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   LSG Berlin-Brandenburg, 27.06.2017 - L 24 KA 35/17 KL ER   

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https://dejure.org/2017,23671
LSG Berlin-Brandenburg, 27.06.2017 - L 24 KA 35/17 KL ER (https://dejure.org/2017,23671)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27.06.2017 - L 24 KA 35/17 KL ER (https://dejure.org/2017,23671)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27. Juni 2017 - L 24 KA 35/17 KL ER (https://dejure.org/2017,23671)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 119 Abs 2 SGB 5, § 120 Abs 2 S 1 SGB 5, § 120 Abs 2 S 2 SGB 5, § 120 Abs 2 S 3 SGB 5, § 120 Abs 3 S 1 SGB 5
    Krankenversicherung - Vergütung ambulanter Krankenhausleistungen - Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Schiedsspruches zu Vergütungsregelungen für ein Sozialpädiatrisches Zentrum

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 119 SGB 5, § 120 SGB 5
    Schiedsstelle - SPZ

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung der Vergütung für das SPZ durch die Schiedsstelle; Vereinbarung der Vergütung der Leistungen eines SPZ von den Landesverbänden der Krankenkassen und den Verbänden der Ersatzkassen gemeinsam mit den Krankenhäusern; Versorgung von Kindern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 29.06.2011 - B 6 KA 34/10 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung und Vergütung sozialpädiatrischer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.06.2017 - L 24 KA 35/17
    Alle Leistungen, die ein SPZ an seinen Patienten erbringe, seien in die Bemessung der Vergütung nach § 120 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 SGB V einzubeziehen, insbesondere alle Leistungen der Diagnostik, Beratung, Förderung und Therapie (Bezugnahme auf Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 29. Juli 2011 - B 6 KA 34/10 R, juris-Rdnr. 10, Rdnr. 11).

    Für die Vergütung der ärztlichen und nicht-ärztlichen sozialpädiatrischen Leistungen der SPZ bei Diagnostik, Beratung, Förderung und Therapie sind die Regelungen des § 120 Abs. 2 ff SGB V maßgebend (BSG, Urteil vom 29. Juni 2011 - B 6 KA 34/10 R Rdnr. 10 mit Bezugnahme auf Engelhard in Hauck/Noftz, SGB V, Stand April 2011, K § 85 Rdnr.106a).

    Der Senat folgt dabei der Auffassung der Antragstellerin und der Antragsgegnerin, dass für die Berechnung der Vergütung alle vom SPZ nach § 120 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 SGB V erbrachten Leistungen der Diagnostik, Beratung, Förderung und Therapie einzubeziehen sind (BSG, Urteil vom 29. Juni 2011 - B 6 KA 34/10 R -, juris-Rdnr. 10).

    "Belastbare Ansätze" dafür, dass -wie die Beigeladene zu 1) meint- das BSG in seinem Urteil vom 29. Juni 2011 (B 6 KA 34/10 R) den von der Schiedsstelle herangezogenen "Umfassungsgrundsatz" möglicherweise doch nicht so gesehen habe, weil es sich insoweit nicht um einen entscheidungserheblichen Rechtssatz gehandelt habe, sieht der hier erkennende Senat nicht.

  • BSG, 13.05.2015 - B 6 KA 20/14 R

    Krankenversicherung - Vergütungsfestsetzung für Leistungen eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.06.2017 - L 24 KA 35/17
    Entscheidend ist jedoch, dass die SPZ im Wege der Ermächtigung nach § 119 Abs. 1 SGB V in die vertragsärztliche Versorgung eingebunden sind (BSG, Urteil vom 13. Mai 2015 - B 6 KA 20/14 R -, BSGE 119, 43-57, Rdnr. 16 mit Bezugnahme auf BT-Druck 17/6764 S. 26 u. Rdnr. 20).

    Insofern gelten die gleichen Maßstäbe wie bei der Überprüfung der Entscheidungen der Schiedsämter nach § 89 SGB V (BSG, Urteil vom 13. Mai 2015 - B 6 KA 20/14 R - Rdnr. 26).

    Nach den Vorgaben des BSG im Urteil vom 13. Mai 2015 (B 6 KA 20/14 R - Rdnr. 32, 35; ähnlich für eine andere Materie: Urteil vom 13. August 2014 - B 6 KA 6/14 R Rdnr. 40 und 44) sind Steigerungen der Vergütungen auch über die bloße Veränderungsrate aufgrund gestiegener Lohn- und Sachkosten etc. hinaus unter anderem dann möglich, wenn in den Vorjahren fehlerhaft kalkuliert wurde und jetzt höhere Kostensätze verwendet werden.

