Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 28.08.2019 - L 8 R 617/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,35742
LSG Berlin-Brandenburg, 28.08.2019 - L 8 R 617/17 (https://dejure.org/2019,35742)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28.08.2019 - L 8 R 617/17 (https://dejure.org/2019,35742)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28. August 2019 - L 8 R 617/17 (https://dejure.org/2019,35742)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,35742) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2020, 75
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 03.04.2001 - B 4 RA 22/00 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Wiederaufnahme des Verfahrens - Prüfung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.08.2019 - L 8 R 617/17
    Die Klage ist als kombinierte Anfechtungs-, Leistungs- und Verpflichtungsklage (§§ 54 Abs. 1 und 4, 56 SGG) statthaft (s. dazu BSG, Urteil vom 3. April 2001 - B 4 RA 22/00 R -, SozR 3-2200 § 1265 Nr. 20).

    Obwohl diese Bestimmungen nicht ausdrücklich vor einer erneuten Sachprüfung das Durchlaufen weiterer formaler Prüfungsabschnitte verlangen, ist auch das Rücknahmeverfahren in der allgemeinen Verwaltung in Anlehnung an das Wiederaufnahmeverfahren für rechtskräftige Urteile (§ 179 SGG) als dreistufiges Verfahren anzusehen (s. bereits BSG, Urteil vom 3. Februar 1988 - 9/9a RV 18/86 -, SozR 1300 § 44 Nr. 33, und im Anschluss daran im Besonderen BSG, Urteil vom 3. April 2001 - B 4 RA 22/00 R -, SozR 3-2200 § 1265 Nr. 20).

    Der Senat kann offen lassen, ob die Beklagte selbst dann, wenn die Voraussetzungen der ersten oder zweiten Stufe nicht erfüllt sind, gleichwohl im Ermessensweg in eine Sachprüfung eintreten dürfte (so wohl BSG, Urteil vom 3. April 2001 - B 4 RA 22/00 R -, SozR 3-2200 § 1265 Nr. 20).

  • BSG, 23.08.2007 - B 4 RS 3/06 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.08.2019 - L 8 R 617/17
    Nach Wiederaufnahme des Rechtsstreits, der zwischenzeitlich vor dem Hintergrund des ebenfalls den VEB R betreffenden Revisionsverfahrens B 4 RS 3/06 R zum Ruhen gebracht worden war, bezog sich die Beklagte auf das in dieser Sache ergangene Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 23. August 2007 (in Entscheidungssammlung Sozialrecht [SozR] 4-8570 § 1 Nr. 16).

    Im Besonderen hat er erneut geltend gemacht, dass die Auffassung des BSG in dessen Urteil vom 23. August 2007 - B 4 RS 3/06 R - zur fehlenden betrieblichen Voraussetzung betreffend den VEB R nicht im Einklang mit den Vorschriften des DDR-Versorgungsrechts und dem AAÜG stehe und dass die Beklagte Aussagen des Petitionsausschusses des Bundestags außer acht lasse, welche seine Auffassung stützten.

    Zur Begründung wiederholt und erweitert er im Wesentlichen seine Ausführungen aus dem Verfahren erster Instanz, im Besonderen zu der aus seiner Sicht unzutreffenden Würdigung von Umständen in dem Urteil des 22. Senats des LSG Berlin-Brandenburg in seiner eigenen Sache und im Urteil des BSG vom 23. August 2007 - B 4 RS 3/06 R -.

  • BSG, 03.02.1988 - 9a RV 18/86

    Bindend gewordener Verwaltungsakt - Rechtwidrigkeit des Verwaltungsakts -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.08.2019 - L 8 R 617/17
    Obwohl diese Bestimmungen nicht ausdrücklich vor einer erneuten Sachprüfung das Durchlaufen weiterer formaler Prüfungsabschnitte verlangen, ist auch das Rücknahmeverfahren in der allgemeinen Verwaltung in Anlehnung an das Wiederaufnahmeverfahren für rechtskräftige Urteile (§ 179 SGG) als dreistufiges Verfahren anzusehen (s. bereits BSG, Urteil vom 3. Februar 1988 - 9/9a RV 18/86 -, SozR 1300 § 44 Nr. 33, und im Anschluss daran im Besonderen BSG, Urteil vom 3. April 2001 - B 4 RA 22/00 R -, SozR 3-2200 § 1265 Nr. 20).

