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   LSG Berlin-Brandenburg, 28.01.2016 - L 3 U 84/13   

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https://dejure.org/2016,7863
LSG Berlin-Brandenburg, 28.01.2016 - L 3 U 84/13 (https://dejure.org/2016,7863)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28.01.2016 - L 3 U 84/13 (https://dejure.org/2016,7863)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28. Januar 2016 - L 3 U 84/13 (https://dejure.org/2016,7863)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 9 SGB 7, Anl 1 Nr 2106 BKV
    Berufskrankheit - Karpaltunnelsyndrom - Merkblatt - Sachverständigenbeirat - Normauslegung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VII § 9; Anlage 1 zur BKV Nr. 2106
    Unfallversicherung - Berufskrankheit - Karpaltunnelsyndrom - Merkblatt - Sachverständigenbeirat - Normauslegung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • LSG Baden-Württemberg, 08.10.2004 - L 1 U 2104/03

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Karpaltunnelsyndrom - keine

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.01.2016 - L 3 U 84/13
    Es wird dadurch deutlich, dass die für die Druckschädigungen der Nerven vorliegenden Erkenntnisse für das KTS gerade nicht zutreffen (so LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 08. Oktober 2004 - L 1 U 2104/03 -, zitiert nach juris Rn. 15).
  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 20/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtstatsachen zur Auslegung einer Rechtsnorm:

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.01.2016 - L 3 U 84/13
    Für die nach der Theorie der wesentlichen Bedingung zu beurteilenden Ursachenzusammenhänge genügt die hinreichende Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die bloße Möglichkeit (etwa BSG, Urteil vom 27. Juni 2006 - B 2 U 20/04 R -, zitiert nach juris Rn. 15).
  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 16/00 R

    Berufskrankheit - Tatbestandsmerkmal - arbeitstechnische Voraussetzung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.01.2016 - L 3 U 84/13
    Bei der Ermittlung solcher Erkenntnisse, regelmäßig medizinischer Erfahrungssätze, handelt es sich um eine Tatsachenfeststellung, die das Tatsachengericht gemäß § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung zu treffen hat und die der Revision daher nur beschränkt zugänglich ist (vgl. BSG, Urteil vom 02. Mai 2001 - B 2 U 16/00 R -, zitiert nach juris Rn. 23).
  • BSG, 30.10.2007 - B 2 U 4/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - bandscheibenbedingte

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.01.2016 - L 3 U 84/13
    Dementsprechend wäre eine auf die Gewährung von Verletztenrente gerichtete Klage unzulässig, weil nicht in einem Verwaltungsverfahren darüber vor Klageerhebung befunden wurde (vgl. etwa BSG, Urteil vom 30. Oktober 2007 - B 2 U 4/06 R -, zitiert nach juris Rn. 10 f.).
  • BSG, 28.04.2004 - B 2 U 21/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Begriff der Hauterkrankung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.01.2016 - L 3 U 84/13
    Eine eben so verstandene Feststellungsklage ist gemäß § 55 Abs. 1 Hs. 1 Nr. 3 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) statthaft (vgl. Bundessozialgericht , Urteil vom 28. April 2004 - B 2 U 21/03 R -, zitiert nach juris Rn. 24); ihr eigen ist das erforderliche Feststellungsinteresse gemäß § 55 Abs. 1 Hs. 2 SGG.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 08.10.2009 - L 6 U 1/05
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.01.2016 - L 3 U 84/13
    Derzufolge soll es unerheblich sein, dass das KTS nach dem Merkblatt nicht Gegenstand der BK 2106 sein solle, weil abgesehen davon, dass weder dem Merkblatt noch der wissenschaftlichen Begründung zur Einführung der BK 2106 eine Erläuterung für das Ausklammern einer solchen Gesundheitsstörung zu entnehmen sei, ein Merkblatt schon kein Bestandteil der BKV sei und daher auch nicht wie ein Verordnungstext ausgelegt werden könne (so LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 08. Oktober 2009 - L 6 U 1/05 -, zitiert nach juris Rn. 41).
  • BSG, 05.07.2011 - B 2 U 17/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - mittelbare Unfallfolge -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.01.2016 - L 3 U 84/13
    Denn trotz unterschiedlicher Tatbestandsvoraussetzungen im Übrigen setzen, wie bereits ausgeführt, alle Leistungsansprüche nach den §§ 26 ff. SGB VII als gemeinsame Tatbestandsmerkmale einen Versicherungsfall (i.S.d. §§ 7 bis 13 SGB VII) und durch ihn verursachte Gesundheitsschäden - bis hin zum Tod des Verletzten - voraus und begründen dafür die Verbandszuständigkeit nur eines bestimmten Trägers der Unfallversicherung (Bundessozialgericht , Urteil vom 05. Juli 2011 - B 2 U 17/10 R -, zitiert nach juris Rn. 12, 17, 19 ff.).
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