  • OVG Niedersachsen, 11.07.2014 - 1 ME 71/14

    Gleichstellung der Beteiligtenstellung im Änderungsverfahren nach § 80 Abs. 7

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.06.2017 - L 24 KA 35/17
    Wer den Rechtsstreit verliert und wer gewinnt, richtet sich nicht nach der formalen Beteiligtenstellung, sondern nach dem materiellen Interesse und den gestellten Anträgen (OVG Lüneburg, Beschluss vom 11. Juli 2014 - 1 ME 71/14 -, juris-Rdnr. 23).
  • BSG, 13.08.2014 - B 6 KA 6/14 R

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen - Voraussetzungen für eine Festsetzung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.06.2017 - L 24 KA 35/17
    Nach den Vorgaben des BSG im Urteil vom 13. Mai 2015 (B 6 KA 20/14 R - Rdnr. 32, 35; ähnlich für eine andere Materie: Urteil vom 13. August 2014 - B 6 KA 6/14 R Rdnr. 40 und 44) sind Steigerungen der Vergütungen auch über die bloße Veränderungsrate aufgrund gestiegener Lohn- und Sachkosten etc. hinaus unter anderem dann möglich, wenn in den Vorjahren fehlerhaft kalkuliert wurde und jetzt höhere Kostensätze verwendet werden.
  • BSG, 31.05.2016 - B 1 KR 39/15 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Festlegung der Fachgebietsgrenzen für

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.06.2017 - L 24 KA 35/17
    Bereits deshalb kann sich die Beigeladene zu 1) nicht erfolgreich auf das Urteil des BSG vom 31. Mai 2016 - B 1 KR 39/15 R - (Rdnr. 16) berufen und ausführen, Abrechnungsbestimmungen seien eng am Wortlaut orientiert auszulegen und allenfalls unterstützend durch systematische Erwägungen, Bewertungen und Bewertungsrelationen blieben hingegen außer Betracht.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.12.2016 - L 1 KR 268/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anfrageverfahren - Statusfeststellungsbescheid -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.06.2017 - L 24 KA 35/17
    Zwischen diesen Interessen ist eine Abwägung vorzunehmen (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 07. Dezember 2016 - L 1 KR 268/16 B ER -, juris-Rdnr. 46 mit Bezugnahme auf Wehrhahn in: Breitkreuz/Fichte, SGG, § 86b, Rdnr. 27).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.07.2019 - L 24 KA 30/19

    Vertragsärztliche Versorgung - Nachfolgezulassung - Berücksichtigung des

    Im Gegensatz zu § 80 Abs. 1 VwGO kommt der Klage deshalb nach § 86a Abs. 1 S. 1 SGG als Anfechtungsklage aufschiebende Wirkung zu (so bereits Beschluss des Senats vom 27. Juni 2017 - L 24 KA 35/17 KL ER -, juris-Rdnr. 37ff - 41).

    In Fällen des vorläufigen Rechtsschutzes nach § 86b Abs. 1 SGG, bei welchen die Erfolgschancen im Hauptsacheverfahren zu prüfen sind, ist grundsätzlich die Hälfte des Hauptsachenstreitwerts anzusetzen (ständige Rechtsprechung des Senats, z. B. Beschluss vom 27. Juni 2017 - L 24 KA 35/17 KL ER -, juris-Rdnr. 95; Beschluss vom 26. Juli 2007 - L 24 KR 407/07 ER -, juris-Rdnr. 29).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.10.2018 - L 24 KA 37/17
    Der Senat hat mit Beschluss vom 27. Juni 2017 (Aktenzeichen L 24 KA 35/17 KL ER) die sofortige Vollziehung des Beschlusses der Beklagten angeordnet.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.12.2019 - L 24 KA 39/19

    Sozialgerichtliches Verfahren - vorläufiger Rechtsschutz - vertragsärztliche

    Ein bereits bei Gericht anhängig gemachter Antrag nach § 86b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGG hindert den Antragsgegner nicht, von der Kompetenz und gegebenenfalls Pflicht nach § 86a Abs. 2 Nr. 5 SGG zur Anordnung der sofortigen Vollziehung Gebrauch zu machen (vgl. bereits Beschluss des Senats vom 27. Juni 2017 - L 24 KA 35/17 KL ER - juris-Rdnr. 47).
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