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   LSG Berlin-Brandenburg, 28.10.2010 - L 22 R 331/10   

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LSG Berlin-Brandenburg, 28.10.2010 - L 22 R 331/10 (https://dejure.org/2010,16801)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28.10.2010 - L 22 R 331/10 (https://dejure.org/2010,16801)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28. Oktober 2010 - L 22 R 331/10 (https://dejure.org/2010,16801)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerfG, 26.02.1980 - 1 BvR 195/77

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 1315 ff. RVO

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.10.2010 - L 22 R 331/10
    Gegenstand der Eigentumsgarantie sind damit nur die vom Gesetzgeber der Bundesrepublik Deutschland begründeten Rechte (vgl. Bundesverfassungsgericht - BVerfG, Beschluss vom 22. Oktober 1985 - 1 BvL 2/82, abgedruckt in BVerfGE 71, 66; BVerfG, Beschluss vom 26. Februar 1980 - 1 BvR 195/77, abgedruckt in BVerfGE 53, 164 = SozR 2200 § 1318 Nr. 5).

    Wie das BVerfG im Beschluss vom 26. Februar 1980 - 1 BvR 195/77 entschieden hat, können die Regelungen (des Fremdrentengesetzes), soweit sie vormals nach reichsgesetzlichen Vorschriften versicherten Deutschen keine Ansprüche gegenüber Versicherungsträgern der Bundesrepublik Deutschland (oder des Landes Berlin) einräumen, deswegen nicht an Art. 14 GG gemessen werden, weil es sich um Normen handelt, die der Bewältigung außergewöhnlicher Probleme dienten, die ihren Ursprung in historischen Vorgängen aus der Zeit vor der Entstehung der Bundesrepublik Deutschland hatten.

    Es handelt sich dabei um die bereits genannten Gesichtspunkte, dass einerseits dem Gesetzgeber zur Bereinigung der beim Zusammenbruch des Deutschen Reiches vorhandenen Verbindlichkeiten der öffentlichen Hand und zur Beseitigung sonstiger Kriegsfolgelasten eine sehr weitgehende Gestaltungsfreiheit eingeräumt ist (BVerfG, Beschluss vom 26. Februar 1980 - 1 BvR 195/77; Beschluss vom 07. Oktober 1980 - 1 BvR 785/76, abgedruckt in SozR 2200 § 1317 Nr. 8; BSG, Beschluss vom 13. Juni 1989 - 1 BA 63/89, zitiert nach juris) und dass andererseits Beitragszeiten, für die keine Beiträge an einen Rentenversicherungsträger in der Bundesrepublik Deutschland gezahlt wurden, aufgrund dessen bereits qualitativ andere Beitragszeiten als solche sind, für die Beiträge an diesen Rentenversicherungsträger gezahlt wurden.

  • BVerfG, 11.10.1962 - 1 BvL 22/57

    Selbstversicherung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.10.2010 - L 22 R 331/10
    Sie sind gegeneinander abzuwägen (BVerfG, Entscheidung vom 11. Oktober 1962 - 1 BvL 22/57, abgedruckt in BVerfGE 14, 288 = SozR Nr. 9 zu Art. 14 GG).

    Dem Umstand, dass "ein Fremdkörper aus dem Sozialversicherungssystem entfernt" wird, kommt dabei eine nicht unwesentliche Bedeutung zu (BVerfG, Entscheidung vom 11. Oktober 1962 - 1 BvL 22/57; BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 1967 - 2 BvL 1/65, abgedruckt in BVerfGE 22, 241).

  • BSG, 29.10.1956 - 1 RA 138/55
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.10.2010 - L 22 R 331/10
    Dies trifft weder für die LVA Ostpreußen noch für die Reichsversicherungsanstalt für Angestellte zu, denn bei letztgenanntem Versicherungsträger handelt es sich um einen stillgelegten Versicherungsträger nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 FAG, mit dem die frühere Bundesversicherungsanstalt für Angestellte nicht identisch ist (BSG, Urteile vom 29. Oktober 1956 - 1 RA 85/55, abgedruckt in SozR FRG § 8 Nr. 2 = BSGE 4, 84, und 1 RA 138/55, abgedruckt in SozR FRG § 1 Nr. 1).

    Mithin bestimmte das FAG auch erstmals, ob und in welchem Umfang aus Beiträgen zu solchen Versicherungsträgern Leistungen von einem Versicherungsträger im Bundesgebiet oder im Land Berlin zu gewähren sind (BSG, Urteil vom 29. Oktober 1956 - 1 RA 138/55).

