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   LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2018 - L 1 KR 416/16   

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https://dejure.org/2018,44929
LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2018 - L 1 KR 416/16 (https://dejure.org/2018,44929)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29.11.2018 - L 1 KR 416/16 (https://dejure.org/2018,44929)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29. November 2018 - L 1 KR 416/16 (https://dejure.org/2018,44929)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 47 (Kurzinformation)

    Krankenversicherungsrecht | Kostenerstattung | Genehmigungsfiktion | Cannabis | Kein Anspruch ohne medizinische Verordnung oder Stellungnahme

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2019, 272
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 11.07.2017 - B 1 KR 1/17 R

    Krankenversicherung - fiktiv genehmigte Leistung in einer Privatklinik -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2018 - L 1 KR 416/16
    Insbesondere ist nicht erforderlich, dass der Versicherte deutlich macht, ob er eine stationäre oder ambulante Behandlung wünscht (BSG v. 11. Juli 2017 - B 1 KR 1/17 R - juris Rn 19/20).

    Zwar darf ein Versicherter über § 13 Abs. 3a SGB V private Behandlungsleistungen zu Lasten der GKV in Anspruch nehmen, wenn seine Krankenkasse ihm Leistungen zu Unrecht verweigert hat (BSG v. 11. Juli 2017 - B 1 KR 1/17 R - juris Rn 24).

  • BSG, 11.09.2018 - B 1 KR 1/18 R

    Krankenversicherung - fiktiv genehmigte Krankenbehandlung - rechtswidrige

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2018 - L 1 KR 416/16
    Auch in der Rechtsprechung des BSG ist anerkannt, dass eine Abdominalplastik ebenso wie eine Bruststraffung nicht offensichtlich außerhalb des Leistungskatalogs der GKV liegt (BSG v. 7. November 2017 - B 1 KR 15/17 R - juris Rn 25; v. 11. September 2018 - B 1 KR 1/18 R - juris Rn 22).

    In subjektiver Hinsicht hält das BSG regelmäßig für ausreichend, dass der Versicherte sich mit einem befundgestützten Antrag an seine Krankenkasse wendet (BSG v. 26. September 2017 - B 1 KR 6/17 R - juris Rn 20, 22; v. 11. September 2018 - B 1 KR 1/18 R - juris Rn 22).

  • BSG, 25.10.2016 - B 1 KR 16/16 R

    Gesetzliche Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2018 - L 1 KR 416/16
    18 Die Herleitung eines Anspruchs aus § 13 Abs. 3a SGB V scheitert hier aber daran, dass diese Vorschrift eine Vertrauensschutzregelung ist, deren Anwendbarkeit voraussetzt, dass der Versicherte auf das Ergehen einer Genehmigung vertrauen durfte (vgl. etwa BSG v. 11. Juli 2017 - B 1 KR 16/16 R - juris Rn 20).
  • BSG, 11.07.2017 - B 1 KR 26/16 R

    Versorgung mit einer bariatrischen Operation (Verkleinerung des Magenvolumens)

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2018 - L 1 KR 416/16
    Allein die Notwendigkeit weiterer Ermittlungen und entsprechend die der Einholung von zusätzlichen Informationen bei dem Versicherten führt grundsätzlich nicht dazu, dass sich die in § 13 Abs. 3a Satz 1 SGB V bestimmte Frist verlängert (BSG v. 11. Juli 2017 - B 1 KR 26/16 R juris Rn 25).
  • BSG, 26.09.2017 - B 1 KR 6/17 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - Genehmigungsfiktion - hinreichend

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2018 - L 1 KR 416/16
    In subjektiver Hinsicht hält das BSG regelmäßig für ausreichend, dass der Versicherte sich mit einem befundgestützten Antrag an seine Krankenkasse wendet (BSG v. 26. September 2017 - B 1 KR 6/17 R - juris Rn 20, 22; v. 11. September 2018 - B 1 KR 1/18 R - juris Rn 22).
  • BSG, 07.11.2017 - B 1 KR 15/17 R

    Anspruch Versicherter auf Hautstraffungsoperation kraft fingierter Genehmigung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2018 - L 1 KR 416/16
    Auch in der Rechtsprechung des BSG ist anerkannt, dass eine Abdominalplastik ebenso wie eine Bruststraffung nicht offensichtlich außerhalb des Leistungskatalogs der GKV liegt (BSG v. 7. November 2017 - B 1 KR 15/17 R - juris Rn 25; v. 11. September 2018 - B 1 KR 1/18 R - juris Rn 22).
  • BSG, 07.11.2017 - B 1 KR 24/17 R

    Krankenversicherung - Leistungsanspruch aufgrund fingierter Genehmigung (hier:

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2018 - L 1 KR 416/16
    Weiter ist durch die Rechtsprechung des BSG mittlerweile geklärt, dass sich aus § 13 Abs. 3a Satz 6 SGB V ein Anspruch der Versicherten auf Erbringung der Sachleistung ergibt, nicht nur auf Kostenerstattung für selbstbeschaffte Leistungen BSG v. 7. November 2017 - B 1 KR 24/17 R - juris Rn 16 mit weit.
  • LSG Hamburg, 07.03.2019 - L 1 KR 36/18

    Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für eine

    Hinzu kommt, dass dem Kläger aufgrund seines Internetkontakts und der Website des Dr. L. auf der Laiensphäre durchaus bekannt und bewusst war, dass die begehrte Untersuchungsmethode nicht zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung gehört ("Die Krankenkasse übernimmt keine Kosten ", Bl. 4 VA ".Wir behandeln in unserer Praxisklinik sowohl Kassen- als auch Privatpatienten. Alle Untersuchungen im Bereich Störfelddiagnostik und die dazu anfallenden Störfeldsanierungen sind allerdings reine Privatleistungen und werden von den gesetzlichen Versicherungen nicht übernommen.", Website des Dr. L.) Nur unter Außerachtlassung der erforderlichen Sorgfalt kann der Kläger sich daher die Vorstellung gemacht haben, dass die Beklagte den Antrag so wie er gestellt wurde auch bewilligen würde (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. November 2018 - L 1 KR 416/16 -, Rn. 18, juris).
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