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   LSG Berlin-Brandenburg, 27.08.2021 - L 28 BA 12/21 B ER   

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https://dejure.org/2021,36307
LSG Berlin-Brandenburg, 27.08.2021 - L 28 BA 12/21 B ER (https://dejure.org/2021,36307)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27.08.2021 - L 28 BA 12/21 B ER (https://dejure.org/2021,36307)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27. August 2021 - L 28 BA 12/21 B ER (https://dejure.org/2021,36307)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 86a Abs 2 Nr 1 SGG, § 86b Abs 1 S 2 Nr 2 SGG, § 197a Abs 1 SGG, § 28p SGB 4, § 1 AÜG
    Betriebsprüfung - Subunternehmer - abhängige Beschäftigung - aufschiebende Wirkung - unbillige Härte - Streitwert

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei einem Bauarbeiter

  • rechtsportal.de

    Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei einem Bauarbeiter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BSG, 16.12.2015 - B 12 R 11/14 R

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Arbeitnehmerüberlassung - Feststellung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.08.2021 - L 28 BA 12/21
    Die Träger der Rentenversicherung erlassen sodann im Rahmen der Prüfung nach § 28p Abs. 1 Satz 5 SGB IV Verwaltungsakte (den hier gegenständlichen Prüfbescheid, vgl. BSG, Urteil vom 16. Dezember 2015 - B 12 R 11/14 R - juris Rn. 17) zur Versicherungspflicht und Beitragshöhe in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung einschließlich der Widerspruchsbescheide gegenüber den Arbeitgebern.

    Die Feststellung der Versicherungspflicht und Beitragshöhe im Prüfbescheid hat - wie vorliegend geschehen - grundsätzlich personenbezogen zu erfolgen (vgl. BSG, Urteil vom 16. Dezember 2015 a.a.O. Rn. 18).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.07.2018 - L 9 BA 29/18

    Nacherhebung von Sozialversicherungsbeiträgen -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.08.2021 - L 28 BA 12/21
    Jedenfalls dürften etwaige schwerwiegende wirtschaftliche Konsequenzen entsprechend der überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. Juli 2018 - L 9 BA 29/18 B ER - juris Rn. 5 m.w.N.; LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 27. Oktober 2020 - L 7 BA 15/19 B ER - juris Rn. 73 m.w.N.) erst dann anzuerkennen sein, wenn dem Adressaten Nachteile entstehen, die über die eigentliche Zahlung hinaus zu einem nicht wiedergutzumachenden Schaden führen würden, wobei selbst ernsthafte Liquidationsprobleme grundsätzlich nicht ausreichen.

    Der Senat setzt, wie den Beteiligten mit Schreiben vom 24. Juni 2021 mitgeteilt worden ist, in Ausübung des ihm eingeräumten Ermessens in Fällen des vorläufigen Rechtsschutzes nach § 86b Abs. 1 SGG, bei welchen die Erfolgsaussichten im Hauptsacheverfahren zu prüfen sind, den Streitwert regelmäßig - so auch hier - mit der Hälfte des Hauptsachenstreitwerts an, vorliegend mithin mit der (auf ganze Centbeträge gerundeten) Hälfte von 263.284,65 ? (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 29. Juli 2014 - L 1 KR 131/14 B ER - juris Rn. 29; vom 9. Juli 2018 - L 9 BA 29/18 B ER - a.a.O. Rn. 6).

  • BSG, 07.06.2019 - B 12 R 6/18 R

    Pflegekräfte als freie Mitarbeiter in Pflegeheimen?

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.08.2021 - L 28 BA 12/21
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbständig tätig ist, richtet sich danach, welche Umstände das Gesamtbild der Tätigkeit prägen (vgl. zu Vorstehendem etwa BSG, Urteile vom 7. Juni 2019 - B 12 R 6/18 R - juris Rn. 13 und vom 11. November 2015 - B 12 R 2/14 R - juris Rn. 17f. jeweils m.w.N.; zur Verfassungsmäßigkeit der Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit vgl. Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss vom 20. Mai 1996 - 1 BvR 21/96 - juris Rn. 6 ff.).
  • BSG, 11.11.2015 - B 12 R 2/14 R

    Sozialversicherungspflicht - Minderheitsgesellschafter einer GmbH - leitender

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.08.2021 - L 28 BA 12/21
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbständig tätig ist, richtet sich danach, welche Umstände das Gesamtbild der Tätigkeit prägen (vgl. zu Vorstehendem etwa BSG, Urteile vom 7. Juni 2019 - B 12 R 6/18 R - juris Rn. 13 und vom 11. November 2015 - B 12 R 2/14 R - juris Rn. 17f. jeweils m.w.N.; zur Verfassungsmäßigkeit der Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit vgl. Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss vom 20. Mai 1996 - 1 BvR 21/96 - juris Rn. 6 ff.).
  • BSG, 07.06.2018 - B 12 KR 1/17 R

