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   LSG Berlin-Brandenburg, 29.12.2011 - L 25 AS 1946/11 NZB   

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https://dejure.org/2011,3842
LSG Berlin-Brandenburg, 29.12.2011 - L 25 AS 1946/11 NZB (https://dejure.org/2011,3842)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29.12.2011 - L 25 AS 1946/11 NZB (https://dejure.org/2011,3842)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29. Dezember 2011 - L 25 AS 1946/11 NZB (https://dejure.org/2011,3842)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 143 SGG, § 144 Abs 1 S 1 Nr 1 SGG, § 145 Abs 5 S 1 SGG
    Sozialgerichtliches Verfahren: Nichtzulassung der Berufung; Nichtzulassungsbeschwerde nach fehlerhafter Rechtsmittelbelehrung trotz gesetzlich bestehender Berufungsmöglichkeit; Umdeutung einer Nichtzulassungsbeschwerde in eine Berufung

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.05.2007 - L 9 KR 205/04

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufung - Nichtzulassungsbeschwerde -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.12.2011 - L 25 AS 1946/11
    Deshalb ist ein berechtigtes Interesse des Rechtsmittelklägers an der Aufhebung des unrichtigen Ausspruchs über die Nichtzulassung der Berufung anzuerkennen (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. Mai 2007 - L 9 KR 205/04 NZB -, Beschluss vom 13. April 2011 - L 10 AS 1087/09 NZB -, jeweils veröffentlicht in juris).

    Eine entsprechende Anwendung des § 145 Abs. 5 Satz 1 SGG kommt nach Auffassung des Senats nicht in Betracht Es fehlt hierfür bereits an einer Regelungslücke, die durch eine Analogie geschlossen werden könnte; denn den Beteiligten steht es bei einer irrtümlich ausgesprochenen Nichtzulassung der Berufung offen, gegen das Urteil entweder sogleich oder aber nach Aufhebung dieser Entscheidung Berufung einzulegen (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. Mai 2007 - L 9 KR 205/04 NZB -, a. a. O.), wobei ihnen gegebenenfalls bei Versäumung der Berufungsfrist nach Maßgabe des § 67 SGG Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren wäre.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.03.2010 - L 11 VJ 12/10

    Gegenvorstellung; Zulässigkeit; PKH; Ratenzahlung; Einkommen; Rente nach dem

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.12.2011 - L 25 AS 1946/11
    Es ist keine gesetzliche Vorschrift ersichtlich, die es ermöglichen würde, im Falle unrichtiger Sachbehandlung durch das Gericht, die in der fehlerhaften Entscheidung über die Zulassungsbedürftigkeit der Berufung liegt, entstandene außergerichtliche Kosten eines der Beteiligten einem anderen Beteiligten oder, was näher liegt, der Staatskasse aufzuerlegen (ständige Rechtsprechung des mit denselben Berufsrichtern wie der hiesige Senat besetzten 11. Senats des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg, vgl. u. a. Beschluss vom 19. März 2010 - L 11 VJ 12/10 B RG -).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.04.2011 - L 10 AS 1087/09

    Sozialgerichtliches Verfahren; zulassungsfreie Berufung; Berufungssumme; Wert des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.12.2011 - L 25 AS 1946/11
    Deshalb ist ein berechtigtes Interesse des Rechtsmittelklägers an der Aufhebung des unrichtigen Ausspruchs über die Nichtzulassung der Berufung anzuerkennen (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. Mai 2007 - L 9 KR 205/04 NZB -, Beschluss vom 13. April 2011 - L 10 AS 1087/09 NZB -, jeweils veröffentlicht in juris).
  • LSG Bayern, 20.05.2019 - L 8 AY 19/19

    Zur Unzulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde bei kraft Gesetzes statthafter

    Einer Aufhebung des Ausspruchs über die Nichtzulassung der Berufung in Ziffer III. des Urteils des SG bedarf es daher nicht (a.A. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29.12.2011 - L 25 AS 1946/11 NZB; LSG Thüringen, Beschluss vom 14.04.2015 - L 6 R 1321/14 NZB; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 15.02.2016 - L 9 AS 4693/15 NZB wegen des bestehenden Rechtsscheins, der ein Rechtsschutzbedürfnis für die NZB begründe).

    Denn bei einer irrtümlich ausgesprochenen Nichtzulassung der Berufung im Urteil des SG haben die Beteiligten die Möglichkeit, gegen das Urteil entweder sogleich oder nach Aufhebung der Entscheidung über die Nichtzulassung Berufung einzulegen (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29.12.2011 - L 25 AS 1946/11 NZB; LSG Thüringen, Beschluss vom 14.04.2015 - L 6 R 1321/14 NZB; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 15.02.2016 - L 9 AS 4693/15 NZB; a.A. Leitherer in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, Kommentar, 12. Aufl. 2017, § 144, Rdnr. 46; § 145, Rdnr. 11).

