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   LSG Berlin-Brandenburg, 28.06.2011 - L 31 R 1154/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,14822
LSG Berlin-Brandenburg, 28.06.2011 - L 31 R 1154/10 (https://dejure.org/2011,14822)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28.06.2011 - L 31 R 1154/10 (https://dejure.org/2011,14822)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28. Juni 2011 - L 31 R 1154/10 (https://dejure.org/2011,14822)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 194 SGB 6, § 70 SGB 6
    Tatsächlich erzieltes Arbeitsentgelt - hochgerechnetes Arbeitsentgelt - rechtswidrige Hochrechnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachträgliche Korrektur einer Entscheidung gem. § 194 in Verbindung mit § 70 Abs. 4 SGB VI unter Zugrundelegung der tatsächlichen Verhältnisse ist möglich; Zulässigkeit der Korrektur des hochgerechneten Arbeitsentgelts bei der Festsetzung einer Altersrente

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Korrektur des hochgerechneten Arbeitsentgelts bei der Festsetzung einer Altersrente

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rente-rentenberater.de (Zusammenfassung)

    Neuberechnung der Rente wenn tatsächliche Einkünfte gegenüber Hochrechnung abweichen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 16.11.1995 - 4 RA 48/93

    Feststellung der Höhe des Altersruhegeldes aufgrund einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.06.2011 - L 31 R 1154/10
    Trotz der Regelung in § 194 und § 70 Abs. 4 SGB 6 ist nicht das hochgerechnete sondern das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt der Rentenberechnung zu Grunde zu legen, wenn der Versicherte dies im Widerspruchsverfahren beantragt (Anschluss an BSG vom 16.11.1995 - 4 RA 48/93 = BSGE 77, 77 = SozR 3-2200 § 1401 Nr. 1).

    Dieses Ergebnis ist jedoch weder mit Sinn und Zweck der §§ 194, 70 SGB VI noch mit wesentlichen verfassungsrechtlichen Grundsätzen vereinbar, wie bereits der 4. Senat des Bundessozialgerichts (Urteil vom 16. November 1995, 4 RA 48/93 zu § 123 Angestelltenversicherungsgesetz, aber auch schon zu dem ab dem 01. Januar 1992 geltenden Recht; ähnlich Bayerisches Landessozialgericht Urteil vom 13. August 2008, L 13 R 58/08 zu dem bis zum 31. Dezember 2007 geltenden Recht; a. A. LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08. Dezember 2010, L 6 R 244/10, das im Ergebnis aber ebenfalls eine Neuberechnung der Rente für notwendig hält, zitiert nach Juris) entschieden hat.

  • LSG Rheinland-Pfalz, 08.12.2010 - L 6 R 244/10

    Rentenberechnung - Vorausbescheinigung - Hochrechnung nach § 194 Abs 1 SGB 6 - zu

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.06.2011 - L 31 R 1154/10
    Dieses Ergebnis ist jedoch weder mit Sinn und Zweck der §§ 194, 70 SGB VI noch mit wesentlichen verfassungsrechtlichen Grundsätzen vereinbar, wie bereits der 4. Senat des Bundessozialgerichts (Urteil vom 16. November 1995, 4 RA 48/93 zu § 123 Angestelltenversicherungsgesetz, aber auch schon zu dem ab dem 01. Januar 1992 geltenden Recht; ähnlich Bayerisches Landessozialgericht Urteil vom 13. August 2008, L 13 R 58/08 zu dem bis zum 31. Dezember 2007 geltenden Recht; a. A. LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08. Dezember 2010, L 6 R 244/10, das im Ergebnis aber ebenfalls eine Neuberechnung der Rente für notwendig hält, zitiert nach Juris) entschieden hat.

