Rechtsprechung
LSG Berlin-Brandenburg, 31.07.2019 - L 7 KA 72/16 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 87b Abs 1 SGB 5, § 87a SGB 5, § 144 SGG, § 145 SGG
Umfang der gerichtlichen Überprüfung eines in der vertragsärztlichen Versorgung ergangenen Honorarbescheides
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 87b Abs 1 SGB 5, § 87a SGB 5, § 6 Nr 4 HVM KV Berlin, § 19 Abs 2 HVM KV Berlin
Honorarbescheid - mengenbegrenzende Maßnahmen - Quotierung - Leistungen Kapitel 19 EBM-Ä - gesonderter Honorartopf - hinreichende Bestimmung im HVM - Gebot der Normenklarheit und Bestimmtheit - Wesentlichkeitsgebot - Gestaltungsspielraum des Normgebers - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Berlin, 16.11.2016 - S 87 KA 142/14
- LSG Berlin-Brandenburg, 31.07.2019 - L 7 KA 72/16
Wird zitiert von ... (2)
- LSG Berlin-Brandenburg, 31.07.2019 - L 7 KA 69/16
Honorarbescheid; mengenbegrenzende Maßnahmen; Quotierung; Leistungen Kapitel 19 …
Da der so gebildete Honorartopf nach Angabe der Beklagten jedoch nicht ausreichend war, wurde er ab dem Quartal I/ 2011 durch unterschiedlich hohe Stützungsbeträge angereichert (wegen der Einzelheiten wird auf den Schriftsatz der Beklagten vom 21. Juni 2018 Bl. 368 bis 370 GA L 7 KA 72/16 verweisen).Wegen des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird im Übrigen auf den Inhalt der Gerichtsakte und der Gerichtsakte L 7 KA 72/16 Bezug genommen, der, soweit wesentlich, Gegenstand der Erörterung in der mündlichen Verhandlung und der Entscheidungsfindung war.
- LSG Berlin-Brandenburg, 31.07.2019 - L 7 KA 70/16
Honorarbescheid; mengenbegrenzende Maßnahmen; Quotierung; Leistungen Kapitel 19 …
Da der so gebildete Honorartopf nach Angabe der Beklagten jedoch nicht ausreichend war, wurde er ab dem Quartal I/ 2011 durch unterschiedlich hohe Stützungsbeträge angereichert (wegen der Einzelheiten wird auf den Schriftsatz der Beklagten vom 21. Juni 2018 Bl. 368 bis 370 GA L 7 KA 72/16 verweisen).Wegen des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird im Übrigen auf den Inhalt der Gerichtsakte und des Verwaltungsvorgangs der Beklagten sowie auf den Inhalt der Gerichtsakte L 7 KA 72/16 Bezug genommen, der, soweit wesentlich, Gegenstand der Erörterung in der mündlichen Verhandlung und der Entscheidungsfindung war.