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   LSG Berlin-Brandenburg, 27.05.2015 - L 7 KA 113/12 KL   

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https://dejure.org/2015,11707
LSG Berlin-Brandenburg, 27.05.2015 - L 7 KA 113/12 KL (https://dejure.org/2015,11707)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27.05.2015 - L 7 KA 113/12 KL (https://dejure.org/2015,11707)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27. Mai 2015 - L 7 KA 113/12 KL (https://dejure.org/2015,11707)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 31 Abs 1 S 1 SGB 5, § 34 Abs 1 S 2 SGB 5, § 92 Abs 1 S 2 Nr 6 SGB 5, § 92 Abs 3a S 1 SGB 5 vom 23.06.1997, § 92 Abs 3a S 2 SGB 5 vom 23.06.1997
    Krankenversicherung - Änderung der AMRL - Verletzung des Stellungnahmerechts eines Dachverbandes der Ärztegesellschaften der besonderen Therapieeinrichtungen nach § 92 Abs 3a SGB 5 - Unterschied der Stellungnahmeberechtigung zu verfahrensbezogenen Mitwirkungsrechten - ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 92 Abs 3a SGB 5
    Normfeststellungsklage - Stellungnahmeverfahren bei Änderung der Arzneimittel-Richtlinie - stellungnahmeberechtigter Dachverband der Ärztegesellschaften der besonderen Therapierichtungen - Stellungnahmeberechtigung als subjektives Recht (offen gelassen) - ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung eines Stellungnahmerechts zur Änderung einer Arzneimittelrichtlinie; Örtliche Zuständigkeit für die Geltendmachung der Verletzung eines Stellungnahmerechts; Zweck des Stellungnahmeverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung eines Stellungnahmerechts zur Änderung einer Arzneimittelrichtlinie

  • rechtsportal.de

    Verletzung des Stellungnahmerechts des Dachverbandes der Ärztegesellschaften der besonderen Therapieeinrichtungen zu einer Änderung der Arzneimittel-Richtlinie durch den Gemeinsamen Bundesausschuss; Umfang der Bekanntmachung der tragenden Gründe

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • brandenburg.de PDF (Pressemitteilung)

    Tätigkeit des Gemeinsamen Bundesausschusses

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 28.05.2015)

    Keine Rauchstopp-Arzneien auf Kassenkosten

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 34 (Kurzinformation)

    Vertragsarztrecht | Vertreterversammlung//HzV-Vertrag/GBA | Gemeinsamer Bundesausschuss (GBA) | Stellungnahmerecht bei Bekanntgabe eines zunächst beanstandeten Beschlusses

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 14.05.2014 - B 6 KA 29/13 R

    Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) - Mitwirkung der Interessenvertretung der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.05.2015 - L 7 KA 113/12
    Danach ist im sozialgerichtlichen Verfahren ungeachtet des Fehlens einer § 47 VwGO entsprechenden Norm Rechtsschutz gegen Entscheidungen und Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses im Wege der Feststellungsklage zu gewähren (vgl. etwa Bundessozialgericht, Urteil vom 14. Mai 2014, B 6 KA 29/13 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 11 [Patientenvertreter]; Urteil vom 22. Oktober 2014, B 6 KA 34/13 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 25 [Vertigoheel]; Urteil des Senats vom 10. Dezember 2014, L 7 KA 79/12 KL, zitiert nach juris, dort Rdnr. 56 [Lacteol]).

    Die so vorgesehene Einbeziehung externen Sachverstands kann dazu beitragen, unsachliche interessengeleitete Einflussnahmen auf Entscheidungsprozesse des Beklagten zu begrenzen und einen sachgerechten Interessenausgleich zu gewährleisten (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 14. Mai 2014, B 6 KA 29/13 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 28 [Patientenvertreter], mit Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 5. März 1974, 1 BvL 27/72, zitiert nach juris, dort Rdnr. 69 [Stabilisierungsfonds für Wein]).

