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   LSG Berlin-Brandenburg, 28.02.2013 - L 22 R 343/11   

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LSG Berlin-Brandenburg, 28.02.2013 - L 22 R 343/11 (https://dejure.org/2013,3562)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28.02.2013 - L 22 R 343/11 (https://dejure.org/2013,3562)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28. Februar 2013 - L 22 R 343/11 (https://dejure.org/2013,3562)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 45 SGB 10, § 255 SGB 6, § 106 SGB 6, § 106a SGB 6
    Rücknahme Beitragszuschüsse Kranken- und Pflegeversicherung - Ermessensausübung - Erhebung von Pflichtbeiträgen Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Krankenversicherung der Rentner; Beitragsnachforderung; Rentenversicherung; Nacherhebung innerhalb der vierjährigen Verjährungsfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB V § 255 Abs. 2; SGB IV
    Rentenversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (24)

  • BSG, 23.05.1989 - 12 RK 23/88

    Anspruch der Bundesversicherungsanstalt auf nachträgliche Beiträge eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.02.2013 - L 22 R 343/11
    Eine solche Verwirkung setzt neben einem langen Zeitablauf besondere Umstände oder ein aktives Verhalten des der Beklagten voraus, wodurch die verspätete Geltendmachung illoyal erscheint (BSG vom 23. Mai 1989 - B 12 RK 23/88).

    Nur im Wege des Einbehalts von der laufenden Rente und nur in den Grenzen des § 51 Abs. 2 SGB I können Beiträge später geltend gemacht werden (BSG Urteil vom 23. Mai 1989 -12 RK 23/88 zum früheren § 393 a RVO).

  • BSG, 30.11.1978 - 12 RK 6/76

    Verwirkung eines Rechts - Besondere Umstände - Verwirkungsverhalten -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.02.2013 - L 22 R 343/11
    Das Rechtsinstitut der Verwirkung ist als Ausprägung des Grundsatzes von Treue und Glauben (§ 242 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB -) auch für das Sozialversicherungsrecht und insbesondere für die Nachforderung von Beiträgen zur Sozialversicherung anerkannt (BSG in SozR 2200 § 1399 Nr. 11 m. w. N.).

    Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn die Beklagte durch ein irgendwie geartetes Handeln bei dem Kläger den Eindruck erweckt hätte, sie würde berechtigte Beitragsforderungen nicht geltend machen, wobei bloßes Nichtstun nicht ausreicht BSGE 47, 194 f.).Ein solches Verwirkungshandeln seitens der Beklagten liegt jedoch nicht vor.Die bloße subjektive Vorstellung des Klägers, ihm würde die Rente in der zutreffenden Höhe und ohne die Verpflichtung, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen, ausbezahlt, berechtigt gerade nicht zu der Annahme, die Beitragsforderung sei verwirkt.

  • BSG, 30.11.1983 - 5a RKn 3/83

    Freiwilliges Mitglied - Knappschaftliche Krankenversicherung - Beitragspflicht

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.02.2013 - L 22 R 343/11
    Später hat der 5a Senat in Urteilen vom 30. November 1983 (5a RKn 3/83 in SozR 2200 § 313 Nr. 8 und 5a RKn 9/82) entschieden, dass die rückwirkende Aufnahme eines freiwilligen Mitglieds keine Beitragspflicht für die Vergangenheit begründet, wenn der Versicherte aufgrund des bisherigen Verhaltens des Versicherungsträgers keine Kenntnis vom bestehenden Versicherungsschutz hatte (vgl. ferner das Urteil vom 9. Oktober 1984 in BSGE 57, 179 = SozR 2200 § 517 Nr. 8 zur treuwidrigen Beitragsforderung bei Doppelmitgliedschaft in AOK und Ersatzkasse).".

