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   LSG Berlin-Brandenburg, 30.12.2021 - L 3 R 379/17   

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LSG Berlin-Brandenburg, 30.12.2021 - L 3 R 379/17 (https://dejure.org/2021,55578)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30.12.2021 - L 3 R 379/17 (https://dejure.org/2021,55578)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30. Dezember 2021 - L 3 R 379/17 (https://dejure.org/2021,55578)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 46 Abs 1 SGB 6, § 46 Abs 2a Halbs 1 SGB 6, § 46 Abs 2a Halbs 2 SGB 6, § 46 Abs 4 S 1 SGB 6, § 103 SGG
    Rente wegen Todes aus der gesetzlichen Rentenversicherung - Witwerrente - widerlegbare Vermutung - Versorgungsehe bzw Versorgungspartnerschaft - kurze Ehedauer - Versorgungsabsicht - lebensbedrohliche Erkrankung - Bedeutung des Gesundheits- bzw Krankheitszustandes - ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 46 SGB 6
    Ausschluss des Anspruchs auf Witwerrente bei "Versorgungsehe" - objektives Vorliegen und subjektive Kenntnis eines rein palliativen Zustandes des Versicherten - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung beim Vorliegen von "besonderen Umständen" - Erfordernis einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rente wegen Todes aus der gesetzlichen Rentenversicherung - Witwerrente - widerlegbare Vermutung - Versorgungsehe bzw Versorgungspartnerschaft - kurze Ehedauer - Versorgungsabsicht - lebensbedrohliche Erkrankung - Bedeutung des Gesundheits- bzw Krankheitszustandes - ...

  • rechtsportal.de

    Rente wegen Todes aus der gesetzlichen Rentenversicherung - Witwerrente - widerlegbare Vermutung - Versorgungsehe bzw Versorgungspartnerschaft - kurze Ehedauer - Versorgungsabsicht - lebensbedrohliche Erkrankung - Bedeutung des Gesundheits- bzw Krankheitszustandes - ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.08.2020 - L 3 SF 114/20
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.12.2021 - L 3 R 379/17
    Gegen diesen Beschluss hat der Kläger über seine Bevollmächtigte mit am 28. April 2020 eingegangenem Schreiben vom 27. April 2020 erneut Anhörungsrüge und Gegenvorstellung erhoben (Aktenzeichen L 3 SF 114/20 AB RG).

    Mit Beschluss vom 13. August 2020 (Aktenzeichen L 3 SF 114/20 AB RG) hat der Senat die mit Schriftsatz des Klägers vom 27. April 2020 erhobene Anhörungsrüge gegen den zum Aktenzeichen L 3 SF 43/20 AB ergangenen Beschluss des Senats vom 08. April 2020 zurückgewiesen.

    Weiterhin hat der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin im Hinblick auf den die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs gegen die vormalige Berichterstatterin betreffenden Beschluss des LSG vom 08. April 2020 in dem Verfahren L 3 SF 43/20 AB und im Hinblick auf den weiteren Beschluss des LSG vom 13. August 2020 in dem Verfahren L 3 SF 114/20 AB RG, der die gegen den Beschluss vom 08. April 2020 erhobene Anhörungsrüge betraf, die Verfassungsbeschwerde mit Beschluss vom 16. Dezember 2020 verworfen.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.05.2008 - L 21 R 39/05

    Versorgungsehe; Anforderungen an die Widerlegbarkeit der gesetzlichen Vermutung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.12.2021 - L 3 R 379/17
    Ebenso wenig reichen allein der Wunsch, nicht mehr allein zu sein, die Absicht, eine Lebensgemeinschaft auf Dauer zu begründen, das Bedürfnis, sich zum Ehepartner zu bekennen, die Anmietung einer entsprechenden Wohnung oder vergleichbare Gründe für die Annahme "besonderer Umstände" aus (vgl. Urteile des Hessischen LSG vom 16. November 2011 - L 5 R 320/10 - und vom 17. November 2006 - L 5 R 19/06 -, Rn. 37, des Bayerischen LSG vom 25. Januar 1972 - L 8 V 202/71 - zu § 38 Abs. 2 BVG, des LSG Berlin-Brandenburg vom 17. Mai 2006 - L 17 R 2024/05 -, vom 22. Mai 2008 - L 21 R 39/05 - und vom 17. Juli 2008 - L 8 R 583/08 - alle in Juris).

