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   LSG Berlin-Brandenburg, 31.01.2014 - L 1 KR 338/11 KL   

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https://dejure.org/2014,3813
LSG Berlin-Brandenburg, 31.01.2014 - L 1 KR 338/11 KL (https://dejure.org/2014,3813)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 31.01.2014 - L 1 KR 338/11 KL (https://dejure.org/2014,3813)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 31. Januar 2014 - L 1 KR 338/11 KL (https://dejure.org/2014,3813)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 29 Abs 2 Nr 2 SGG, § 41 SGB 4, § 90 SGB 4
    Entschädigung - Sozialpartnerempfehlung - Aufsicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entschädigung von Verwaltungsräten einer bundesunmittelbaren Ersatzkasse; Begründungserfordernis für von einer Empfehlungsvereinbarung abweichenden Aufwandsentschädigungsregelungen

  • rechtsportal.de

    Entschädigung von Verwaltungsräten einer bundesunmittelbaren Ersatzkasse; Begründungserfordernis für von einer Empfehlungsvereinbarung abweichenden Aufwandsentschädigungsregelungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZS 2014, 298
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 09.12.1997 - 1 RR 3/94

    Aufwandsentschädigungen für Organmitglieder im aufsichtsbehördlichen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 31.01.2014 - L 1 KR 338/11
    Der Verwaltungsrat der Klägerin habe nach der Rechtsprechung des BSG einen Spielraum, den die Aufsichtsbehörde auch bei einer Genehmigung zu beachten habe (Bezugnahme u. a. auf BSG, Urteil vom 9. Dezember 1997 - 1 RR 3/94).

    "Als Wertung der unmittelbar Betroffenen, also derer, die es angeht, begründet sie eine Vermutung der Richtigkeit, die ihre Hereinziehung als Grundlage der Angemessenheitsprüfung hinreichend legitimiert" (BSG, Urteil vom 9. Dezember 1997 - 1 RR 3/94 - juris - Rdnr. 20).

  • BSG, 31.03.1998 - B 1 A 1/96 B

    Charakter der aufsichtsbehördlichen Genehmigung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 31.01.2014 - L 1 KR 338/11
    Bereits bei der allgemeinen Rechtsaufsicht nach § 69 Abs. 2 SGB IV gibt der Charakter der aufsichtsbehördlichen Genehmigung als Akt staatlicher Mitwirkung an der autonomen Rechtssetzung des Sozialversicherungsträgers der Aufsichtsbehörde grundsätzlich das Recht, eigene Zweckmäßigkeitsüberlegungen anzustellen und hierbei Bewertungsmaßstäbe zu entwickeln, mit denen unbestimmte Rechtsbegriffe wie Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit in einer bestimmten Weise konkretisiert werden (BSG, Beschluss vom 31. März 1998 - B 1 A 1/96 B, juris Rdnr. 6 m. w. N.).
  • BSG, 29.07.1965 - 3 RK 45/64

    Stellenplan der Krankenkasse - Besoldungsplan der Krankenkasse -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 31.01.2014 - L 1 KR 338/11
    Vielmehr bedürfe es einer umfassenden Prüfung und Würdigung, ob für die Abweichung im konkreten Einzelfall ein wichtiger Grund vorliege (BSG, a. a. O., juris - Rdnr. 20 am Ende mit Bezug auf BSGE 23, 206, 209 f).
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