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   LSG Berlin-Brandenburg, 28.11.2018 - L 7 KA 29/15   

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https://dejure.org/2018,45007
LSG Berlin-Brandenburg, 28.11.2018 - L 7 KA 29/15 (https://dejure.org/2018,45007)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28.11.2018 - L 7 KA 29/15 (https://dejure.org/2018,45007)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28. November 2018 - L 7 KA 29/15 (https://dejure.org/2018,45007)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 106 Abs 2 S 4 SGB 5, § 32 SGB 5, § 92 Abs 1 S 2 Nr 6 SGB 5, § 20 Abs 1 SGB 10, § 21 Abs 2 SGB 10
    Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Heilmittelregress - Sachvorbringen des Vertragsarztes zur medizinischen Notwendigkeit einer Heilmittelverordnung im Verfahren vor den Prüfgremien nicht ausgeschlossen

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 106 SGB 5, § 20 SGB 10
    Heilmittelregress - Einzelverordnungsregress- Nachholung der besonderen Begründung für Heilmittelverordnungen außerhalb des Regelfalles im Verwaltungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB V § 106 Abs. 2 S. 4
    Regress wegen Heilmittelverordnungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 23 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Vertragsarztrecht | Wirtschaftlichkeitsprüfung/Arzneikostenregress/Schadensersatz | Heilmittelregress | Sachvorbringen des Vertragsarztes im Prüfverfahren

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 15.11.2007 - B 3 KR 4/07 R

    Krankenversicherung - Vergütung von krankengymnastischen Leistungen -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.11.2018 - L 7 KA 29/15
    Die medizinische Begründung bei Verordnungen außerhalb des Regelfalles sei nur eine Entscheidungshilfe für die Krankenkasse im Rahmen des Genehmigungsverfahrens (Hinweis auf B 3 KR 4/07 R, Rdnr. 23).

    Das vom Sozialgericht angeführte BSG-Urteil B 3 KR 4/07 R könne nicht fruchtbar gemacht werden, da es keine Wirtschaftlichkeitsprüfung betreffe, sondern die Zahlungsklage eines Leistungserbringers.

    All dies entspricht im Ergebnis auch der einschlägigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, wie sie ihren Ausdruck in dem von den Beteiligten kontrovers diskutierten Urteil des Bundessozialgerichts vom 15. November 2007 (B 3 KR 4/07 R) gefunden hat.

  • BSG, 11.12.2002 - B 6 KA 1/02 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - keine Bildung engerer Vergleichsgruppen bei Arzt mit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.11.2018 - L 7 KA 29/15
    Dementsprechend hat der Senat in ständiger Rechtsprechung die Auffassung vertreten, dass Vertragsärzte im Verfahren vor den Prüfgremien Gelegenheit zu substantiiertem Vorbringen haben, nicht aber im Gerichtsverfahren (vgl. Urteil vom 30. September 2011, L 7 KA 16/08, zitiert nach juris, dort Rdnr. 24; Urteil vom 28. November 2012, L 7 KA 120/08, zitiert nach juris, dort Rdnr. 37f., jeweils zu Richtgrößenprüfungen; siehe auch Bundessozialgericht, Urteil vom 15. November 1995, 6 RKa 58/94, veröffentlicht in juris, dort Rdnr. 26; Urteil vom 11. Dezember 2002, B 6 KA 1/02 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 32).
  • BSG, 15.11.1995 - 6 RKa 58/94

    Zulässigkeit der Mitwirkung einer bei der Kassenärztlichen Vereinigung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.11.2018 - L 7 KA 29/15
    Dementsprechend hat der Senat in ständiger Rechtsprechung die Auffassung vertreten, dass Vertragsärzte im Verfahren vor den Prüfgremien Gelegenheit zu substantiiertem Vorbringen haben, nicht aber im Gerichtsverfahren (vgl. Urteil vom 30. September 2011, L 7 KA 16/08, zitiert nach juris, dort Rdnr. 24; Urteil vom 28. November 2012, L 7 KA 120/08, zitiert nach juris, dort Rdnr. 37f., jeweils zu Richtgrößenprüfungen; siehe auch Bundessozialgericht, Urteil vom 15. November 1995, 6 RKa 58/94, veröffentlicht in juris, dort Rdnr. 26; Urteil vom 11. Dezember 2002, B 6 KA 1/02 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 32).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.09.2011 - L 7 KA 16/08