  • BSG, 13.06.1989 - 1 BA 63/89
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.10.2010 - L 22 R 331/10
    Es handelt sich dabei um die bereits genannten Gesichtspunkte, dass einerseits dem Gesetzgeber zur Bereinigung der beim Zusammenbruch des Deutschen Reiches vorhandenen Verbindlichkeiten der öffentlichen Hand und zur Beseitigung sonstiger Kriegsfolgelasten eine sehr weitgehende Gestaltungsfreiheit eingeräumt ist (BVerfG, Beschluss vom 26. Februar 1980 - 1 BvR 195/77; Beschluss vom 07. Oktober 1980 - 1 BvR 785/76, abgedruckt in SozR 2200 § 1317 Nr. 8; BSG, Beschluss vom 13. Juni 1989 - 1 BA 63/89, zitiert nach juris) und dass andererseits Beitragszeiten, für die keine Beiträge an einen Rentenversicherungsträger in der Bundesrepublik Deutschland gezahlt wurden, aufgrund dessen bereits qualitativ andere Beitragszeiten als solche sind, für die Beiträge an diesen Rentenversicherungsträger gezahlt wurden.

    Erforderlich war, dass vor der Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts ins Ausland für den Berechtigten die Rente festgesetzt war oder wurde bzw. ein Anspruch auf diese Rente bestand (zur insoweit zum 01. Juni 1979 eingetretenen Modifizierung des sog. Rentnerprivilegs: Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Band IV, 70. Nachtrag - September 1988, S. 719 n, die vorliegend nicht wesentlich ist, da die Witwenrente der Klägerin ohnehin schon festgesetzt war; BSG, Beschluss vom 13.06.1989 - 1 BA 63/89, zitiert nach juris; vgl. auch BSG, Urteil vom 02. August 1989 - 1 RA 101/88, abgedruckt in SozR 2200 § 1321 Nr. 17), denn Hinterbliebene konnten ein eigenständiges Rentnerprivileg besitzen (vgl. Brackmann, a. a. O., S. 719 n, m. w. N.), das neben dem vom Versicherten abgeleiteten diesem eingeräumten Rentnerprivileg existierte (zu den Voraussetzungen: BSG, Urteil vom 27. November 1979 - 5 RKn 29/77, abgedruckt in SozR 2200 § 1319 Nr. 3).

  • BSG, 29.07.1997 - 4 RA 65/95
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.10.2010 - L 22 R 331/10
    Insbesondere könne weder aus dem Verfügungssatz noch aus dem nachfolgend zur Begründung Angeführten aus der maßgeblichen Perspektive des verobjektivierten Empfängerhorizontes mit hinreichender Deutlichkeit entnommen werden, dass die Beklagte den Erklärungswillen gehabt habe, hiermit (auch) den Bescheid vom 06. März 1934 (in der Fassung des Bescheides vom 21. August 1964) im Hinblick auf die Rentenhöhe gemäß § 48 SGB X teilweise aufzuheben (Hinweis auf Bundessozialgericht - BSG - , Urteil vom 29. Juli 1997 - 4 RA 65/95).

    Aus dem vom Sozialgericht genannten Urteil des BSG vom 29. Juli 1997 - 4 RA 65/95, zitiert nach juris, folgt nichts anderes; vielmehr wird darin bestätigt, dass in der Nichtauszahlung einer Leistung nicht die Aufhebung bzw. Änderung des sie bewilligenden Verwaltungsaktes zu erblicken ist, wenn "nicht einmal andeutungsweise eine Verfügung" ersichtlich ist, wonach diese Leistung wegfallen soll.

  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.10.2010 - L 22 R 331/10
    Für den Bürger bedeutet Rechtssicherheit in erster Linie Vertrauensschutz (BVerfG, Entscheidung vom 19. Dezember 1961 - 2 BvL 6/59, abgedruckt in BVerfGE 13, 261; BVerfG, Entscheidung vom 14. November 1961 - 2 BvR 345/60, abgedruckt in BVerfGE 13, 215).
  • BSG, 27.11.1979 - 5 RKn 29/77

    Rentnerprivileg - Auszahlung der Hinterbliebenenrente - Rentenzahlung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.10.2010 - L 22 R 331/10
    Erforderlich war, dass vor der Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts ins Ausland für den Berechtigten die Rente festgesetzt war oder wurde bzw. ein Anspruch auf diese Rente bestand (zur insoweit zum 01. Juni 1979 eingetretenen Modifizierung des sog. Rentnerprivilegs: Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Band IV, 70. Nachtrag - September 1988, S. 719 n, die vorliegend nicht wesentlich ist, da die Witwenrente der Klägerin ohnehin schon festgesetzt war; BSG, Beschluss vom 13.06.1989 - 1 BA 63/89, zitiert nach juris; vgl. auch BSG, Urteil vom 02. August 1989 - 1 RA 101/88, abgedruckt in SozR 2200 § 1321 Nr. 17), denn Hinterbliebene konnten ein eigenständiges Rentnerprivileg besitzen (vgl. Brackmann, a. a. O., S. 719 n, m. w. N.), das neben dem vom Versicherten abgeleiteten diesem eingeräumten Rentnerprivileg existierte (zu den Voraussetzungen: BSG, Urteil vom 27. November 1979 - 5 RKn 29/77, abgedruckt in SozR 2200 § 1319 Nr. 3).
  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvL 9/00