    So garantiert etwa § 140 f Abs. 2 SGB V im Falle des Patientenvertreters ein Mitberatungs- und damit ein unmittelbares Mitwirkungsrecht (vgl. hierzu Bundessozialgericht, Urteil vom 14. Mai 2014, B 6 KA 29/13 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 11).

  • BSG, 22.10.2014 - B 6 KA 34/13 R

    Krankenversicherung - Verordnungsfähigkeit nicht verschreibungspflichtiger

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.05.2015 - L 7 KA 113/12
    Danach ist im sozialgerichtlichen Verfahren ungeachtet des Fehlens einer § 47 VwGO entsprechenden Norm Rechtsschutz gegen Entscheidungen und Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses im Wege der Feststellungsklage zu gewähren (vgl. etwa Bundessozialgericht, Urteil vom 14. Mai 2014, B 6 KA 29/13 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 11 [Patientenvertreter]; Urteil vom 22. Oktober 2014, B 6 KA 34/13 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 25 [Vertigoheel]; Urteil des Senats vom 10. Dezember 2014, L 7 KA 79/12 KL, zitiert nach juris, dort Rdnr. 56 [Lacteol]).

    Das Stellungnahmeverfahren dient nämlich vorrangig dem öffentlichen Interesse, über die Sachkunde der Mitglieder des Beklagten hinaus die Sachkenntnis Dritter bei der Ermittlung des der Normsetzung zu Grunde liegenden Entscheidungssachverhaltes und zur Erleichterung der vorzunehmenden Abwägungsprozesse einzubeziehen; dem Schutz privater Interessen einzelner Sachverständiger hingegen dient das Stellungnahmeverfahren nicht (vgl. Beschluss des Senats vom 27. Februar 2008, L 7 B 112/07 KA ER, zitiert nach juris, dort Rdnr. 23 [Acomplia]; vgl. auch Bundessozialgericht, Urteil vom 22. Oktober 2014, B 6 KA 34/13 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 34 [Vertigoheel]; Roters in Kasseler Kommentar, Stand: Juni 2014, § 92 SGB V RdNr. 27).

  • BSG, 14.05.2014 - B 6 KA 28/13 R

    Krankenversicherung - Klage von Herstellern und Vertreibern von Medizinsystemen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.05.2015 - L 7 KA 113/12
    Der Senat brauchte deshalb Zweifeln, ob mit dem Stellungnahmerecht überhaupt prozessual durchsetzbare subjektive Rechte des Klägers verbunden sind oder ob es sich um eine objektivrechtliche Regelung handelt, die die Rechtsstellung des Klägers nur reflexartig berührt (vgl. zum Erfordernis "eigenrechtlich geschützter Belange" Bundessozialgericht, Urteil vom 14. Mai 2014, B 6 KA 28/13 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 27 [Photosoletherapie]) nicht weiter nachzugehen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.02.2008 - L 7 B 112/07

    Krankenversicherung - Ausschluss des Fertigarzneimittels Acomplia mit dem

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.05.2015 - L 7 KA 113/12
    Das Stellungnahmeverfahren dient nämlich vorrangig dem öffentlichen Interesse, über die Sachkunde der Mitglieder des Beklagten hinaus die Sachkenntnis Dritter bei der Ermittlung des der Normsetzung zu Grunde liegenden Entscheidungssachverhaltes und zur Erleichterung der vorzunehmenden Abwägungsprozesse einzubeziehen; dem Schutz privater Interessen einzelner Sachverständiger hingegen dient das Stellungnahmeverfahren nicht (vgl. Beschluss des Senats vom 27. Februar 2008, L 7 B 112/07 KA ER, zitiert nach juris, dort Rdnr. 23 [Acomplia]; vgl. auch Bundessozialgericht, Urteil vom 22. Oktober 2014, B 6 KA 34/13 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 34 [Vertigoheel]; Roters in Kasseler Kommentar, Stand: Juni 2014, § 92 SGB V RdNr. 27).
  • BSG, 11.05.2011 - B 6 KA 25/10 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anfechtung einer aufsichtsrechtlichen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.05.2015 - L 7 KA 113/12
    Mit Urteil vom 11. Mai 2011 hob das Bundessozialgericht (B 6 KA 25/10 R) allerdings die vorinstanzlichen Entscheidungen auf und stellte fest, dass der Beanstandungsbescheid des BMGS vom 18. Februar 2005 rechtswidrig gewesen sei.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.12.2014 - L 7 KA 79/12