    Von der Bindungswirkung einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung kann nur im Wege der Wiederaufnahme des abgeschlossenen Rechtsstreit abgewichen werden, für die gemäß § 179 SGG weitaus strengere Voraussetzungen gelten als für das Zugunstenverfahren (s. auch insoweit BSG a.a.O. SozR 1300 § 44 Nr. 33).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.02.2011 - L 22 R 31/10
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.08.2019 - L 8 R 617/17
    Mit der Berufung (LSG Berlin-Brandenburg L 22 R 31/10) verfolgte der Kläger sein Anliegen weiter und wiederholte und vertiefte seine Auffassung dazu, dass es sich beim VEB R um einen Produktionsbetrieb gehandelt habe.

    Die Gerichtsakte des vorliegenden Rechtsstreits, des Rechtsstreits SG Berlin S 14 R 3681/08 / LSG Berlin-Brandenburg L 22 R 31/10 sowie die Verwaltungsakte der Beklagten waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

  • BVerwG, 01.06.2016 - 3 B 67.15

    Tuberkulose des Rindes; Erregerarten; Testverfahren; Tuberkuline; sterile Kanüle;

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.08.2019 - L 8 R 617/17
    Statthaft ist dabei auch, auf die Begründung einer zuvor zwischen den Beteiligten ergangenen Entscheidung zu verweisen (dazu, dass weitergehend sogar eine Verweisung auf - den Beteiligten bekannte - Entscheidungen in Betracht kommt, die zwischen Dritten ergangen ist, s. zum insoweit zum SGG gleichartigen Verfahrensrecht nach der Verwaltungsgerichtsordnung Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 1. Juni 2016 - 3 B 67/15 -, Buchholz 418.6 TierSG Nr. 25).
  • LSG Hamburg, 24.05.2016 - L 3 U 18/13
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.08.2019 - L 8 R 617/17
    Den Ausführungen der Beklagten in dem angefochtenen Bescheid vom 29. September 2016 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 13. Dezember 2016 ist trotz ihres Umfangs jedenfalls nicht mehr zu entnehmen, als dass sie die Voraussetzungen der ersten und zweiten Stufe geprüft - und verneint - hat (s. beispielhaft für den möglichen Prüfungsumfang in diesem Rahmen etwa auch LSG Hamburg, Urteil vom 24. Mai 2016 - L 3 U 18/13 -).
  • BSG, 15.03.2018 - B 9 V 91/16 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.08.2019 - L 8 R 617/17
    An der erforderlichen Begründung fehlte es - erst - dann, wenn Entscheidungsgründe nach Umfang oder Inhalt nicht mehr ihre Funktion erfüllen, die Beteiligten darüber zu informieren, von welchen tatsächlichen Feststellungen und rechtlichen Überlegungen das Gericht ausgegangen ist, sowie dem Rechtsmittelgericht eine Grundlage für seine Nachprüfung zu geben (zusammenfassend Keller in Meyer-Ladewig u.a., a.a.O., § 136 Rdnr. 7e ff m.w.Nachw.; aus der Rechtsprechung des BSG etwa Beschluss vom 15. März 2018 - B 9 V 91/16 B -, SozR 4-1500 § 136 Nr. 3 ebenfalls m.w.Nachw.).
  • BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 138/07

    Anforderungen an die Bescheidung einer Petition

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.08.2019 - L 8 R 617/17
    Mehr als ein Anspruch auf Behandlung der Petition und deren Bescheidung folgt aus dem Grundrecht auf Anbringung einer Petition (Art. 17 GG) im Übrigen nicht (s. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 26. März 2007 - 1 BvR 138/07 -, mit weiteren Nachweisen).
  • BSG, 02.06.2004 - B 7 AL 56/03 R