    Die Umstände, unter denen es gegen Treu und Glauben verstoßen kann, die Beiträge nachzufordern, so wenn der Versicherte keine Kenntnis vom bestehenden Versicherungsschutz hat (BSG 5a RKn 3/83), liegen hier nicht vor, da die Klägerin Kenntnis hatte.

  • BSG, 04.06.1991 - 12 RK 52/90

    Beitragsnachberechnung bei Mitgliedschaft in der KVdR

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.02.2013 - L 22 R 343/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts dürfe jedenfalls der Versichertenbeitragsanteil aus einer Rente für zurückliegende Zeiten nicht erhoben werden, wenn die Mitgliedschaft in der KVdR erst nachträglich festgestellt wurde, ohne dass die wesentliche Ursache hierfür beim Versicherten lag und der Versicherte über seine mit dem Rentenantrag eingetretene Pflichtmitgliedschaft nicht ausreichend aufgeklärt war (BSG vom 04. Juni 1991 = SozR 3-2200 § 381 Nr. 2).

    Auch die Fälligkeit des Beitragsanspruchs wird durch § 256 Abs. 1 Satz 2 SGB V ausdrücklich auf den Zeitpunkt der Auszahlung der Versorgungsbezüge fixiert (BSG 12 RK 62/92).Das von der Klägerin zitierte Urteil 12 RK 52/90 rechtfertigt keine andere Beurteilung.

  • BSG, 23.03.1972 - 5 RJ 63/70

    Pflicht zur Schadensverhütung - Vollständige Auskunftspflicht -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.02.2013 - L 22 R 343/11
    In verschiedenen Zusammenhängen habe das BSG aus dem Sozialrechtsverhältnis hergeleitet, dass die Beteiligten "sich gegenseitig vor vermeidbarem, das Versicherungsverhältnis betreffenden Schaden zu bewahren" haben (vgl. BSGE 34, 124, 127 = SozR Nr. 25 zu § 29 RVO; BSGE 77, 175, 180 = SozR 3-4100 § 105 Nr. 2).
  • BSG, 13.12.1972 - 7 RKg 9/69
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.02.2013 - L 22 R 343/11
    Die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt, wer schon einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht anstellt und daher nicht beachtet, was im gegebenen Fall jedem einleuchten muss (BSGE 42, 184, 187 = SozR 4100 § 152 Nr. 3; BSGE 62, 32, 35 = SozR 4100 § 71 Nr. 2); dabei ist das Maß der Fahrlässigkeit insbesondere nach der persönlichen Urteils- und Kritikfähigkeit, dem Einsichtsvermögen des Beteiligten sowie der besonderen Umstände des Falles zu beurteilen (subjektiver Fahrlässigkeitsbegriff: BSGE 35, 108, 112; 44, 264, 273 = SozR 5870 § 13 Nr. 20).
  • BSG, 31.08.1976 - 7 RAr 112/74

    Berufsausbildungsbeihilfe - Grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.02.2013 - L 22 R 343/11
    Die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt, wer schon einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht anstellt und daher nicht beachtet, was im gegebenen Fall jedem einleuchten muss (BSGE 42, 184, 187 = SozR 4100 § 152 Nr. 3; BSGE 62, 32, 35 = SozR 4100 § 71 Nr. 2); dabei ist das Maß der Fahrlässigkeit insbesondere nach der persönlichen Urteils- und Kritikfähigkeit, dem Einsichtsvermögen des Beteiligten sowie der besonderen Umstände des Falles zu beurteilen (subjektiver Fahrlässigkeitsbegriff: BSGE 35, 108, 112; 44, 264, 273 = SozR 5870 § 13 Nr. 20).
  • BSG, 14.11.1985 - 7 RAr 123/84