    Darüber, ob noch andere Beweggründe vorlagen, sagt der Vortrag nichts aus (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. Mai 2008 - L 21 R 39/05 -, Rn. 32, Juris).

  • LSG Hessen, 16.11.2011 - L 5 R 320/10

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.12.2021 - L 3 R 379/17
    Zu beachten ist insofern, dass allein die Darlegung allgemeiner Gesichtspunkte, wie sie in mehr oder weniger starker Ausprägung nahezu bei jeder Eheschließung eine Rolle spielen können, für sich genommen noch nicht die Annahme "besonderer Umstände" im Sinne des § 46 Abs. 2a SGB VI rechtfertigt (vgl. Hessisches LSG, Urteile vom 17. November 2006 - L 5 R 19/06 -, Rn. 37, und vom 16. November 2011 - L 5 R 320/10 -, Rn. 31; beide in Juris).

    Ebenso wenig reichen allein der Wunsch, nicht mehr allein zu sein, die Absicht, eine Lebensgemeinschaft auf Dauer zu begründen, das Bedürfnis, sich zum Ehepartner zu bekennen, die Anmietung einer entsprechenden Wohnung oder vergleichbare Gründe für die Annahme "besonderer Umstände" aus (vgl. Urteile des Hessischen LSG vom 16. November 2011 - L 5 R 320/10 - und vom 17. November 2006 - L 5 R 19/06 -, Rn. 37, des Bayerischen LSG vom 25. Januar 1972 - L 8 V 202/71 - zu § 38 Abs. 2 BVG, des LSG Berlin-Brandenburg vom 17. Mai 2006 - L 17 R 2024/05 -, vom 22. Mai 2008 - L 21 R 39/05 - und vom 17. Juli 2008 - L 8 R 583/08 - alle in Juris).

  • LSG Hessen, 17.11.2006 - L 5 R 19/06
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.12.2021 - L 3 R 379/17
    Zu beachten ist insofern, dass allein die Darlegung allgemeiner Gesichtspunkte, wie sie in mehr oder weniger starker Ausprägung nahezu bei jeder Eheschließung eine Rolle spielen können, für sich genommen noch nicht die Annahme "besonderer Umstände" im Sinne des § 46 Abs. 2a SGB VI rechtfertigt (vgl. Hessisches LSG, Urteile vom 17. November 2006 - L 5 R 19/06 -, Rn. 37, und vom 16. November 2011 - L 5 R 320/10 -, Rn. 31; beide in Juris).

    Ebenso wenig reichen allein der Wunsch, nicht mehr allein zu sein, die Absicht, eine Lebensgemeinschaft auf Dauer zu begründen, das Bedürfnis, sich zum Ehepartner zu bekennen, die Anmietung einer entsprechenden Wohnung oder vergleichbare Gründe für die Annahme "besonderer Umstände" aus (vgl. Urteile des Hessischen LSG vom 16. November 2011 - L 5 R 320/10 - und vom 17. November 2006 - L 5 R 19/06 -, Rn. 37, des Bayerischen LSG vom 25. Januar 1972 - L 8 V 202/71 - zu § 38 Abs. 2 BVG, des LSG Berlin-Brandenburg vom 17. Mai 2006 - L 17 R 2024/05 -, vom 22. Mai 2008 - L 21 R 39/05 - und vom 17. Juli 2008 - L 8 R 583/08 - alle in Juris).

  • BSG, 01.08.2019 - B 13 R 283/18 B

    Versagung einer Witwenrente wegen einer Versorgungsehe

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.12.2021 - L 3 R 379/17
    Denn die Darlegungs- und Beweislast für ihr Vorliegen als ein den Anspruch begründender Umstand und damit auch die Folgen eines nicht ausreichenden Beweises trägt nach dem Grundsatz der objektiven Beweislast derjenige, welcher den Witwen-/ Witwerrentenanspruch geltend macht (BSG, Urteil vom 05. Mai 2009 - B 13 R 55/08 R-, Juris Rn. 18 ff.; Beschluss vom 01. August 2019 - B 13 R 283/18 B -, Juris Rn. 10).
  • BSG, 05.05.2009 - B 13 R 55/08 R

