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   LSG Berlin-Brandenburg, 30.08.2012 - L 3 U 177/09   

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https://dejure.org/2012,30798
LSG Berlin-Brandenburg, 30.08.2012 - L 3 U 177/09 (https://dejure.org/2012,30798)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30.08.2012 - L 3 U 177/09 (https://dejure.org/2012,30798)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30. August 2012 - L 3 U 177/09 (https://dejure.org/2012,30798)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 8 SGB 7
    Unfallfolgen - HWS-Distorsion - chronischer Tinnitus - Hyperakusis - Normalhörigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung der Folgen eines Arbeits- und Wegeunfalls eines Auszubildenden bzgl. der Gewährung einer Verletztenrente bei Vorliegen eines chronifizierten Tinnitus und Hypakusis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VII § 8
    Unfallfolgen; HWS-Distorsion; chronischer Tinnitus; Hyperakusis; Normalhörigkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 05.07.2011 - B 2 U 17/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - mittelbare Unfallfolge -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.08.2012 - L 3 U 177/09
    Denn trotz unterschiedlicher Tatbestandsvoraussetzungen im Übrigen setzen, wie bereits ausgeführt, alle Leistungsansprüche nach den §§ 26 ff. SGB VII als gemeinsame Tatbestandsmerkmale einen Versicherungsfall (i. S. d. §§ 7 bis 13 SGB VII) und durch ihn verursachte Gesundheitsschäden - bis hin zum Tod des Verletzten - voraus und begründen dafür die Verbandszuständigkeit nur eines bestimmten Trägers der Unfallversicherung (BSG, Urteil vom 05. Juli 2011 - B 2 U 17/10 R - zitiert nach juris, Rn. 12, 17, 19 ff.).
  • LSG Schleswig-Holstein, 14.04.2005 - L 1 U 168/03

    gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - haftungsausfüllende Kausalität -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.08.2012 - L 3 U 177/09
    Auch das von der Beklagten zitierte Urteil des LSG Schleswig-Holstein vom 14. April 2005 - L 1 U 168/03 - (zitiert nach juris) stellt letztlich nur eine Einzelfallentscheidung dar.
  • BSG, 28.04.2004 - B 2 U 21/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Begriff der Hauterkrankung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.08.2012 - L 3 U 177/09
    Die auf Feststellung weiterer Unfallfolgen (chronifizierter subjektiver Tinnitus links und Hypakusis links) gerichtete Klage ist gemäß § 55 Abs. 1 Hs. 1 Nr. 3 Sozialgerichtsgesetz (SGG) statthaft (vgl. Bundessozialgericht , Urteil vom 28. April 2004 - B 2 U 21/03 R -, zitiert nach juris Rn. 24); ihr eignet das erforderliche Feststellungsinteresse gemäß § 55 Abs. 1 Hs. 2 SGG.
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.08.2012 - L 3 U 177/09
    Es muss eine kausale Verknüpfung des Unfalls bzw. seiner Folgen mit der betrieblichen Sphäre bestehen, mithin eine rechtliche Zurechnung für besonders bezeichnete Risiken der Arbeitswelt beziehungsweise gleichgestellter Tätigkeiten, für deren Entschädigung die gesetzliche Unfallversicherung als spezieller Zweig der Sozialversicherung einzustehen hat, und zwar nicht nur im Sinne einer Kausalität im naturwissenschaftlich-philosophischen Sinne, sondern auch im Sinne der Zurechnung des eingetretenen Erfolges zum Schutzbereich der unfallversicherungsrechtlichen Norm als eines rechtlich wesentlichen Kausalzusammenhangs (Zurechnungslehre der wesentlichen Bedingung, ständige Rechtsprechung, etwa BSG, Urteil vom 09. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R -, zitiert nach juris Rn. 13 ff.).
  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 20/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtstatsachen zur Auslegung einer Rechtsnorm:

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.08.2012 - L 3 U 177/09
    Für die nach der Theorie der wesentlichen Bedingung zu beurteilenden Ursachenzusammenhänge genügt die hinreichende Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die bloße Möglichkeit (etwa BSG, Urteil vom 27. Juni 2006 - B 2 U 20/04 R -, zitiert nach juris Rn. 15).
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