    Kürzung der Fremdrenten verfassungsgemäß, aber Übergangsregelung für rentennahe

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.10.2010 - L 22 R 331/10
    Die im weiteren Beschluss des BVerfG vom 13. Juni 2006 - 1 BvL 9/00 u. a. (abgedruckt in 116, 96 = SozR 4-5050 § 22 Nr. 5) genannte Erwägung - dort allerdings bezogen auf FRG-Zeiten außerhalb der Geltung der ehemaligen Reichsversicherungsgesetze - , dass es an den insoweit begründeten Rechten am Erfordernis der an einen Versicherungsträger in der Bundesrepublik Deutschland erbrachten Eigenleistung fehlt, trifft auch für die Reichsgebiets-Beitragszeiten zu.
  • BVerfG, 31.05.1960 - 2 BvL 4/59

    Kostenrechtsnovelle

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.10.2010 - L 22 R 331/10
    Aus dem rechtsstaatlichen Prinzip der Rechtssicherheit ergeben sich verfassungsrechtliche Grenzen auch bei der sog. unechten - retrospektiven - Rückwirkung (BVerfG, Entscheidung vom 31. Mai 1960 - 2 BvL 4/59, abgedruckt in BVerfGE 11, 139), d.h. für Normen, die zwar unmittelbar nur auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte für die Zukunft einwirken, damit aber zugleich die gegenwärtige Rechtsposition nachträglich berühren.
  • BVerfG, 14.11.1961 - 2 BvR 345/60

    Vertrauensschutz im Recht des Lastenausgleichs

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.10.2010 - L 22 R 331/10
    Für den Bürger bedeutet Rechtssicherheit in erster Linie Vertrauensschutz (BVerfG, Entscheidung vom 19. Dezember 1961 - 2 BvL 6/59, abgedruckt in BVerfGE 13, 261; BVerfG, Entscheidung vom 14. November 1961 - 2 BvR 345/60, abgedruckt in BVerfGE 13, 215).
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvL 1/65

    Zweites Rentenanpassungsgesetz

  • BSG, 18.07.1996 - 4 RA 108/94

    Anwendung der Vorschriften des § 300 SGB VI, Umwandlung bei Auslandsrente

  • BSG, 02.08.1989 - 1 RA 101/88

    Rente wegen Berufsunfähigkeit bei Auslandsaufenthalt

  • BSG, 29.10.1956 - 1 RA 85/55
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvR 785/76
  • BSG, 29.10.1992 - 10 RKg 4/92

    Rückforderung - Kindergeld - Verwaltungsakt

  • BVerfG, 18.02.1998 - 1 BvR 1318/86

    Hinterbliebenenrenten

  • BVerfG, 22.10.1985 - 1 BvL 2/82

    Verfassungsmäßigkeit des Ruhens der Witwenrente eines in der DDR lebenden

  • BSG, 08.10.1998 - B 10 LW 3/97 R

    Alterssicherung der Landwirte - Beitragszuschuß - Anrechnung des

  • BSG, 29.04.1997 - 4 RA 25/96

    Anrechnung der Beitragszeiten im Rahmen der Studentenversicherung der ehemaligen

  • BSG, 16.12.1997 - 4 RA 56/96

    Herstellungsbescheid nach § 11 Abs. 2 VuVO, Bindungswirkung, Aufhebung

  • BSG, 18.09.1996 - 4 RA 27/94

    Rechtmäßigkeit der Einstellung einer Zahlung von Altersrente - Gewährung einer

  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

  • BSG, 13.12.2000 - B 5 RJ 42/99 R

    Abkommenszeiten nach Beitragserstattung

  • BSG, 24.02.1999 - B 5 RJ 32/98 R

    Sachaufklärung zur Glaubhaftmachung rumänischer Beitragszeiten -

  • EuGH, 18.12.2007 - C-396/05

    DIE ZAHLUNG EINER ALTERSRENTE DARF VERTRIEBENEN DEUTSCHER STAATSANGEHÖRIGKEIT

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