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   LSG Berlin-Brandenburg, 31.08.2017 - L 20 AS 1182/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,39969
LSG Berlin-Brandenburg, 31.08.2017 - L 20 AS 1182/15 (https://dejure.org/2017,39969)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 31.08.2017 - L 20 AS 1182/15 (https://dejure.org/2017,39969)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 31. August 2017 - L 20 AS 1182/15 (https://dejure.org/2017,39969)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 5 Abs 1 S 1 SGB 2, § 7 Abs 3 Nr 4 SGB 2, § 11 Abs 1 S 1 SGB 2 vom 13.05.2011, § 11 Abs 1 S 4 SGB 2 vom 13.05.2011, § 12a S 1 SGB 2
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Berücksichtigung von sog "Kinderwohngeld" - Wohngeld als vorrangige Leistung ggü Leistungen nach dem SGB 2 - Berücksichtigung als Einkommen beim Kind trotz Wohngeldberechtigung des Elternteils - Anrechnung ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 7 Abs 3 Nr 4 SGB 2, § ... 11 Abs 1 S 1 SGB 2, § 11 Abs 2 SGB 2, § 12a SGB 2, § 2 Abs 2 S 2 SGB 2, § 5 SGB 2, § 7 Abs 1 S 1 Nr 1 WoGG, § 8 Abs 2 WoGG, § 3 Abs 4 WoGG, § 4 Abs 1 S 2 Halbs 2 WoGG, § 40 WoGG, § 7 Abs 1 S 3 Nr 2b WoGG
    Sogenanntes "Kinderwohngeld" - Berücksichtigung als Einkommen beim Kind - Verhältnis: Wohngeld - SGB II-Leistungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von höheren Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts hinsichtlich Hilfebedürftigkeit; Anrechnen von Kindergeld und Wohngeld als Einkommen des Sohnes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 09.01.2019 - L 14 AS 524/13

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Grundsicherungsrechtlich ist das Kinderwohngeld gleichwohl als Einkommen des Kindes anzusehen, für das es gewährt wird, da § 40 WoGG in der seit 2009 geltenden Fassung ausdrücklich anordnet, dass das einer vom Wohngeld ausgeschlossenen wohngeldberechtigten Person bewilligte Wohngeld bei Sozialleistungen nicht als deren Einkommen zu berücksichtigen ist, sodass nur eine Anrechnung auf den Bedarf der Kinder als Einnahme in Geld im Sinne von § 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II in Betracht kommt (BSG, a.a.O., Rn. 20 ff., Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. August 2017 - L 20 AS 1182/15).
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