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   LSG Berlin-Brandenburg, 27.06.2008 - L 1 KR 137/07   

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https://dejure.org/2008,11393
LSG Berlin-Brandenburg, 27.06.2008 - L 1 KR 137/07 (https://dejure.org/2008,11393)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27.06.2008 - L 1 KR 137/07 (https://dejure.org/2008,11393)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27. Juni 2008 - L 1 KR 137/07 (https://dejure.org/2008,11393)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenübernahme einer Notfallbehandlung einer zur Inanspruchnahme der Leistungen nach Art. 31 VO 1408/71 Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) berechtigten Rentnerin in einer Privatklinik im EU-Ausland aufgrund des Art. 34 Abs. 4 und 5 VO 574/72 EWG; Beschränkung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Kostenerstattung für Krankenhausbehandlung im Ausland, Notfallbehandlung in einer Privatklinik

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 19.04.2007 - C-444/05

    DER ABSOLUTE AUSSCHLUSS DER ERSTATTUNG DER KOSTEN EINER STATIONÄREN BEHANDLUNG IM

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.06.2008 - L 1 KR 137/07
    Der EuGH geht im Urteil vom 19.04.2007 (Rs C-444/05) insoweit von einer Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit aus (Rdnr. 27f).

    58 Der EuGH hat im Urteil vom 19.04.2007 (Rs C-444/05) entschieden, dass Artikel 49 EG einer Regelung eines Mitgliedstaates entgegensteht, der jede Erstattung der Kosten der Behandlung der bei einem nationalen Sozialversicherungsträger versichert sind, in Privatkliniken in einem anderen Mitgliedstaat ausschließt.

  • BSG, 09.10.2001 - B 1 KR 6/01 R

    Stationäre Notfallbehandlung - nicht zugelassenes Krankenhaus - Sachleistung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.06.2008 - L 1 KR 137/07
    Sogar die Notfallbehandlung des Kassenpatienten durch eine nicht zugelassene Privatklinik ist diesem gegenüber eine Sachleistung der Krankenkasse (vgl. Bundessozialgericht, Urt. v. 9.10.2001 - B 1 Kr 6/01 R - BSGE 89, 39).
  • EuGH, 12.04.2005 - C-145/03

    DIE BEHANDLUNGSKOSTEN EINER PERSON, DIE IM BESITZ DER FORMBLÄTTER E 111 UND E 112

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.06.2008 - L 1 KR 137/07
    Im Ausgangsfall, welcher dem Urteil des EuGH vom 12.04.2005 in der Rechtssache C-145/03 zugrunde lag, hatte der Träger des Aufenthaltsortes zwar eine Überweisung in eine Privatklinik in einem Drittland (Schweiz) veranlasst.
  • EuGH, 13.05.2003 - C-385/99

    DER GRUNDSATZ DES FREIEN DIENSTLEISTUNGSVERKEHRS STEHT DER NIEDERLÄNDISCHEN

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.06.2008 - L 1 KR 137/07
    Der EuGH hat im Urteil vom 22.10.2002 in der Rechtssache C-385/99 ausgeführt, dass der zuständige Mitgliedsstaat, der über ein Sachleistungssystem verfüge (hier Deutschland), durch nichts daran gehindert sei, die Erstattungsbeträge festzusetzen, auf die die Patienten, die in einem anderen Mitgliedsstaat versorgt wurde, Anspruch haben, soweit diese Beträge auf objektiven, nicht diskriminierenden und transparenten Kriterien beruhten (Rdnr. 107).
  • EuGH, 25.02.2003 - C-326/00

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET ERNEUT ÜBER IM AUSLAND IN ANSPRUCH GENOMMENE

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.06.2008 - L 1 KR 137/07
    Im Urteil des EuGH vom 25.02.2003 in der Rechtssache C - 326/00 hatte der Träger des Aufenthaltsortes (eine deutsche Krankenkasse) den Träger des Wohnorts (die griechische Sozialversicherungsanstalt IKA) um die Übersendung des falschen Vordruckes (E 112 statt E 111) ersucht.
  • EuGH, 31.05.1979 - 182/78

    Pierik

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.06.2008 - L 1 KR 137/07
    Danach erhalten Rentner, die nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedsstaats zum Bezug einer Rente berechtigt sind - hier die Klägerin nach deutschem Recht - und nach den Rechtsvorschriften (u. a.) dieses Staates Anspruch auf Leistungen haben - hier die Klägerin als Mitglied der Krankenversicherung der Rentner gemäß § 5 Nr. 11 SGB V -, während eines Aufenthalts im Gebiet eines anderen als des Mitgliedsstaats, in dem sie wohnen, Sachleistungen, die sich während des Aufenthalts im Gebiet eines anderen Mitgliedsstaates als des Wohnstaates unter Berücksichtigung der Art der Leistungen und der voraussichtlichen Aufenthaltsdauer als medizinisch notwendig erweisen (vgl. zum Sachleistungsanspruch eines Rentners aus Art. 31 VO 1408/71 EWG: EuGH, U. v. 31.05.1979 - Rs C-182/78 Rdnr. 6 und 8).
  • EuGH, 14.10.2004 - C-193/03

    R. Bosch - Soziale Sicherheit - Erstattung in einem anderen Mitgliedstaat

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.06.2008 - L 1 KR 137/07
    Im Urteil vom 24.10.2003 - Rs C-193/03 - hat der EuGH entschieden, dass Art. 34 der VO 574/72 EWG dahin auszulegen sei, dass er einer aufgrund interner Regelung erfolgenden Praxis einer Krankenkasse nicht entgegenstehe, wonach diese die ihren Versicherten bei einem Aufenthalt in einem anderen Mitgliedsstaat entstandenen Krankheitskosten in voller Höhe erstatte, wenn sie einen Betrag von 200 DM nicht überstiegen.
  • EuGH, 14.10.2010 - C-336/08

    Reinke - Vorabentscheidungsersuchen - Erledigung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.06.2008 - L 1 KR 137/07
    Orientierungsatz: Aktenzeichen des EuGH:C-336/08.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.01.2010 - 4 S 1070/08

    Beschränkung der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für medizinische Leistungen

    Davon abgesehen verkennen die genannten Entscheidungen aber auch, dass bereits die Normierung des Kostenvergleichs als solche geeignet ist, Beihilfeberechtigte wegen des Kostenrisikos bei einem Notfall von einer Reise in die Schweiz (und der dortigen Inanspruchnahme touristischer Dienstleistungen) abzuhalten (so auch LSG Berlin-Brandenburg, Vorlagebeschluss vom 27.06.2008 - L 1 KR 137/07 -, Juris), und damit eine Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit darstellt.
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