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LSG Berlin-Brandenburg, 31.07.2014 - L 22 R 757/12 |
Zitiervorschläge
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 31. Juli 2014 - L 22 R 757/12 (https://dejure.org/2014,26905)
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Volltextveröffentlichungen (9)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 54 SGB 6, § 71 SGB 6, § 72 SGB 6, § 73 SGB 6
Bewertung von Zeiten einer beruflichen Ausbildung bei der Rentenberechnung
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 54 SGB 6
Rentenrechtliche Zeiten - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einzelfall zur Rentenberechnung unter Bewertung einer Fachschulausbildungszeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einzelfall zur Rentenberechnung unter Bewertung einer Fachschulausbildungszeit
- rechtsportal.de
SGB VI § 54 ; SGB X § 44 Abs. 1
Einzelfall zur Rentenberechnung unter Bewertung einer Fachschulausbildungszeit - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Berlin, 15.08.2012 - S 5 R 817/12
- LSG Berlin-Brandenburg, 31.07.2014 - L 22 R 757/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 27.04.2010 - B 5 R 62/08 R
Gesamtleistungsbewertung - beitragsgeminderte Zeit - Schulausbildung - Zeiten der …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 31.07.2014 - L 22 R 757/12
Nichts anderes ergäbe sich, wenn die Beklagte wie nach dem Urteil des BSG vom 27. April 2010 - B 5 R 62/08 R - erforderlich verfahren wäre und die Gruppe der beitragsgeminderten Zeiten mit Beiträgen für berufliche Ausbildung wie vom Gesetz vorgesehen einerseits in die Gruppe mit Zeiten der Berufsausbildung und andererseits in die Gruppe mit Zeiten der schulischen Ausbildung mit Beitragszeiten unterteilt hätte. - BSG, 12.10.2000 - B 12 KR 7/00 R
Versicherungspflicht wegen Berufsausbildung bei selbständiger Bildungseinrichtung
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 31.07.2014 - L 22 R 757/12
Was unter beruflicher Ausbildung im Einzelnen gemeint ist, richtet sich grundsätzlich nach dem Berufsbildungsgesetz (vgl. Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 12. Oktober 2000 - B 12 KR 7/00 R, abgedruckt in SozR 3-2600 § 1 Nr. 7).