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   LSG Berlin-Brandenburg, 30.08.2022 - L 3 U 34/22 B ER   

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https://dejure.org/2022,25015
LSG Berlin-Brandenburg, 30.08.2022 - L 3 U 34/22 B ER (https://dejure.org/2022,25015)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30.08.2022 - L 3 U 34/22 B ER (https://dejure.org/2022,25015)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30. August 2022 - L 3 U 34/22 B ER (https://dejure.org/2022,25015)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 153 SGB 7, §§ 153 ff SGB 7, § 168 Abs 2 Nr 2 SGB 7, § 165 Abs 1 S 1 SGB 7, § 165 Abs 2 SGB 7
    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsfestsetzung: ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit - unrichtige Angaben - Schätzung der Beitrage - Schätzung der Entgelte - Vollziehbarkeit des geänderten Beitragsbescheids - keine unbillige Härte - Insolvenz -Schwarzarbeit - ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 86b Abs 1 S 1 Nr 2 SGG, § 165 Abs 3 SGB 7
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit - Schätzung der Beitrage - Schätzung der Entgelte - Schwarzarbeit - Service-Unternehmen - Abdeckrechnungen - Insolvenz - unbillige Härte

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Nachforderung eines 10-fach höheren Beitrags auf Basis des Abschlussberichts des HZA - Beitragsschuldner wehrt sich im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gegen geänderten Beitragsbescheid - LSG bestätigt ablehnende Entscheidung des SG - der Abschlussbericht des HZA, ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 86b Abs 1 S 1 Nr 2 SGG ; § 165 Abs 3 SGB VII
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit - Schätzung der Beitrage - Schätzung der Entgelte - Schwarzarbeit - Service-Unternehmen - Abdeckrechnungen - Insolvenz - unbillige Härte

  • rechtsportal.de

    § 86b Abs 1 S 1 Nr 2 SGG ; § 165 Abs 3 SGB VII
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit - Schätzung der Beitrage - Schätzung der Entgelte - Schwarzarbeit - Service-Unternehmen - Abdeckrechnungen - Insolvenz - unbillige Härte

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Aussetzung der Vollziehung in der Betriebsprüfung Deutschen Rentenversicherung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • LSG Sachsen, 22.04.2016 - L 1 KR 228/11

    Krankenversicherung - (zeit)geringfügige Beschäftigung; Arbeitnehmerüberlassung;

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.08.2022 - L 3 U 34/22
    Insoweit werde auf die Entscheidung des Sächsischen Landessozialgerichts (LSG) vom 22. April 2016 zum Az, L 1 KR 228/11 verwiesen.

    Reichen demgegenüber die vom HZA ermittelten Umstände zu einer (abschließenden) Prüfung nach § 28p SGB IV nicht aus, hat die Antragsgegnerin nach pflichtgemäßem Ermessen (§ 20 Abs. 1 Satz 2 erster Halbsatz SGB X) die für eine abschließende Prüfung noch fehlenden Umstände zu ermitteln (vgl. auch Sächs. LSG, Urteil vom 22. April 2016 - L 1 KR 228/11 -, juris Rn. 31, sowie Beschluss vom 12. Februar 2018 - L 9 KR 496/17 B ER - LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Juni 2017 - L 10 R 592/17 -, juris Rn. 19 ff. zur Betriebsprüfung nach § 28p SGB IV; Scheer in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB IV, 3. Aufl. 2016, § 28p SGB IV, Rn 181).

  • OLG Hamm, 15.12.2022 - 21 U 30/22

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Werklohn; Zurückbehaltungsrecht des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.08.2022 - L 3 U 34/22
    Das parallel von der Antragstellerin geführte Verfahren auf vorläufige Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung durch die Antragsgegnerin (Aktenzeichen des SG Berlin: S 68 U 5/22 ER; Aktenzeichen des LSG: L 21 U 30/22 B ER) hatte keinen Erfolg.

    Insoweit wird auf den Beschluss des LSG vom 29. Juni 2022 in dem Verfahren L 21 U 30/22 B ER verwiesen.

  • LSG Bayern, 21.10.2013 - L 5 R 605/13

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - strafverfahrensrechtliche Ermittlungen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.08.2022 - L 3 U 34/22
    Weitere Ermittlungen im Hinblick auf die Beitragsfestsetzung wären nur dann erforderlich gewesen, wenn aus den Ermittlungen des HZA ersichtlich gewesen wäre, dass namentlich bekannte, ohne größeren Verwaltungsaufwand befragbare Personen als Arbeitnehmer in Frage kommen könnten (vgl. hierzu Bayerisches LSG, Beschlüsse vom 21. Oktober 2013 - L 5 R 605/13 B ER -, juris Rn. 22, und vom 04. Dezember 2013 - L 5 R 652/13 B ER -, juris Rn. 27 ff.; s. dazu auch Pietrek in: jurisPR-SozR 14/2015 Anm. 2).
  • LSG Thüringen, 09.03.2006 - L 6 R 967/05

    Herstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen eine Beitragsnachforderung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.08.2022 - L 3 U 34/22
    Allein die mit der Zahlung auf eine Beitragsforderung für die Antragstellerin verbundenen wirtschaftlichen Konsequenzen führen nicht zu einer solchen Härte, da sie lediglich Ausfluss der Erfüllung gesetzlich auferlegter Pflichten sind (vgl. LSG Thüringen, Beschluss vom 09. März 2006 - L 6 R 967/05 ER - juris).
  • BSG, 29.08.2011 - B 6 KA 18/11 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.08.2022 - L 3 U 34/22
    Die Bemessung auf ein Viertel des Regressbetrags entspricht der sonstigen gerichtlichen Handhabung bei Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (vgl. Streitwertkatalog für die Sozialgerichtsbarkeit, 5. Aufl. 2017 [Stand März 2017] unter Nr. 10.2 zu Verfahren gemäß § 86a Abs. 2 Nr. 1 und § 86b Abs. 2 SGG; BSG, Beschluss vom 29. August 2011 - B 6 KA 18/11 R -, SozR 4-1500 § 86a Nr. 2, Rn. 21).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.12.2013 - L 3 U 112/13

    Herstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs - unstreitige Veranlagung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.08.2022 - L 3 U 34/22
    Gerade in einer solchen Situation ist der Unfallversicherungsträger gehalten, die Beiträge rasch einzutreiben, um die Funktionsfähigkeit der Unfallversicherung sicherzustellen (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Dezember 2013 - L 3 U 112/13 B ER -, juris Rn. 52; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21. Februar 2012 - L 8 R 1047/11 B ER -, juris Rn. 37).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2012 - L 8 R 1047/11

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.08.2022 - L 3 U 34/22
    Gerade in einer solchen Situation ist der Unfallversicherungsträger gehalten, die Beiträge rasch einzutreiben, um die Funktionsfähigkeit der Unfallversicherung sicherzustellen (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Dezember 2013 - L 3 U 112/13 B ER -, juris Rn. 52; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21. Februar 2012 - L 8 R 1047/11 B ER -, juris Rn. 37).
  • LSG Bayern, 04.12.2013 - L 5 R 652/13

    Eilrechtsschutz: Zum Unterschied zwischen Ermittlungen im Strafverfahren und

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.08.2022 - L 3 U 34/22
    Weitere Ermittlungen im Hinblick auf die Beitragsfestsetzung wären nur dann erforderlich gewesen, wenn aus den Ermittlungen des HZA ersichtlich gewesen wäre, dass namentlich bekannte, ohne größeren Verwaltungsaufwand befragbare Personen als Arbeitnehmer in Frage kommen könnten (vgl. hierzu Bayerisches LSG, Beschlüsse vom 21. Oktober 2013 - L 5 R 605/13 B ER -, juris Rn. 22, und vom 04. Dezember 2013 - L 5 R 652/13 B ER -, juris Rn. 27 ff.; s. dazu auch Pietrek in: jurisPR-SozR 14/2015 Anm. 2).
  • FG Düsseldorf, 03.03.1999 - 5 V 7436/98

    Umsatzsteuer-Sonderprüfung in Baugeschäft für Putz- und Stuckarbeiten;

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.08.2022 - L 3 U 34/22
    Nach den vom Senat nachvollzogenen Ermittlungen des HZA ergeben sich aus dem Gesamtbild erdrückende Anhaltspunkte dafür, dass die Antragstellerin unter Einsatz von als Subunternehmen bezeichneten Schein- bzw. Servicefirmen (zum Begriff vgl. ausführlich auch Finanzgericht Düsseldorf, Beschluss vom 03. März 1999 - 5 V 7436/98 A (U) -, juris, insbesondere Rn. 22 ff) und von diesen erstellter "Abdeckrechnungen" (solche, bei der ein tatsächlich entstandener Aufwand - hier für Schwarzlohnzahlungen - als Betriebsausgabe zum Ansatz gebracht wird und die tatsächlich entstandenen Ausgaben in der Buchführung unter Zuhilfenahme dieser Rechnung "abgedeckt" werden) die (Mehr-) Beschäftigung von Arbeitnehmern verschleiert hat, so dass die Antragsgegnerin zur Beseitigung der Beitragserstfestsetzung und - ohne, dass ihr hierbei Ermessen zustand (vgl. Bundessozialgericht , Urteil vom 22. September 2009 - B 2 U 2/08 R -, juris) - zur Neufestsetzung der Beiträge zur Unfallversicherung und zum ASD für die Jahre 2013 bis 2016 berechtigt war.
  • LSG Sachsen, 12.02.2018 - L 9 KR 496/17

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen einen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.08.2022 - L 3 U 34/22
    Reichen demgegenüber die vom HZA ermittelten Umstände zu einer (abschließenden) Prüfung nach § 28p SGB IV nicht aus, hat die Antragsgegnerin nach pflichtgemäßem Ermessen (§ 20 Abs. 1 Satz 2 erster Halbsatz SGB X) die für eine abschließende Prüfung noch fehlenden Umstände zu ermitteln (vgl. auch Sächs. LSG, Urteil vom 22. April 2016 - L 1 KR 228/11 -, juris Rn. 31, sowie Beschluss vom 12. Februar 2018 - L 9 KR 496/17 B ER - LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Juni 2017 - L 10 R 592/17 -, juris Rn. 19 ff. zur Betriebsprüfung nach § 28p SGB IV; Scheer in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB IV, 3. Aufl. 2016, § 28p SGB IV, Rn 181).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2012 - L 8 R 164/12

    Zeitarbeitsfirmen müssen Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen

  • BSG, 22.09.2009 - B 2 U 2/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsfestsetzung - kein Aufhebungsermessen

  • LSG Baden-Württemberg, 29.06.2017 - L 10 R 592/17

    Betriebsprüfung - Zulässigkeit der Nutzung von Ermittlungsergebnissen des

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