Rechtsprechung
LSG Berlin-Brandenburg, 26.11.2010 - L 1 KR 322/07 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 44 Abs 1 SGB 5, § 47 Abs 1 S 1 SGB 5, § 47 Abs 4 S 2 SGB 5, § 48 Abs 2 SGB 5, § 275 SGB 5
Krankenversicherung - Nachweis der Arbeitsunfähigkeit - Wiederaufleben des Krankengeldanspruchs und Krankengeldbemessung für einen freiwillig versicherten Selbständigen
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 44 SGB 5, § 48 SGB 5
Krankengeld; selbständiger Erwerbstätigen; Unterbrechung; Einkommensausfall - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Berlin, 28.02.2007 - S 111 KR 73/07
- LSG Berlin-Brandenburg, 26.11.2010 - L 1 KR 322/07
- BSG, 12.03.2013 - B 1 KR 4/12 R
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (6)
- BSG, 30.03.2004 - B 1 KR 32/02 R
Krankengeldhöhe - freiwillig Versicherter - hauptberuflich selbstständig …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.11.2010 - L 1 KR 322/07
Das Bundessozialgericht - BSG - hat in seiner Rechtsprechung aber stets betont, dass Anspruch auf Krankengeld nur besteht, wenn vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen bezogen wurde, das dem Versicherten nun krankheitsbedingt entgeht (BSG, Urt. v. 14. Februar 2001 - B 1 KR 1/00 R - v. 30. März 2004 - B 1 KR 32/02 R -).Für deren Krankengeldanspruch ist nicht ausreichend, dass sie sich mit Anspruch auf Krankengeld freiwillig versichert haben, ihnen muss auch durch den Eintritt der Arbeitsunfähigkeit Einkommen entgehen, was nur dann der Fall ist, wenn sie vorher Einkünfte aus Erwerbstätigkeit erzielt haben (BSG, Urt. v. 30. März 2004 - B 1 KR 32/02 R -).
- LSG Berlin-Brandenburg, 20.05.2011 - L 1 KR 253/09
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.11.2010 - L 1 KR 322/07
Nachdem das Sozialgericht diese Klage durch Gerichtsbescheid vom 16. Juli 2009 abgewiesen hat, ist das Verfahren gegenwärtig noch vor dem erkennenden Senat zum Az L 1 KR 253/09 anhängig.Für die weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte, die Gerichtsakten aus den Verfahren L 1 KR 253/09 und S 81 KR 1172/05 sowie die Verwaltungsakten der Beklagten verwiesen, die vorgelegen haben und Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.
- BSG, 08.08.1995 - 1 RK 21/94
Kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.11.2010 - L 1 KR 322/07
Bei abhängig beschäftigten Pflichtversicherten setzt der Bezug von Krankengeld zwar das Versicherungsverhältnis fort, begründet aber nicht eine Versicherung mit einem eigenständigen Krankengeldanspruch (vgl. BSG Urt. v. 8. August 1995 - 1 RK 21/94 -), so dass ein neuer Anspruch auf Krankengeld nach Beendigung der ersten Krankheit und Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit voraussetzt, dass erneut eine pflichtversicherte Beschäftigung aufgenommen wurde.
- BSG, 06.11.2008 - B 1 KR 8/08 R
Krankenversicherung - Berechnung des Krankengeldes - freiwillig versicherter …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.11.2010 - L 1 KR 322/07
Auch für die Bemessung des Krankengeldes ist bei Selbständigen nicht die von Ihnen gewählte Beitragsklassen, sondern das entfallende tatsächliche Einkommen maßgebend, dessen Höhe gegebenenfalls auf der Grundlage des letzten Steuerbescheides zu ermitteln ist (BSG, Urt. v. 6. November 2008 - B 1 KR 28/07 R und B 1 KR 8/08 R -). - BSG, 14.02.2001 - B 1 KR 1/00 R
Behinderter - Werkstatt für Behinderte - Eingliederungshilfe - Arbeitsbereich - …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.11.2010 - L 1 KR 322/07
Das Bundessozialgericht - BSG - hat in seiner Rechtsprechung aber stets betont, dass Anspruch auf Krankengeld nur besteht, wenn vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen bezogen wurde, das dem Versicherten nun krankheitsbedingt entgeht (BSG, Urt. v. 14. Februar 2001 - B 1 KR 1/00 R - v. 30. März 2004 - B 1 KR 32/02 R -). - BSG, 06.11.2008 - B 1 KR 28/07 R
Krankenversicherung - hauptberuflich selbständig Erwerbstätiger - Höhe des …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.11.2010 - L 1 KR 322/07
Auch für die Bemessung des Krankengeldes ist bei Selbständigen nicht die von Ihnen gewählte Beitragsklassen, sondern das entfallende tatsächliche Einkommen maßgebend, dessen Höhe gegebenenfalls auf der Grundlage des letzten Steuerbescheides zu ermitteln ist (BSG, Urt. v. 6. November 2008 - B 1 KR 28/07 R und B 1 KR 8/08 R -).
- LSG Baden-Württemberg, 25.09.2015 - L 5 KR 4030/14 Für die Bemessung des Krankengeldes sei bei Selbstständigen daher nicht die von ihnen gewählte Beitragsklasse, sondern das entfallende tatsächliche Einkommen maßgebend, dessen Höhe grundsätzlich auf der Grundlage des letzten Steuerbescheides zu ermitteln sei (LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 26.11.2010 - L 1 KR 322/07, Rdn. 28 nach Juris m.w.N.).
- LSG Berlin-Brandenburg, 20.05.2011 - L 1 KR 253/09 In einem weiteren sozialgerichtlichen Verfahren hat es das SG Berlin mit Urteil vom 28. Feb-ruar 2007 unter Bestätigung der Bescheide der Beklagten abgelehnt, diese zu verurteilen, dem Kläger für die Zeit vom 15. August 2005 bis zum 30. November 2006 Krankengeld zu zahlen (bestätigt durch Urteil des Senats vom 26. November 2010 - L 1 KR 322/07 -).
- SG Schleswig, 27.08.2014 - S 23 KR 37/14
Krankenversicherung - ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - gutachterliche …
Dies gilt gerade auch für Zeiträume, für welche dem Versicherten ärztlicherseits das Vorliegen einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit bescheinigt worden ist (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.11.2010, L 1 KR 322/07, zitiert nach juris).