Rechtsprechung
LSG Berlin-Brandenburg, 30.05.2017 - L 1 KR 280/16 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 28p SGB 4, § 7 Abs 1 SGB 4, § 162 Nr 1 SGB 6, § 226 Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 5
Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei einer Servicekraft in der Gastronomie
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 28p SGB 4, § 7 SGB 4
Beschäftigung - Selbständigkeit - Gastronomie - Koch - Service-Kraft - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit einer Sozialversicherungs- und Umlagebeitragsnachforderung aufgrund einer Betriebsprüfung bei einer Restaurant-GbR
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Sozialversicherungsbeitragspflicht; Betriebsprüfung; Beitragsnachforderung; Abgrenzung selbständiger Tätigkeit von abhängiger Beschäftigung
- rechtsportal.de
SGB IV § 7 Abs. 1 S. 2
Sozialversicherungsbeitragspflicht - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Berlin, 29.04.2016 - S 198 KR 2052/13
- LSG Berlin-Brandenburg, 30.05.2017 - L 1 KR 280/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- LSG Hessen, 13.03.2007 - L 3 U 131/05
Abgrenzung selbstständige unternehmerische Tätigkeit zu abhängigem …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.05.2017 - L 1 KR 280/16
Soweit sich der Kläger im Anhörungsverfahren auf ein Urteil des Hessischen LSG bezogen habe (vom 13. März 2007 - L 3 U 131/05) hätten dort die Gesamtumstände gegen das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung gesprochen.Denn ihr jeweiliger Gewerbebetrieb habe Tätigkeiten für einen fremden Betrieb in dessen Betriebsstätte gerade regelmäßig beinhaltet (Hinweis auf Hessisches LSG, Urteil vom 13. März 2007 - L 3 U 131/05).
Soweit dem vom Kläger in Bezug genommenen Urteil des Hessischen LSG v. 13. März 2007 - L 3 U 131/05 der Rechtssatz zu entnehmen sein sollte, dass eine Tätigkeit bereits deswegen als selbständig anzusehen ist, weil sie von einem auch im Übrigen hauptberuflich selbständigen Erwerbstätigen verrichtet wird, folgt der Senat dem ausdrücklich nicht.
- BSG, 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.05.2017 - L 1 KR 280/16
Entscheidend für das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung ist deswegen die tatsächliche Ausgestaltung der Verhältnisse, zu denen auch vertraglich begründete Rechtspositionen gehören, welchen gegebenenfalls sogar stärkeres Gewicht als anderen vertraglichen Abreden zukommen kann (Urteil des BSG vom 28. Mai 2008 - B 12 KR 13/07 R - juris Rn 17; Urteil vom 24. Januar 2007 - B 12 KR 31/06 R - juris Rn 17). - LSG Hessen, 06.06.1991 - L 1 KR 1217/89
Abhängige Beschäftigung - Scheinselbständigkeit
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.05.2017 - L 1 KR 280/16
Soweit die Beklagte auf ein Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 6. Juni 1991 - L 1 KR 1217/89 - Bezug genommen habe, sei der dort entschiedene Fall mit dem vorliegenden nicht vergleichbar.
- BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R
Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.05.2017 - L 1 KR 280/16
Entscheidend für das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung ist deswegen die tatsächliche Ausgestaltung der Verhältnisse, zu denen auch vertraglich begründete Rechtspositionen gehören, welchen gegebenenfalls sogar stärkeres Gewicht als anderen vertraglichen Abreden zukommen kann (Urteil des BSG vom 28. Mai 2008 - B 12 KR 13/07 R - juris Rn 17; Urteil vom 24. Januar 2007 - B 12 KR 31/06 R - juris Rn 17). - BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R
Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung - …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.05.2017 - L 1 KR 280/16
Ob eine abhängige Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit vorliegt, richtet sich danach, welche der genannten Merkmale bei Betrachtung des Gesamtbildes der Verhältnisse überwiegen (Urteile des BSG vom 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R - und Urteil vom 12. November 2015 - B 12 KR 10/14 R -). - BSG, 07.05.2014 - B 12 R 18/11 R
Sozialversicherung - beitragsrechtliche Behandlung von steuerfreien Zuschlägen …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.05.2017 - L 1 KR 280/16
Entscheidend für die Bestimmung des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts und damit auch für die Beitragshöhe ist das geschuldete Arbeitsentgelt und nicht das tatsächlich ausgezahlte (zuletzt BSG v. 7. Mai 2014 - B 12 R 18/11 R - juris Rn 30 mit weit. Nachw.). - BSG, 11.11.2015 - B 12 KR 10/14 R
Sozialversicherungspflicht - Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.05.2017 - L 1 KR 280/16
Ob eine abhängige Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit vorliegt, richtet sich danach, welche der genannten Merkmale bei Betrachtung des Gesamtbildes der Verhältnisse überwiegen (Urteile des BSG vom 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R - und Urteil vom 12. November 2015 - B 12 KR 10/14 R -).