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.12.2021 - L 3 R 379/17
    Denn die Darlegungs- und Beweislast für ihr Vorliegen als ein den Anspruch begründender Umstand und damit auch die Folgen eines nicht ausreichenden Beweises trägt nach dem Grundsatz der objektiven Beweislast derjenige, welcher den Witwen-/ Witwerrentenanspruch geltend macht (BSG, Urteil vom 05. Mai 2009 - B 13 R 55/08 R-, Juris Rn. 18 ff.; Beschluss vom 01. August 2019 - B 13 R 283/18 B -, Juris Rn. 10).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.05.2006 - L 17 R 2024/05

    Kein Anspruch auf Witwenrente bei Versorgungsehe

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.12.2021 - L 3 R 379/17
    Ebenso wenig reichen allein der Wunsch, nicht mehr allein zu sein, die Absicht, eine Lebensgemeinschaft auf Dauer zu begründen, das Bedürfnis, sich zum Ehepartner zu bekennen, die Anmietung einer entsprechenden Wohnung oder vergleichbare Gründe für die Annahme "besonderer Umstände" aus (vgl. Urteile des Hessischen LSG vom 16. November 2011 - L 5 R 320/10 - und vom 17. November 2006 - L 5 R 19/06 -, Rn. 37, des Bayerischen LSG vom 25. Januar 1972 - L 8 V 202/71 - zu § 38 Abs. 2 BVG, des LSG Berlin-Brandenburg vom 17. Mai 2006 - L 17 R 2024/05 -, vom 22. Mai 2008 - L 21 R 39/05 - und vom 17. Juli 2008 - L 8 R 583/08 - alle in Juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.07.2008 - L 8 R 583/08

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.12.2021 - L 3 R 379/17
    Ebenso wenig reichen allein der Wunsch, nicht mehr allein zu sein, die Absicht, eine Lebensgemeinschaft auf Dauer zu begründen, das Bedürfnis, sich zum Ehepartner zu bekennen, die Anmietung einer entsprechenden Wohnung oder vergleichbare Gründe für die Annahme "besonderer Umstände" aus (vgl. Urteile des Hessischen LSG vom 16. November 2011 - L 5 R 320/10 - und vom 17. November 2006 - L 5 R 19/06 -, Rn. 37, des Bayerischen LSG vom 25. Januar 1972 - L 8 V 202/71 - zu § 38 Abs. 2 BVG, des LSG Berlin-Brandenburg vom 17. Mai 2006 - L 17 R 2024/05 -, vom 22. Mai 2008 - L 21 R 39/05 - und vom 17. Juli 2008 - L 8 R 583/08 - alle in Juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.01.2017 - L 33 R 1038/14

    Versagung von Witwenrente bei Eingehen einer Versorgungsehe

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.12.2021 - L 3 R 379/17
    Das gleiche würde gelten, wenn der Eheschließung innerhalb eines angemessenen Zeitraums besondere Umstände objektiv entgegengestanden hätten (vgl. Urteile des LSG Nordrhein-Westfalen vom 25. August 2015 - L 18 KN 104/14 -, Rn. 34 m. w. N., und vom 03. Dezember 2013 - L 18 KN 29/13 -, Rn. 40; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Oktober 2012 - L 11 R 392/11 -, Rn. 27; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. Januar 2017 - L 33 R 1038/14 -, Rn. 42, jeweils in Juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.10.2012 - L 11 R 392/11

    Rente wegen Todes - Witwenrente - Bestätigung der widerlegbaren Vermutung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.12.2021 - L 3 R 379/17
    Das gleiche würde gelten, wenn der Eheschließung innerhalb eines angemessenen Zeitraums besondere Umstände objektiv entgegengestanden hätten (vgl. Urteile des LSG Nordrhein-Westfalen vom 25. August 2015 - L 18 KN 104/14 -, Rn. 34 m. w. N., und vom 03. Dezember 2013 - L 18 KN 29/13 -, Rn. 40; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Oktober 2012 - L 11 R 392/11 -, Rn. 27; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. Januar 2017 - L 33 R 1038/14 -, Rn. 42, jeweils in Juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2013 - L 18 KN 29/13
  • LSG Bayern, 19.11.2014 - L 19 R 1053/12

    Hinterbliebenenversorgung, Versorgungsehe

  • LSG Bayern, 20.02.2013 - L 1 R 304/11

    Ein besonderer, gegen eine Versorgungsehe sprechender Umstand liegt nicht darin,

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2015 - L 18 KN 104/14

    Prüfung eines Anspruchs auf große Witwenrente bei unterjähriger Ehedauer

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.06.2021 - VerfGH 94/20

    Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen im Zusammenhang mit

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