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   LSG Brandenburg, 01.10.2004 - L 8 AL 196/03   

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https://dejure.org/2004,22160
LSG Brandenburg, 01.10.2004 - L 8 AL 196/03 (https://dejure.org/2004,22160)
LSG Brandenburg, Entscheidung vom 01.10.2004 - L 8 AL 196/03 (https://dejure.org/2004,22160)
LSG Brandenburg, Entscheidung vom 01. Oktober 2004 - L 8 AL 196/03 (https://dejure.org/2004,22160)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Fahrtkostenbeihilfe (Mobilitätshilfen); Voraussetzungen für die Leistung von Mobilitätshilfen nach Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung; Erörterungen zur Arbeitslosigkeit im Sinne des § 16 Abs. 16 Sozialgesetzbuch, Drittes Buch (SGB III) bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 18.03.2004 - B 11 AL 59/03 R

    Mobilitätshilfe - Fahrkostenbeihilfe - Förderungsfähigkeit eines von

    Auszug aus LSG Brandenburg, 01.10.2004 - L 8 AL 196/03
    Zum Vorliegen von Arbeitslosigkeit im Sinne des § 16 Abs. 16 SGB III bei Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme hat das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 18. März 2004 (Aktenzeichen B 11 AL 59/03 R, SozR 4-4300 § 53 Nr. 1) ausgeführt:.

    Das Bundessozialgericht hat in der Entscheidung vom 18. März 2004 (B 11 AL 59/03 R) die Frage, ob Personen in Weiterbildungsmaßnahmen als von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende anzusehen sind, ausdrücklich nicht entschieden.

  • Drs-Bund, 18.06.1996 - BT-Drs 13/4941
    Auszug aus LSG Brandenburg, 01.10.2004 - L 8 AL 196/03
    Durch den in der Definition enthaltenen Hinweis auf das Alg soll eine Übereinstimmung der Einzelmerkmale und eine Anwendung der entsprechenden Regelungen gewährleistet werden (BT-Drucksache 13/4941 S. 156 zu § 16).

    Aus der Begründung zum Entwurf des AFRG (BT-Drucksache 13/4941) kann hinsichtlich der allgemeinen Zielsetzungen entnommen werden, dass bei der Auswahl von Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung, zu denen Mobilitätshilfen zur Aufnahme einer Beschäftigung gehören (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 SGB III), u. a. auch das Prinzip der Sparsamkeit angemessene Berücksichtigung finden sollte (BT-Drucksache a.a.O., S. 142 (rechte Spalte)).

  • LSG Brandenburg, 06.06.2003 - L 10 AL 74/02
    Auszug aus LSG Brandenburg, 01.10.2004 - L 8 AL 196/03
    Der erkennende Senat folgt der vorgenannten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts sowie des 10. Senats des Landessozialgerichts für das Land Brandenburg in seinem Urteil vom 06. Juni 2003 (L 10 AL 74/02), welches der Entscheidung des Bundessozialgerichts zugrunde lag.
  • BSG, 23.10.1985 - 7 RAr 37/84

    Anspruch auf Arbeitslosenhilfe - Arbeitslosenhilfe - Pfändungsfreigrenze -

    Auszug aus LSG Brandenburg, 01.10.2004 - L 8 AL 196/03
    Die Entfernungskilometer (= 55) multipliziert mit 0, 43 DM (nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Bundesreisekostengesetz - BRKG - in der Fassung vom 28. März 2001; BGBl I S. 472 - ; vgl. BSG SozR 4100 § 138 Nr. 13, 19) ergibt einen täglichen Betrag von 23, 65 DM (12,09 Euro).
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