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   LSG Berlin-Brandenburg, 29.01.2021 - L 28 KR 349/18   

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https://dejure.org/2021,3963
LSG Berlin-Brandenburg, 29.01.2021 - L 28 KR 349/18 (https://dejure.org/2021,3963)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29.01.2021 - L 28 KR 349/18 (https://dejure.org/2021,3963)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29. Januar 2021 - L 28 KR 349/18 (https://dejure.org/2021,3963)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 13 Abs 3 S 1 SGB 5, § 16 Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 5, § 18 Abs 1 SGB 5, § 27 SGB 5, § 30 Abs 1 SGB 1
    Krankenversicherung - Kostenerstattung - bei deutscher Krankenversicherung versicherter türkischer Staatsangehöriger - stationäre Behandlung in einer Privatklinik in der Türkei

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 2 Abs 1 EGV 883/2004, § 13 Abs 3 SGB 5, § ... 16 Abs 1 Nr 1 SGB 5, Art 2 Abs 1 Nr 1 Buchst a SozSichAbk TUR, Art 12 Abs 1 Buchst b SozSichAbk TUR, Art 4a SozSichAbk TUR, Art 15 Abs 1 SozSichAbk TUR, Art 15 Abs 2 SozSichAbk TUR
    Kostenerstattung - Behandlungskosten in der Türkei - geplante Operation

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 25.02.2015 - B 3 P 6/13 R

    Soziale Pflegeversicherung - Ruhen des Pflegegeldanspruchs bei einem länger als

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.01.2021 - L 28 KR 349/18
    Durch die Beschränkung des Anwendungsbereichs im Wesentlichen auf die Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten und Drittstaatsangehörige mit Bezug zu wenigstens zwei verschiedenen Mitgliedstaaten werden die davon ausgeschlossenen Personen, wie der Kläger, nicht unionsrechtswidrig diskriminiert, weil diese Abgrenzung dem Unionsrecht gerade immanent ist (vgl. BSG, Urteil vom 25. Februar 2015 - B 3 P 6/13 - juris Rn. 14 zum Ruhen eines Pflegegeldanspruchs).

    Indes knüpft die Ruhensregelung in § 16 Abs. 1 Nr. 1 SGB V nicht an die Staatsangehörigkeit an, sondern unabhängig von dieser an den Auslandsaufenthalt eines Versicherten, so dass eine Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit hier nicht gegeben ist (vgl. BSG, Urteil vom 25. Februar 2015 - B 3 P 6/13 - a.a.O. Rn. 17).

  • BSG, 24.05.2007 - B 1 KR 18/06 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattungsanspruch - Notfallbehandlung im Ausland

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.01.2021 - L 28 KR 349/18
    Soweit das insofern speziellere Abkommensrecht, wie hier, nicht greift, kommt indes grundsätzlich, wie das Sozialgericht zutreffend ausgeführt hat und auch von der Beklagten nicht bestritten wird, ein Kostenerstattungsanspruch wegen der vom Kläger unmittelbar und vollständig für die Behandlung in der türkischen Privatklinik beglichenen Kosten in Betracht, und zwar entweder im Sinne einer sachleistungsersetzende Kostenerstattung (vgl. BSG, Urteil vom 24. Mai 2007 - B 1 KR 18/06 R - juris Rn. 22 f.) in entsprechender Anwendung von Art. 15 SVA i.d.F. des ZA (vgl. hierzu a) oder aus § 13 Abs. 3 Fall 1 SGB V i.V.m. Art. 15 SVA i.d.F. des ZA (vgl. hierzu b).

    Eine Begrenzung auf sogenannte Kassensätze scheidet dagegen aus (vgl. BSG, Urteil vom 24. Mai 2007 - B 1 KR 18/06 - a.a.O. Rn. 36 m.w.N.).

  • BSG, 02.11.2007 - B 1 KR 14/07 R

    Krankenversicherung - kein Raum für sozialrechtlichen Herstellungsanspruch neben

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.01.2021 - L 28 KR 349/18
    Mangels Regelungslücke im Hinblick auf den - hier auch im Rahmen des geltenden Abkommensrechts - grundsätzlich anwendbaren § 13 Abs. 3 SGB V fehlt es an der erforderlichen Regelungslücke für die Heranziehung des Rechtsinstituts des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs (vgl. BSG, Urteil vom 2. November 2007 - B 1 KR 14/07 R - juris).
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