    Keine studentische Krankenversicherung für Doktoranden

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.08.2021 - L 28 BA 12/21
    In Bezug auf die Berechnungsfaktoren für die Höhe der von der Antragsgegnerin noch geltend gemachten Nachforderung sind im Übrigen weder Fehler erkennbar noch hat die Antragstellerin insofern konkret Einwände erhoben (vgl. zu diesem Prüfungsmaßstab BSG, Urteile vom 7. Juni 2018 - B 12 KR 1/17 R - juris Rn. 25; vom 18. Januar 2018 - B 12 R 3/16 R - juris Rn. 25).
  • BSG, 18.01.2018 - B 12 R 3/16 R

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiche Bezahlung - Entstehung des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.08.2021 - L 28 BA 12/21
    In Bezug auf die Berechnungsfaktoren für die Höhe der von der Antragsgegnerin noch geltend gemachten Nachforderung sind im Übrigen weder Fehler erkennbar noch hat die Antragstellerin insofern konkret Einwände erhoben (vgl. zu diesem Prüfungsmaßstab BSG, Urteile vom 7. Juni 2018 - B 12 KR 1/17 R - juris Rn. 25; vom 18. Januar 2018 - B 12 R 3/16 R - juris Rn. 25).
  • BVerfG, 20.05.1996 - 1 BvR 21/96

    Bestimmtheitsgrundsatz: Beschäftigungsverhältnis i.S. von § 7 Abs. 1 SGB IV

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.08.2021 - L 28 BA 12/21
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbständig tätig ist, richtet sich danach, welche Umstände das Gesamtbild der Tätigkeit prägen (vgl. zu Vorstehendem etwa BSG, Urteile vom 7. Juni 2019 - B 12 R 6/18 R - juris Rn. 13 und vom 11. November 2015 - B 12 R 2/14 R - juris Rn. 17f. jeweils m.w.N.; zur Verfassungsmäßigkeit der Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit vgl. Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss vom 20. Mai 1996 - 1 BvR 21/96 - juris Rn. 6 ff.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.07.2014 - L 1 KR 131/14

    Beitragsnachforderung - Betriebsprüfung - Equal pay - CGZP - Verjährung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.08.2021 - L 28 BA 12/21
    Der Senat setzt, wie den Beteiligten mit Schreiben vom 24. Juni 2021 mitgeteilt worden ist, in Ausübung des ihm eingeräumten Ermessens in Fällen des vorläufigen Rechtsschutzes nach § 86b Abs. 1 SGG, bei welchen die Erfolgsaussichten im Hauptsacheverfahren zu prüfen sind, den Streitwert regelmäßig - so auch hier - mit der Hälfte des Hauptsachenstreitwerts an, vorliegend mithin mit der (auf ganze Centbeträge gerundeten) Hälfte von 263.284,65 ? (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 29. Juli 2014 - L 1 KR 131/14 B ER - juris Rn. 29; vom 9. Juli 2018 - L 9 BA 29/18 B ER - a.a.O. Rn. 6).
  • BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R

    Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.08.2021 - L 28 BA 12/21
    Liegen diese in schriftlicher Form vor, ist neben deren Vereinbarkeit mit zwingendem Recht zu prüfen, ob mündliche oder konkludente Änderungen erfolgt sind, die maßgebend sind, soweit sie ihrerseits rechtlich zulässig sind (vgl. BSG, Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R - juris).
  • BSG, 26.02.2019 - B 12 R 8/18 R

    Keine Ermächtigung zur Elementenfeststellung des Vorliegens einer abhängigen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.08.2021 - L 28 BA 12/21
    Im Übrigen hat die Antragsgegnerin mit dem angefochtenen Bescheid auch keine materiell unzulässige, isoliert ausnahmsweise anfechtbare Elementenfeststellung hinsichtlich des Vorliegens einer Beschäftigung getroffen (vgl. BSG, Urteile vom 24. November 2020 - B 12 KR 23/19 R - juris Rn. 14; vom 26. Februar 2019 - B 12 R 8/18 R - juris Rn. 17 mw.N.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.02.2017 - L 1 KR 547/16

    Ausschluss der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen einen

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 27.10.2020 - L 7 BA 15/19

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beitragsnachforderung - aufschiebende Wirkung -

  • LSG Baden-Württemberg, 29.06.2017 - L 10 R 592/17

    Betriebsprüfung - Zulässigkeit der Nutzung von Ermittlungsergebnissen des

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2015 - L 8 R 628/15

    Nachentrichtung von Pflichtbeiträgen zur Sozialversicherung nebst Beiträgen zur

  • LSG Sachsen-Anhalt, 01.12.2017 - L 1 R 312/17

    Betriebsprüfung - Bescheid über Beitragsnacherhebung und Statusfeststellung -

  • BSG, 24.11.2020 - B 12 KR 23/19 R

    Versicherungspflicht der Tätigkeit einer Niederlassungsleiterin einer stillen

  • BSG, 26.09.2017 - B 1 KR 31/16 R

    Aufwendungsausgleichsrecht - freie Mitarbeiter von Rundfunkanstalten - freie

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.11.2018 - L 2 BA 68/18

    Verfahren nach § 7a sowie Betriebsprüfungen nach § 28p und § 28q SGB IV

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.07.2021 - L 8 BA 54/21

    Sozialversicherungspflicht des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH

    Das SG hat den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der unter dem Aktenzeichen S 28 BA 12/21 beim SG Detmold anhängigen Klage gegen den Bescheid vom 8.7.2020 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 28.1.2021 zu Recht abgelehnt.
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