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LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2018 - L 1 KR 416/16 |
Zitiervorschläge
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29. November 2018 - L 1 KR 416/16 (https://dejure.org/2018,44929)
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 13 Abs 3a SGB 5
Krankenversicherung - Genehmigungsfiktion - befundgestützter Leistungsantrag
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB V § 13 Abs. 3a
Übernahme der Kosten für eine Bauchdeckenstraffung und Brustvergrößerung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht
, S. 47 (Kurzinformation)
Krankenversicherungsrecht | Kostenerstattung | Genehmigungsfiktion | Cannabis | Kein Anspruch ohne medizinische Verordnung oder Stellungnahme
Verfahrensgang
- SG Berlin, 08.07.2016 - S 166 KR 4207/15
- LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2018 - L 1 KR 416/16
- BSG, 27.08.2019 - B 1 KR 1/19 R
Papierfundstellen
- NZS 2019, 272
Wird zitiert von ...
- LSG Hamburg, 07.03.2019 - L 1 KR 36/18
Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für eine …
Hinzu kommt, dass dem Kläger aufgrund seines Internetkontakts und der Website des Dr. L. auf der Laiensphäre durchaus bekannt und bewusst war, dass die begehrte Untersuchungsmethode nicht zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung gehört ("Die Krankenkasse übernimmt keine Kosten ", Bl. 4 VA ".Wir behandeln in unserer Praxisklinik sowohl Kassen- als auch Privatpatienten. Alle Untersuchungen im Bereich Störfelddiagnostik und die dazu anfallenden Störfeldsanierungen sind allerdings reine Privatleistungen und werden von den gesetzlichen Versicherungen nicht übernommen.", Website des Dr. L.) Nur unter Außerachtlassung der erforderlichen Sorgfalt kann der Kläger sich daher die Vorstellung gemacht haben, dass die Beklagte den Antrag so wie er gestellt wurde auch bewilligen würde (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. November 2018 - L 1 KR 416/16 -, Rn. 18, juris).