    Der Senat hält hier jedoch mit Blick auf die fehlerhafte Rechtsmittelbelehrungim Urteil des SG eine Auferlegung der außergerichtlichen Kosten des Antragstellers auf die Staatskasse in entsprechender Anwendung des § 193 SGG ausnahmsweise für gerechtfertigt und geboten (a.A. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 24.08.2017 - L 14 U 49/17; Wehrhahn in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, 1. Aufl. 2017, § 193, Rdnr. 13; LSG Berlin-Brandenburg v. 29.12.2011 - L 25 AS 1946/11 NZB, juris, Rdnr. 6, wonach keine Vorschrift im SGG existiere, die eine Kostenauferlegung auf die Staatskasse bei fehlerhafter Rechtsmittelbelehrungdes SG vorsehe; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.07.2017 - L 9 AS 1068/17, juris, Rdnr. 28: von einem Anwalt könne erwartet werden, dass er das richtige Rechtsmittel einlege).

  • LSG Thüringen, 14.04.2015 - L 6 R 1321/14

    Nichtzulassungsbeschwerde gegen eine Entscheidung, mit der zu Unrecht die

    Der Senat schließt sich insoweit den überzeugenden Ausführungen des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg im Beschluss vom 29. Dezember 2011 (Az.: L 25 AS 1946/11 NZB m.w.N., nach juris) an: "Da die Berufung danach kraft Gesetzes zulässig ist, bedarf es keiner Entscheidung des Senats über deren Zulassung, so dass die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin erfolglos bleiben muss, soweit sie hierauf gerichtet ist.

    Auch insoweit schließt sich der Senat der Rechtsprechung des Landessozialgerichts Berlin (vgl. Beschluss vom 29. Dezember 2011, a.a.O.) an: "Es fehlt hierfür bereits an einer Regelungslücke, die durch eine Analogie geschlossen werden könnte; denn den Beteiligten steht es bei einer irrtümlich ausgesprochenen Nichtzulassung der Berufung offen, gegen das Urteil entweder sogleich oder aber nach Aufhebung dieser Entscheidung Berufung einzulegen (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. Mai 2007 - L 9 KR 205/04 NZB -, a. a. O.), wobei ihnen gegebenenfalls bei Versäumung der Berufungsfrist nach Maßgabe des § 67 SGG Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren wäre.".

  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.01.2018 - L 25 AS 1138/17

    Die Meldeaufforderung und der Vermittlungsvorschlag des Grundsicherungsträgers

    Das Beschwerdeverfahren wird auch, soweit die Berufung nicht der Zulassung bedarf, nicht kraft Gesetzes als Berufungsverfahren fortgesetzt (vgl. Senatsbeschluss vom 29. Dezember 2011 - Az.: L 25 AS 1946/11 NZB).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.02.2016 - L 9 AS 4693/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - kraft Gesetzes zulässige Berufung - unrichtige

    Deshalb ist ein berechtigtes Interesse des Rechtsmittelklägers an der Aufhebung des unrichtigen Ausspruchs über die Nichtzulassung der Berufung anzuerkennen (ebenso LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29.12.2011 - L 25 AS 1946/11 NZB - m.w.N.; LSG Thüringen, Beschluss vom 14.04.2015 - L 6 R 1321/14 NZB - ).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2015 - L 16 KR 746/14

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung

    Ob für die unstatthafte Nichtzulassungsbeschwerde deshalb etwas anderes gelten könnte, weil sie den uneingeschränkten Willen des Rechtsuchenden zur Einlegung der Berufung erkennen lässt, während die Einlegung der unstatthaften Berufung noch nichts darüber aussagt, ob auch der von anderen Voraussetzungen abhängige Weg der Nichtzulassungsbeschwerde beschritten würde, braucht hier nicht entschieden zu werden (ablehnend LSG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 29.12.2011 - L 25 AS 1946/11, 5.8.2011 - L 26 AS 1088/09, 13.4.2011 - L 10 AS 1087/09; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 9.2.2009 - L 10 U 5616/08; Bayerisches LSG, Beschluss vom 31.8.2009 - L 18 U 248/09; Sächsisches LSG, Beschluss vom 3.11.2010 - L 1 AL 127/10 alle unter juris; bejahend LSG NRW, Beschluss vom 20.05.2009 - L 5 107/08 KR NZB; Leitherer a.a.O.§ 144, Rn. 46a).
  • LSG Thüringen, 09.05.2012 - L 7 AS 7/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde -

    Die Vorschrift des § 145 Abs. 5 SGG sieht die Fortführung des Verfahrens der Nichtzulassungsbeschwerde als Berufungsverfahren nur für den Fall vor, dass die Berufung zugelassen wurde (vgl. im Ergebnis auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Dezember 2011 - L 25 AS 1946/11 NZB, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2023 - L 8 R 48/23
    Mangels gesetzlicher Vorschrift kommt eine Kostenerstattung zulasten der Staatskasse und zugunsten des Klägers nicht in Betracht (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen Beschl. v. 24.08.2017 - L 14 U 49/17 - juris Rn. 8 m.w.N.; LSG Berlin-Brandenburg Beschl. v. 29.12.2011 - L 25 AS 1946/11 NZB - juris Rn. 6 m.w.N.).
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