    Rücknahme eines Verwaltungsaktes - Ausübung pflichtgemäßen Ermessens -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.02.2013 - L 22 R 343/11
    Nach § 45 SGB X "darf" der Bescheid für die Vergangenheit aufgehoben werden, so dass der Beklagten ein Ermessen zusteht (BSG, 14. November 1985 - 7 RAr 123/84).
  • BSG, 20.02.1986 - 4a RJ 93/84
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.02.2013 - L 22 R 343/11
    Grundsätzlich genügt es, den Bescheid aufzuheben, mit dem die erstmalige Zuerkennung eines solchen Zuschusses verfügt wurde, denn bei einem einen Zuschuss bewilligenden Bescheid handelt es sich um einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung, durch den ein solcher Zuschuss als regelmäßig wiederkehrende Leistung bewilligt wird (Bundessozialgericht - BSG, Urteil vom 20. Februar 1986 - 4 a RJ 93/84, zitiert nach juris).
  • BSG, 11.06.1987 - 7 RAr 105/85

    Aufhebung der Bewilligung - Rückforderung von Wintergeld/Schlechtwettergeld -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.02.2013 - L 22 R 343/11
    Die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt, wer schon einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht anstellt und daher nicht beachtet, was im gegebenen Fall jedem einleuchten muss (BSGE 42, 184, 187 = SozR 4100 § 152 Nr. 3; BSGE 62, 32, 35 = SozR 4100 § 71 Nr. 2); dabei ist das Maß der Fahrlässigkeit insbesondere nach der persönlichen Urteils- und Kritikfähigkeit, dem Einsichtsvermögen des Beteiligten sowie der besonderen Umstände des Falles zu beurteilen (subjektiver Fahrlässigkeitsbegriff: BSGE 35, 108, 112; 44, 264, 273 = SozR 5870 § 13 Nr. 20).
  • BSG, 26.08.1987 - 11a RA 30/86

    Rechtmäßigkeit der rückwirkenden Aufhebung eines Rentenbescheides - Erhöhte Rente

  • BSG, 10.08.1993 - 9 BV 4/93

    Verschulden - Dritter - Entlastung - Ermessen

  • BSG, 18.11.1993 - 12 RK 26/92

    Krankenversicherungsbeiträge - Zahlstelle - Schadensersatz

  • BSG, 14.12.1995 - 11 RAr 75/95

    Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Zwischenbeschäftigung, Aufhebung der

  • BSG, 08.02.2001 - B 11 AL 21/00 R

    Vertrauensschutz bei der Rücknahme von Verwaltungsakten

  • BSG, 18.03.2008 - B 2 U 1/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Leistungsversagung - Leistungsentziehung -

  • LSG Baden-Württemberg, 30.03.2004 - L 13 RA 3690/03

    Erstattung von rückständigen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen -

  • BSG, 20.09.1977 - 12 RKg 8/76

    Anwendung zivilrechtlicher Vorschriften im Verwaltungsrecht - Auszahlung von

  • BSG, 17.12.1980 - 12 RK 34/80

    Herstellungsanspruch - Unterlassungklage - Rentenantragsteller - Pflichtmitglied

  • BSG, 30.11.1983 - 5a RKn 9/82
  • BSG, 23.05.1989 - 12 RK 66/87

    Nachholung der Einbehaltung von Krankenversicherungsbeiträgen von der Rente

  • BSG, 23.03.1993 - 12 RK 62/92
  • BSG, 15.06.2000 - B 12 RJ 5/99 R

    Verjährungsfrist bei Beitragsansprüchen

  • BSG, 09.10.1984 - 12 RK 46/82

    Befreiung von der Mitgliedschaft - Ersatzkasse - Vorlegen einer

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.11.2019 - L 4 KR 395/19
    Die VBL habe von der Klägerin die rückständigen Beiträge in Höhe von 9.203,04 Euro nicht in einer Einmalzahlung fordern dürfen (Verweis auf LSG Berlin-Brandenburg vom 28. Februar 2013 - L 22 R 343/11).

    Auch aus der von der Antragstellerin zitierten Entscheidung des LSG Berlin-Brandenburg vom 28. Februar 2013 (L 22 R 343/11) folge nicht anderes.

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