    Eingliederungszuschuss - Rückzahlungspflicht des Arbeitgebers -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.08.2019 - L 8 R 617/17
    Dementsprechend ist ein Gericht nicht verpflichtet, auf den Vortrag eines Verfahrensbeteiligten in allen Einzelheiten einzugehen: "Eine Entscheidung ist ... nicht schon dann nicht mit Gründen versehen, wenn das Gericht sich unter Beschränkung auf den Gegenstand der Entscheidung einer bündigen Kürze befleißigt und nicht jeden Gesichtspunkt, der erwähnt werden könnte, abhandelt oder wenn die Ausführungen des Gerichts zu den rechtlichen Voraussetzungen und zum tatsächlichen Geschehen aus der Sicht eines Dritten falsch, oberflächlich oder nur wenig überzeugend sind" (BSG, Urteil vom 2. Juni 2004 - B 7 AL 56/03 R -, SozR 4-4300 § 223 Nr. 1).
  • BSG, 30.10.2014 - B 5 RS 1/13 R

    Arbeitsentgeltbegriff iS von § 6 Abs 1 S 1 AAÜG - Rentenüberführung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.08.2019 - L 8 R 617/17
    Als Rechtsgrundlage für die erstrebte Rücknahmeentscheidung kommt nur § 44 Abs. 2 i.V. mit Abs. 1 SGB X über das Zugunstenverfahren in Betracht (s. stellvertretend BSG, Urteil vom 30. Oktober 2014 - B 5 RS 1/13 R -, SozR 4-8570 § 6 Nr. 6).
  • BSG, 27.06.2012 - B 6 KA 28/11 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Begrenzung des Gestaltungsspielraums des

  • BSG, 20.10.2010 - B 13 R 82/09 R

    Rentenberechnung - Gesamtleistungsbewertung von Verfolgungsersatzzeiten -

  • BSG, 13.02.2014 - B 4 AS 22/13 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Antrag auf Überprüfung sämtlicher

  • BSG, 28.06.2017 - B 6 KA 12/16 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Vergütungspauschale des ärztlichen

  • BSG, 28.09.2011 - B 5 RS 8/10 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

  • BSG, 20.06.2011 - B 5 RS 16/11 B
  • SG Duisburg, 28.03.2023 - S 49 U 26/22
    Ein behördliches Überprüfungsverfahren i.S.d. § 44 Abs. 1 S. 1 SGB X erfolgt nach überwiegender Ansicht innerhalb von drei aufeinander aufbauenden Prüfungsschritten (hierzu ausführlich: BSG, Urt. v. 03.02.1988 - 9/9a RV 18/86, juris, Rn. 16 f.; BSG, Urt. v. 03.04.2001 - B 4 RA 22/00 R, juris, Rn. 27; BSG, Urt. v. 13.02.2014 - B 4 AS 22/13 R, juris, Rn. 13; LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 28.08.2019 - L 8 R 617/17, juris, Rn. 31 - "In eine erneute Sachprüfung muss die Verwaltung erst dann eintreten, wenn Gründe geltend gemacht werden, die ihrer Art nach geeignet sind, die zu überprüfende Verwaltungsentscheidung in Frage zu stellen (erster Schritt) und diese Gründe tatsächlich vorliegen sowie wenn die fragliche Verwaltungsentscheidung auf einen Umstand gestützt ist, welcher infolge der geltend gemachten Überprüfungsgründe nunmehr zweifelhaft geworden ist (zweiter Schritt).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2022 - L 4 U 379/21

    Anerkennung eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung im Wege

    Sei der Verwaltungsakt danach aufzuheben, erfolge dann auf der dritten Stufe eine neue Sachentscheidung (BSG, Urteil vom 03.04.2001 - B 4 RA 22/00 R -, juris, Rn. 28ff.; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.08.2019 - L 8 R 617/17 -, juris, Rn. 31; vgl. auch Baumeister in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB X, 2. Auflage, Stand 02/2022, § 44 SGB X Rn. 136 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht