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   LSG Berlin-Brandenburg, 30.09.2010 - L 29 AS 328/10   

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https://dejure.org/2010,12810
LSG Berlin-Brandenburg, 30.09.2010 - L 29 AS 328/10 (https://dejure.org/2010,12810)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30.09.2010 - L 29 AS 328/10 (https://dejure.org/2010,12810)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30. September 2010 - L 29 AS 328/10 (https://dejure.org/2010,12810)
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Wird zitiert von ... (6)

  • LSG Sachsen-Anhalt, 03.03.2011 - L 5 AS 181/07

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - selbst genutztes Hausgrundstück -

    Vorliegend kann dahinstehen, ob bei der Berechnung der Leistungen für derartige einmalige KdU-Leistungen der "Verteilzeitraum" unter Zugrundelegung eines sechsmonatigen Bewilligungszeitraums nach § 41 Abs. 1 Satz 4 SGB II zu erfolgen hat (so LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30. September 2010, Az. L 29 AS 328/10, juris RN 123), oder ob Maßstab der hypothetische Jahreskostenaufwand für eine angemessene Mietwohnung ist (so LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. Februar 2010, a.a.O., RN 39).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.03.2011 - L 29 AS 10/11

    Kosten der Unterkunft, selbst genutztes Hausgrundstück, Erhaltungsaufwand,

    Im direkten Anwendungsbereich der Norm bei der Übernahme von Schulden zur Abwendung von Wohnungslosigkeit ist anerkannt, dass bei der Abwägungsentscheidung gegen eine Darlehensgewährung spricht, dass die Kosten der konkreten Wohnung unangemessen sind und auch nicht zu erwarten ist, dass die Hilfebedürftigkeit in nächster Zeit überwunden wird (vgl. Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 30. September 2010, L 29 AS 328/10, zitiert nach juris; Lang/Link in Eicher/Spellbrink, SGB 11, 2. Aufl., § 22 Rn. 109).

    Denn es ist nicht Aufgabe der Leistungen nach dem SGB II, die Mittel für umfangreiche Sanierungsmaßnahmen einer Immobilie zur Verfügung zu stellen (Urteil des LSG Berlin-Brandenburg, L 29 AS 328/10; Beschluss des LSG Nordrhein-Westfalen vom 30. August 2007, L 9 B 136/07 AS ER, beide zitiert nach juris).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.05.2021 - L 29 AS 1920/19

    Unabweisbare Aufwendungen - Dachreparatur - unangemessen großes Hausgrundstück

    Liegen die tatsächlichen Aufwendungen für laufende Kosten der Unterkunft bereits oberhalb der für Mieterinnen und Mieter geltenden Obergrenzen, werden keine Zuschüsse nach Abs. 2 Satz 1 erbracht (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30. September 2010 - L 29 AS 328/10 -, zitiert nach juris Rn. 122 ff.; Luik, a.a.O., Rn. 167).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.03.2011 - L 29 AS 4/11
    Im direkten Anwendungsbereich der Norm bei der Übernahme von Schulden zur Abwendung von Wohnungslosigkeit ist anerkannt, dass bei der Abwägungsentscheidung gegen eine Darlehensgewährung spricht, dass die Kosten der konkreten Wohnung unangemessen sind und auch nicht zu erwarten ist, dass die Hilfebedürftigkeit in nächster Zeit überwunden wird (vgl. Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 30. September 2010, L 29 AS 328/10, zitert nach juris; Lang/Link in Eicher/Spellbrink, SGB 11, 2. Aufl., § 22 Rn. 109).

    Denn es ist nicht Aufgabe der Leistungen nach dem SGB II, die Mittel für umfangreiche Sanierungsmaßnahmen einer Immobilie zur Verfügung zu stellen (Urteil des LSG Berlin-Brandenburg, L 29 AS 328/10; Beschluss des LSG Nordrhein-Westfalen vom 30. August 2007, L 9 B 136/07 AS ER, beide zitiert nach juris).

  • LSG Bayern, 16.03.2017 - L 11 AS 24/16

    Abgrenzung zwischen Reparatur und Instandhaltung eines Eigenheims zur

    Im Übrigen ist insofern nicht ersichtlich, dass die Lieferung und Montage nur gegen Barzahlung oder Vorkasse erfolgen würde (vgl dazu im Einzelnen aus BSG, Beschluss vom 16.05.2007 - B 7b AS 40/06 R; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30.09.2010 - L 29 AS 328/10).
  • SG Aachen, 07.03.2012 - S 20 SO 55/11

    Sozialhilfe

    Soweit der Beklagte die Grenze der Angemessenheit im Hinblick auf die Wohnungsgröße bei einem Zwei-Personen-Haushalt und unter Berücksichtigung der Behinderung des Klägers bei 105 m² ansetzt, ist dies rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. dazu z.B. BSG, Urteil vom 15.04.2008 - B 14/7b AS 34/06 R; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30.09.2010 - L 29 AS 328/10).
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