    Normfeststellungsklage - Feststellungsinteresse (bejaht) - Verordnungsausschluss

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.05.2015 - L 7 KA 113/12
    Danach ist im sozialgerichtlichen Verfahren ungeachtet des Fehlens einer § 47 VwGO entsprechenden Norm Rechtsschutz gegen Entscheidungen und Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses im Wege der Feststellungsklage zu gewähren (vgl. etwa Bundessozialgericht, Urteil vom 14. Mai 2014, B 6 KA 29/13 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 11 [Patientenvertreter]; Urteil vom 22. Oktober 2014, B 6 KA 34/13 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 25 [Vertigoheel]; Urteil des Senats vom 10. Dezember 2014, L 7 KA 79/12 KL, zitiert nach juris, dort Rdnr. 56 [Lacteol]).
  • BVerfG, 05.03.1974 - 1 BvL 27/72

    Weinwirtschaftsabgabe

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.05.2015 - L 7 KA 113/12
    Die so vorgesehene Einbeziehung externen Sachverstands kann dazu beitragen, unsachliche interessengeleitete Einflussnahmen auf Entscheidungsprozesse des Beklagten zu begrenzen und einen sachgerechten Interessenausgleich zu gewährleisten (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 14. Mai 2014, B 6 KA 29/13 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 28 [Patientenvertreter], mit Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 5. März 1974, 1 BvL 27/72, zitiert nach juris, dort Rdnr. 69 [Stabilisierungsfonds für Wein]).
  • BSG, 17.09.2013 - B 1 KR 54/12 R

    Gemeinsamer Bundesausschuss muss Zweifeln an der Willkürfreiheit ermittelter

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.05.2015 - L 7 KA 113/12
    Die Bekanntmachung der tragenden Gründe erfordert schon nach dem begrifflichen Gehalt von "tragend" weder die Angabe aller Unterlagen, Erwägungen und Gründe noch eine umfassende, vollumfängliche Begründung mit allen wissenschaftlichen Belegen in Bezug auf alle vorgetragenen Argumente noch gar eine darüber hinausgehende Auseinandersetzung mit allen weiteren denkmöglichen Argumenten und Problemkonstellationen (vgl. hierzu und zum Folgenden Bundessozialgericht, Urteil vom 17. September 2013, B 1 KR 54/12 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 23 bis 25 [Invega]).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.06.2013 - L 7 KA 164/09

    Therapiehinweis - Gemeinsamer Bundesausschuss - Feststellungsinteresse -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.05.2015 - L 7 KA 113/12
    Der Kläger dürfte somit in Bezug auf die AM-RL keine einfach- oder grundrechtlich geschützte Position innehaben, anders als etwa die betroffenen stellungnahmeberechtigten pharmazeutischen Unternehmer, denn letztere fallen in den Schutzbereich von Art. 12 Abs. 1 GG und sind grundsätzlich klagebefugt, wenn es um Detailregelungen in den AM-RL in Bezug auf von ihnen hergestellte Arzneimittel geht (vgl. Urteil des Senats vom 7. Juni 2013, L 7 KA 164/09 KL, zitiert nach juris, dort Rdnr. 61).
  • BSG, 03.02.2010 - B 6 KA 31/09 R

    Rechtsweg bei Streitverfahren von Trägerorganisationen des Gemeinsamen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.05.2015 - L 7 KA 113/12
    Weitere "verfahrensbezogene Mitwirkungsrechte" hat das Bundessozialgericht etwa für die Trägerorganisationen des GBA bejaht (Urteil vom 3. Februar 2010, B 6 KA 31/09 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 25 bis 38).
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