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   LSG Brandenburg, 04.02.2005 - L 28 AL 57/03   

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https://dejure.org/2005,26520
LSG Brandenburg, 04.02.2005 - L 28 AL 57/03 (https://dejure.org/2005,26520)
LSG Brandenburg, Entscheidung vom 04.02.2005 - L 28 AL 57/03 (https://dejure.org/2005,26520)
LSG Brandenburg, Entscheidung vom 04. Februar 2005 - L 28 AL 57/03 (https://dejure.org/2005,26520)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Bemessungsentgelt für die Gewährung von Arbeitslosengeld; Kalendermäßige Frist zur Berechnung des Bemessungsentgelts vom Tag des Entstehens des neuen Arbeitslosengeldanspruchs; Anwendbarkeit des § 434c Abs. 1 S. 1 Sozialgesetzbuch, Drittes Buch (SGB III) im Rahmen des § ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 18.10.1991 - 9b RAr 18/90

    Rechtmäßigkeit des Arbeitslosengeldbescheides bei der Bemessung des

    Auszug aus LSG Brandenburg, 04.02.2005 - L 28 AL 57/03
    Das Bundessozialgericht versteht die Vorschrift dahin, dass, soweit das Arbeitslosengeld nach dem Entgelt zu bemessen ist, nach dem zuletzt das Arbeitslosengeld bemessen worden ist, es auf den tatsächlichen Betrag im letzten bindenden Arbeitslosengeldbescheid ankommt; dessen Rechtmäßigkeit sei nicht zu prüfen (vgl. BSG, Urteil vom 18. Oktober 1991, 9 b RAr 18/90 - SozR 3-4100 § 44 Nr. 7).

    Dies gilt nach der vorgenannten Entscheidung des Bundessozialgerichts sowohl in Fällen, in denen das Bemessungsentgelt im bindenden "Alt"-Bescheid zu hoch, aber auch dann, wenn das Bemessungsentgelt dort zu niedrig berechnet worden ist (vgl. BSG, Urteil vom 18. Oktober 1991, a.a.O., a. E.).

  • LSG Sachsen, 25.03.2004 - L 3 AL 218/02

    Berücksichtigung von Einmalzahlungen bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes

    Auszug aus LSG Brandenburg, 04.02.2005 - L 28 AL 57/03
    Zutreffend weist das Sächsische Landessozialgericht (Urteil vom 25. März 2004, Aktenzeichen L 3 AL 218/02) auch darauf hin, dass insoweit eine planwidrige Regelungslücke, die durch analoge Anwendung des § 434 c Abs. 1 SGB III auszufüllen wäre, nicht erkennbar ist.

    Denn zum verfassungsgemäßen Zustand gehört es auch, dass bestandskräftige Bescheide, selbst wenn sie auf einer mit dem Grundgesetz für unvereinbar erklärten Rechtsnorm beruht haben, bis zum Wirksamwerden der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts unanfechtbar sind (vgl. Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 25. März 2004, a.a.O.).

  • BSG, 16.10.2003 - B 11 AL 19/03 R

    Arbeitslosengeld - Bemessungsentgelt - Nichtberücksichtigung von Einmalzahlungen

    Auszug aus LSG Brandenburg, 04.02.2005 - L 28 AL 57/03
    Dies folgt aus § 434 c SGB III und auch aus § 330 Abs. 1 SGB III (vgl. BSG, Urteil vom 16. Oktober 2003, Aktenzeichen B 11 AL 19/03 R, SGB 2004, S. 38 f. m.w.N.).
  • BSG, 21.07.2005 - B 11a/11 AL 37/04 R

    Arbeitslosengeld - Sonderfall des Bemessungsentgelts - Besitzstandsklausel -

    Auszug aus LSG Brandenburg, 04.02.2005 - L 28 AL 57/03
    Der Senat hat die Revision zugelassen, da zur erweiternden Auslegung des § 434 c Abs. 1 SGB III auf Fälle, in denen sich das Bemessungsentgelt nach § 133 SGB III richtet, noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung ergangen ist und bei dem Bundessozialgericht ein entsprechendes Verfahren bereits anhängig ist (BSG, B 11 AL 37/04 R).
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