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   LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2006 - L 7 KA 21/06   

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https://dejure.org/2006,23398
LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2006 - L 7 KA 21/06 (https://dejure.org/2006,23398)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29.11.2006 - L 7 KA 21/06 (https://dejure.org/2006,23398)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29. November 2006 - L 7 KA 21/06 (https://dejure.org/2006,23398)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtfertigung einer Zulassungsentziehung durch wiederholt unkorrekte Abrechnungen gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung; Störung des Vertrauens der vertragsärztlichen Institutionen in die Rechtmäßigkeit des Abrechnungsverhaltens des Vertragsarztes; Entziehung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 20.10.2004 - B 6 KA 67/03 R

    Vertragsarzt - Zulassungsentziehung - Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2006 - L 7 KA 21/06
    Davon ist auszugehen, wenn aufgrund der Pflichtverletzung das Vertrauen der vertragsärztlichen Institutionen in die ordnungsgemäße Behandlung der Versicherten und/oder in die Rechtmäßigkeit des Abrechnungsverhaltens des Vertragsarztes so gestört ist, dass ihnen eine weitere Zusammenarbeit mit dem Vertragsarzt nicht mehr zugemutet werden kann (ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts - BSG -, vgl. z. B. BSG SozR 4-2500 § 95 Nr. 9 sowie zuletzt Urteil vom 19. Juli 2006 - B 6 KA 1/01 R -, zitiert nach juris).

    Sie prüfen vielmehr nur, ob die Umstände auf die die Zulassungsgremien die Entziehung gestützt haben, die Zulassungsentziehung rechtfertigen bzw. - ergänzend - ob die Zulassungsentziehung aufgrund sonstiger Umstände gerechtfertigt ist, die im Laufe des gerichtlichen Verfahrens von den Verfahrensbeteiligten geltend gemacht worden oder auf andere Weise bekannt geworden sind (vgl. BSG SozR 4-2500 § 95 Nr. 9).

  • BVerwG, 01.09.2004 - 7 B 47.04

    Verfügungsberechtigter; Erlösauskehr; Verfügung über Vermögenswert;

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2006 - L 7 KA 21/06
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, insbesondere die Schriftsätze der Beteiligten, die Gerichtsakte des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens S 71 KA 182/04 ER = L 7 B 47/04 KA ER, die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft Berlin zum Aktenzeichen 84 Js 456/00 (11 Bände) sowie den Verwaltungsvorgang des Beklagten Bezug genommen.
  • BSG, 19.06.1996 - 6 BKa 25/95

    Arztgruppen - Zulassung zum Arzt - Rechtliche Schwierigkeiten - Grobe

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2006 - L 7 KA 21/06
    Denn die hierdurch entstehende Schwierigkeit, dass der Kläger nunmehr nur noch unter Anwendung der Härteregelung des § 25 Satz 2 der Zulassungsverordnung für Ärzte zur vertragsärztlichen Versorgung wieder zugelassen werden könnte, hat für das Zulassungsentziehungsverfahren, in dem es allein um die Eignung des betroffenen Arztes bzw. deren Wiedererlangung geht, keine Bedeutung (vgl. BSG MedR 1997, 86).
  • BSG, 19.07.2006 - B 6 KA 1/06 R

    Vertrags- (Zahn-) Arzt - Zulassungsentziehung - gröbliche Pflichtverletzung in

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2006 - L 7 KA 21/06
    Der bei solch einem schweren Eingriff in die Berufswahlfreiheit stets zu beachtende Verhältnismäßigkeitgrundsatz gebietet es aber, zum Zeitpunkt der Entscheidung der Zulassungsgremien bereits länger als die - von den besonderen Umständen des Einzelfalles abhängende - übliche Bewährungszeit von fünf Jahren (vgl. BSG MedR 1987, 254) zurückliegende Pflichtverletzungen nur dann noch zur Grundlage einer Zulassungsentziehung zu machen, wenn sie besonders gravierend sind (z. B. Fälle systematischen Fehlverhaltens im Behandlungs- oder Abrechnungsbereich) oder aus anderen Gründen - etwa bei fortgesetzter Unwirtschaftlichkeit - bis in die Gegenwart hinein fortwirken (vgl. BSG, Urteil vom 19. Juli 2006 - B 6 KA 1/06 R -, zitiert nach juris).
  • BSG, 29.10.1986 - 6 RKa 32/86
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2006 - L 7 KA 21/06
    Der bei solch einem schweren Eingriff in die Berufswahlfreiheit stets zu beachtende Verhältnismäßigkeitgrundsatz gebietet es aber, zum Zeitpunkt der Entscheidung der Zulassungsgremien bereits länger als die - von den besonderen Umständen des Einzelfalles abhängende - übliche Bewährungszeit von fünf Jahren (vgl. BSG MedR 1987, 254) zurückliegende Pflichtverletzungen nur dann noch zur Grundlage einer Zulassungsentziehung zu machen, wenn sie besonders gravierend sind (z. B. Fälle systematischen Fehlverhaltens im Behandlungs- oder Abrechnungsbereich) oder aus anderen Gründen - etwa bei fortgesetzter Unwirtschaftlichkeit - bis in die Gegenwart hinein fortwirken (vgl. BSG, Urteil vom 19. Juli 2006 - B 6 KA 1/06 R -, zitiert nach juris).
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