen Ermächtigung Gebrauch gemacht, das Nähere zu Fälligkeit, Zahlung und Abrechnung der Beiträge bei freiwilliger Weiterversicherung zu bestimmen (vgl. zur Vorauflage BSG, Urteil vom 30. März 2011 - B 12 AL 2/09 - a.a.O. Rn. 16 m.w.N. zur AO a.F.).

    Abgesehen davon jedoch, dass die Beendigung des Versicherungspflichtverhältnisses aufgrund eines länger als drei Monate bestehenden Zahlungsverzugs nach § 28a SGB III (hier für die Monate Juli bis September 2016) weder einer Mahnung der Beklagten noch eines Hinweises auf den andernfalls drohenden Verlust des Versicherungsschutzes bedarf (vgl. BSG, Urteil vom 30. März 2011 - B 12 AL 2/09 R - a.a.O. Rn. 18), hatte die Beklagte den Kläger wiederholt, zuletzt mit Schreiben vom 5. November 2013 über diese Rechtsfolge informiert, so dass dem Kläger jedenfalls insofern Fahrlässigkeit (vgl. § 276 BGB) vorzuwerfen wäre.

    Denn da nach der Konzeption des § 28a SGB III bei einem Ausbleiben von Beitragszahlungen schon keine gesonderte Pflicht der Beklagten bestand und besteht, den Versicherten auf den drohenden Verlust des Versicherungsschutzes hinzuweisen, kann die Rechtsfolge der Aufrechterhaltung des Versicherungspflichtverhältnisses von vornherein nicht im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs herbeigeführt werden (vgl. BSG, Urteil vom 30. März 2011 - B 12 AL 2/09 R - a.a.O. Rn. 22 zu § 28a SGB III a.F.).

  • BSG, 04.12.2014 - B 5 AL 2/14 R

    Arbeitslosenversicherung - Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.09.2019 - L 18 AL 65/19
    Bindende (vgl. § 77 SGG) Feststellungsbescheide über geleistete Beitragszahlungen hatte die Beklagte dem Kläger nur für die Zeit bis zum 31. Mai 2016 erteilt (Beitragsnachweis vom 13. Mai 2016; vgl. hierzu BSG, Urteil vom 4. Dezember 2014 - B 5 AL 2/14 R - a.a.O. Rn. 23 ff.).

    Insofern ist § 286 Abs. 4 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) entsprechend anwendbar, da das Gesetz mit dem Begriff "Verzug" auf das entsprechende zivilrechtliche Rechtsinstitut Bezug nimmt, so dass § 286 BGB insgesamt anwendbar ist, soweit sich aus § 28a SGB III - welches hier nicht der Fall ist - keine Einschränkung ergibt (vgl. BSG, Urteil vom 4. Dezember 2014 - B 5 AL 2/14 R - juris Rn. 42).

  • BSG, 01.02.1967 - 1 RA 23/66

    Ersatzzustellung - Niederlegungsmitteilung - Abgabezeitpunkt - Einlegung in

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.09.2019 - L 18 AL 65/19
    Die Angabe eines Postfachs, dessen Einrichtung unabhängig vom Wohnort des Fachinhabers an jedem Ort im Bundesgebiet möglich ist, ist in diesem Sinne keine Zustelladresse, weil ein Schriftstück mit Hilfe einer Postfachanschrift erst dann zugestellt ist, wenn es der benachrichtigte Zustellungsempfänger tatsächlich abholt, so dass der Erfolg der Zustellung und deren Zeitpunkt von dessen Mitwirkung abhinge (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 13. April 1999 - 1 C 24/97 - juris Rn. 24 bzw. - noch älter: BSG, Urteil vom 1. Februar 1967 - 1 RA 23/66 - juris).
  • BVerwG, 13.04.1999 - 1 C 24.97

    Angabe einer Postfachanschrift; Anschrift; anwaltliche Vertretung; Bezeichnung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.09.2019 - L 18 AL 65/19
    Die Angabe eines Postfachs, dessen Einrichtung unabhängig vom Wohnort des Fachinhabers an jedem Ort im Bundesgebiet möglich ist, ist in diesem Sinne keine Zustelladresse, weil ein Schriftstück mit Hilfe einer Postfachanschrift erst dann zugestellt ist, wenn es der benachrichtigte Zustellungsempfänger tatsächlich abholt, so dass der Erfolg der Zustellung und deren Zeitpunkt von dessen Mitwirkung abhinge (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 13. April 1999 - 1 C 24/97 - juris Rn. 24 bzw. - noch älter: BSG, Urteil vom 1. Februar 1967 - 1 RA 23/66 - juris).
  • BSG, 27.06.2019 - B 5 RE 10/18 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Beschwerdefrist -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.09.2019 - L 18 AL 65/19
    Dies genügt aufgrund der ab 1. Januar 2018 geltenden Fassung des § 65a SGG nicht mehr den Anforderungen der Absätze 2 und 3 des § 65a SGG i.V.m. § 4 Abs. 2 ERVV, wonach mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen (Verbot der Container-Signatur; vgl. BSG, Beschluss vom 27. Juni 2019 - B 5 RE 10/18 B - juris Rn. 9).
  • BSG, 04.12.2014 - B 5 AL 1/14 R

    Arbeitslosenversicherung - Voraussetzung für Versicherungspflichtverhältnis auf

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.09.2019 - L 18 AL 65/19
    Denn hieraus, wie aus den Gesetzesmaterialien folgt, dass Zweck der freiwilligen Weiterversicherung bzw. Versicherungspflicht auf Antrag nach § 28a SGB III ist, u.a. dem Personenkreis der Existenzgründer - ausnahmsweise - den Verbleib in der Arbeitslosenversicherung zu ermöglichen (BSG, Urteil vom 4. Dezember 2014 - B 5 AL 1/14 R - Rn. 19 mit Hinweis auf BT-Drucks. 15/1515 S. 78 zu Nr. 20 sowie m.w.N.).
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