    Nach alledem kann offen bleiben, ob die Klägerin auch unter dem Aspekt, dass die Beklagte bei der Ermittlung der maßgeblichen "letzten 12 Kalendermonate" möglicherweise eine nicht dem Gesetzeszweck entsprechende Berechnung vorgenommen hat, da sie für die Monate September 2008 bis Dezember 2008 nicht das tatsächliche beitragspflichtige Arbeitsentgelt der Klägerin zugrunde gelegt hat, sondern aus dem im Versicherungsverlauf enthaltenen Jahresarbeitsentgelt einen Durchschnittsverdienst (Jahreseinkommen durch 12 mal 4) ermittelt hat (vgl. hierzu ausführlich: Urteil des LSG Rheinland-Pfalz vom 08. Dezember 2010, Az. L 6 R 244/10, zitiert nach Juris), einen Anspruch auf Neuberechnung der Rente hat.

  • LSG Bayern, 13.08.2008 - L 13 R 58/08

    08.03.2012 - VG Ansbach

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.06.2011 - L 31 R 1154/10
    Dieses Ergebnis ist jedoch weder mit Sinn und Zweck der §§ 194, 70 SGB VI noch mit wesentlichen verfassungsrechtlichen Grundsätzen vereinbar, wie bereits der 4. Senat des Bundessozialgerichts (Urteil vom 16. November 1995, 4 RA 48/93 zu § 123 Angestelltenversicherungsgesetz, aber auch schon zu dem ab dem 01. Januar 1992 geltenden Recht; ähnlich Bayerisches Landessozialgericht Urteil vom 13. August 2008, L 13 R 58/08 zu dem bis zum 31. Dezember 2007 geltenden Recht; a. A. LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08. Dezember 2010, L 6 R 244/10, das im Ergebnis aber ebenfalls eine Neuberechnung der Rente für notwendig hält, zitiert nach Juris) entschieden hat.
  • LSG Hessen, 17.12.2010 - L 5 R 272/09

    Berechnung einer Altersrente auf der Grundlage einer Entgeltvorausbescheinigung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.06.2011 - L 31 R 1154/10
    Zutreffend hat die Klägerin in ihrer Klageschrift darauf hingewiesen, dass bei einer anderen Auslegung der oben genannten Vorschriften, die Rechtsfigur des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs eingreifen würde, da die Beklagte sie auf die nahe liegende Möglichkeit hätte hinweisen müssen, der Hochrechnung der Entgelte nicht zuzustimmen, sondern stattdessen einen Antrag gemäß § 42 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch zu stellen (so bereits das BSG a.a.O. mit ausführlicher Begründung, warum dies letztlich die beabsichtigte Verfahrensbeschleunigung verhindern würde, und zum geltenden Recht das Hessische LSG Urteil vom 17. Dezember 2010, L 5 R 272/09, zitiert nach Juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2024 - L 1 R 61/19

    Anfängliche Rechtswidrigkeit; Hochrechnung; Hochrechnungszeitraum; tatsächliche

    Dieser Auffassung schließt sich der erkennende Senat angesichts der im Regelfall nicht übermäßigen Einwirkungen auf die Rentenhöhe und angesichts der Wahlfreiheit der Betroffenen im Anschluss an eine gehörige Aufklärung an (anderer Ansicht für den Fall einer noch nicht eingetretenen Bestandskraft des ursprünglichen Rentenbescheides: Bayerisches LSG, Urteil vom 13.8.2008 - L 13 R 58/08 -, Rn. 16 - 19, juris; Fallgruppen bildend: Hessisches LSG, Urteil vom 15.3.2011 - L 2 R 335/10 -, Rn. 17 - 22, juris; dem Urteil des BSG vom 16.11.1995 folgend: Hessisches LSG, Urteil vom 17.12.2010 - L 5 R 272/09 -, Rn. 25 f., juris; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.6.2011 - L 31 R 1154/10 -, Rn. 25 - 27, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.01.2011 - L 4 R 735/11
    Der Gerichtsbescheid des SG vom 27. Januar 2011 sei nicht zu beanstanden und decke sich im Übrigen mit der weiteren hierzu ergangenen Rechtsprechung (Verweis auf Urteile des Bayerischen Landessozialgerichts vom 13. August 2008 -L 13 R 58/08-, des Hessischen Landessozialgerichts vom 17. Dezember 2010 -L 5 R 272/09-, des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 08. Dezember 2010 -L 6 R 244/10- und des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 28. Juni 2011 -L 31 R 1154/10-; jeweils in juris).
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