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   LSG Berlin-Brandenburg, 28.06.2007 - L 6 RA 41/04 NZB   

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https://dejure.org/2007,27690
LSG Berlin-Brandenburg, 28.06.2007 - L 6 RA 41/04 NZB (https://dejure.org/2007,27690)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28.06.2007 - L 6 RA 41/04 NZB (https://dejure.org/2007,27690)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28. Juni 2007 - L 6 RA 41/04 NZB (https://dejure.org/2007,27690)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Aufhebung der Bewilligung einer großen Witwenrente; Klärungsbedürftigkeit einer bereits höchstrichterlich geklärten Rechtsfrage; Zugrundelegung des aktuellen Rentenwertes (Ost) bei der Bestimmung des Freibetrages im Rahmen der Einkommensanrechnung auf ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 19.10.2000 - B 8 KN 8/99 R

    Rechtsbehelfsfrist beim Berichtigungsbescheid, Verringerung des Rentenzahlbetrags

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.06.2007 - L 6 RA 41/04
    Insoweit werde auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 19. Oktober 2000 - B 8 KN 8/99 R - verwiesen.

    Zum einen ist die Frage der Verfassungsmäßigkeit des § 228a Abs. 3 SGB VI iVm § 97 SGB VI, d.h. die Zugrundelegung des aktuellen Rentenwertes (Ost) bei Bestimmung des Freibetrages im Rahmen der Einkommensanrechnung auf Hinterbliebenenrenten bei Umzug des Rentenberechtigten in das Beitrittsgebiet, wozu - was dem Kläger bekannt ist - auch das Gebiet des Landes Berlin gehört, in dem das Grundgesetz vor dem 03. Oktober 1990 nicht galt, höchstrichterlich durch die Entscheidung des BSG vom 19. Oktober 2000 - B 8 KN 8/99 R (SozR 3-2600 § 228a Nr. 1) geklärt.

  • BSG, 15.12.1994 - 4 RA 64/93

    Vormerkung - Anrechnungszeittatbestand - Pflichtverletzung - Zurechnung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.06.2007 - L 6 RA 41/04
    Zudem darf der "Schadensausgleich" nur auf eine gesetzlich zulässige Amtshandlung gerichtet sein (zum Ganzen etwa BSG in SozR 3-2600 § 58 Nr. 2).
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