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   LSG Berlin-Brandenburg, 30.10.2019 - L 33 R 906/16   

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https://dejure.org/2019,45203
LSG Berlin-Brandenburg, 30.10.2019 - L 33 R 906/16 (https://dejure.org/2019,45203)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30.10.2019 - L 33 R 906/16 (https://dejure.org/2019,45203)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30. Oktober 2019 - L 33 R 906/16 (https://dejure.org/2019,45203)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 8 SGB 6, § 43 Abs 1 S 1 Nr 2 SGB 6, § 43 Abs 1 S 1 Nr 3 SGB 6, § 43 Abs 2 S 1 Nr 2 SGB 6, § 43 Abs 2 S 1 Nr 3 SGB 6
    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung - Erfüllung der allgemeinen Wartezeit und der besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen bei einem ehemaligen Ruhestandsbeamten, der seine wegen Dienstunfähigkeit erhaltene Pension ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 24.10.2013 - B 13 R 83/11 R

    Rente wegen Erwerbsminderung - besondere versicherungsrechtliche Voraussetzungen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.10.2019 - L 33 R 906/16
    Mangels staatlichen Eingriffs in die Eigentumsgarantie ist weder eine verfassungskonforme Gesetzesauslegung statthaft (Anschluss an BSG, Urtiel vom 24.10.2013 - B 13 R 83/11 R - juris) noch liegt eine planwidrige Regelungslücke vor, die eine analoge Anwendung der Vorschriften rechtfertigte.

    Inhaltsbestimmungen, die den Umfang einer Rentenanwartschaft reduzieren oder zu deren Verfall führen, müssen dabei einem Gemeinwohlzweck dienen und verhältnismäßig sein, d.h. sie müssen zur Erreichung des angestrebten Ziels geeignet und erforderlich sein und dürfen die davon Betroffenen nicht unzumutbar belasten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 08.04.1987 - 1 BvR 564/84 u.a. - juris, Rn. 59 ff.; BSG, Urteil vom 24.10.2013 - B 13 R 83/11 R - juris, Rn. 22 ff.).

    Rentenrechtliche Rechtsfolgen zählen hierzu hingegen ebenso wenig wie z.B. ein Verlust von Versorgungsbezügen (vgl. zu entsprechenden Erwägungen mit Blick auf einen Strafgefangenen: BSG, Urteil vom 24.10.2013 - B 13 R 83/11 R - juris, Rn. 22 ff.).

  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvR 564/84

    Eigentumsgarantie - Rentenversicherung - Sozialversicherung - Rentenbezüge -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.10.2019 - L 33 R 906/16
    Inhaltsbestimmungen, die den Umfang einer Rentenanwartschaft reduzieren oder zu deren Verfall führen, müssen dabei einem Gemeinwohlzweck dienen und verhältnismäßig sein, d.h. sie müssen zur Erreichung des angestrebten Ziels geeignet und erforderlich sein und dürfen die davon Betroffenen nicht unzumutbar belasten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 08.04.1987 - 1 BvR 564/84 u.a. - juris, Rn. 59 ff.; BSG, Urteil vom 24.10.2013 - B 13 R 83/11 R - juris, Rn. 22 ff.).
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