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Richtgrößenprüfung - verspätetes Vorbringen -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.11.2018 - L 7 KA 29/15
    Dementsprechend hat der Senat in ständiger Rechtsprechung die Auffassung vertreten, dass Vertragsärzte im Verfahren vor den Prüfgremien Gelegenheit zu substantiiertem Vorbringen haben, nicht aber im Gerichtsverfahren (vgl. Urteil vom 30. September 2011, L 7 KA 16/08, zitiert nach juris, dort Rdnr. 24; Urteil vom 28. November 2012, L 7 KA 120/08, zitiert nach juris, dort Rdnr. 37f., jeweils zu Richtgrößenprüfungen; siehe auch Bundessozialgericht, Urteil vom 15. November 1995, 6 RKa 58/94, veröffentlicht in juris, dort Rdnr. 26; Urteil vom 11. Dezember 2002, B 6 KA 1/02 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 32).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.11.2012 - L 7 KA 120/08

    Vertragsärztliche Versorgung - Richtgrößenprüfung 2000 - Richtgrößenregress -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.11.2018 - L 7 KA 29/15
    Dementsprechend hat der Senat in ständiger Rechtsprechung die Auffassung vertreten, dass Vertragsärzte im Verfahren vor den Prüfgremien Gelegenheit zu substantiiertem Vorbringen haben, nicht aber im Gerichtsverfahren (vgl. Urteil vom 30. September 2011, L 7 KA 16/08, zitiert nach juris, dort Rdnr. 24; Urteil vom 28. November 2012, L 7 KA 120/08, zitiert nach juris, dort Rdnr. 37f., jeweils zu Richtgrößenprüfungen; siehe auch Bundessozialgericht, Urteil vom 15. November 1995, 6 RKa 58/94, veröffentlicht in juris, dort Rdnr. 26; Urteil vom 11. Dezember 2002, B 6 KA 1/02 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 32).
  • BSG, 13.08.2014 - B 6 KA 38/13 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Beschwerdeausschuss -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.11.2018 - L 7 KA 29/15
    Eine andere Sichtweise verbietet sich aus folgenden Gründen: Mit dem Prüfverfahren wird ein Sozialverwaltungsverfahren durchgeführt, für das die Vorschriften des SGB X uneingeschränkt gelten (so ausdrücklich § 8 Abs. 1 Nr. 1 der Berliner Prüfvereinbarung vom 14. Februar 2008; vgl. auch Bundessozialgericht, Urteil vom 13. August 2014, B 6 KA 38/13 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 20 sowie Seifert in Eichenhofer/von Koppenfels-Spies/Wenner, Kommentar zum SGB V, 3. Aufl. 2018, Rdnr. 30 zu § 106).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.11.2018 - L 7 KA 63/16

    Vertragsarzt - Heilmittelregress - Nachholung der besonderen Begründung für

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.11.2018 - L 7 KA 29/15
    Auch nach erneuter Sachprüfung und in Würdigung des Berufungsvorbringens der Klägerin bleibt der Senat dabei, dass ergänzendes Tatsachenvorbringen des der Einzelfallprüfung unterliegenden Vertragsarztes im Verwaltungsverfahren (nur darauf kommt es vorliegend an; vgl. zu substantiellem Sachvortrag erst im Gerichtsverfahren: Urteil des Senats vom heutigen Tage, L 7 KA 63/16) statthaft ist und von den Prüfgremien in die Würdigung einbezogen werden muss.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.11.2023 - L 3 KA 12/21
    bb) In diesem Zusammenhang muss der Senat nicht näher auf die Rspr des LSG Berlin-Brandenburg eingehen, nach dessen Auffassung die Prüfgremien in Fällen der vorliegenden Art trotz fehlender Genehmigung der Krankenkasse in der Sache zu prüfen haben, ob der verordnende Vertragsarzt die Voraussetzungen eines Heilmittelanspruchs außerhalb des Regelfalls ausreichend begründen kann (LSG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 28. November 2018 - L 7 KA 29/15 und L 7 KA 63/16, jeweils juris) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.09.2022 - L 7 KA 44/18

    Vertragszahnärztliche Vergütung - Wirtschaftlichkeitsprüfung -

    Die Gerichte prüfen insofern nur, ob der Beklagte seiner Entscheidung einen richtig und vollständig ermittelten Sachverhalt zugrunde gelegt hat (vgl. Senat, Urteil vom 30. September 2011, L 7 KA 16/08, zitiert nach juris, dort Rdnr. 24; Urteil vom 28. November 2012, L 7 KA 120/18, zitiert nach juris, dort Rdnr. 38; Urteil vom 28. November 2018, L 7 KA 29/15, zitiert nach juris, dort Rdnr. 25).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.11.2018 - L 7 KA 112/13

    Regress gegen einen Vertragsarzt wegen unzulässiger Heilmittelverordnung

    Die Gelegenheit, ihr Verordnungsverhalten im Verwaltungsverfahren vor den Prüfgremien ausführlich und patientenbezogen zu begründen (vgl. zu dieser Möglichkeit Urteil des Senats vom heutigen Tage zur Sache L 7 KA 29/15), hat die Klägerin trotz der ausdrücklichen Aufforderung durch die Prüfungsstelle nicht hinreichend wahrgenommen.
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