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   LSG Brandenburg, 10.05.2000 - L 2 RJ 115/96   

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https://dejure.org/2000,20593
LSG Brandenburg, 10.05.2000 - L 2 RJ 115/96 (https://dejure.org/2000,20593)
LSG Brandenburg, Entscheidung vom 10.05.2000 - L 2 RJ 115/96 (https://dejure.org/2000,20593)
LSG Brandenburg, Entscheidung vom 10. Mai 2000 - L 2 RJ 115/96 (https://dejure.org/2000,20593)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 10.11.1998 - B 4 RA 33/98 R

    Entgeltpunkteermittlung - "Alte Versorgung" - Deutsche Reichsbahn

    Auszug aus LSG Brandenburg, 10.05.2000 - L 2 RJ 115/96
    Ein anderes Ergebnis lässt sich auch nicht unter Berücksichtigung des Urteils des Bundessozialgerichts (BSG) vom 10. November 1998 (B 4 RA 33/98 R) herleiten.

    Die Vorschrift ist für den von der Klägerin repräsentierten Personenkreis der früher eisenbahnversorgten Zugangsrentner die maßgebliche Rechtsgrundlage zur Bestimmung des Versicherungsgegenstandes und damit Grundlage zur Ermittlung der individuellen Komponente des Wertes der ihr zuerkannten Altersrente (vgl. BSG, Urteil vom 10. November 1998, B 4 RA 33/98 R).

    Dies ist nach Auffassung des Senats, in der er sich durch ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts bestätigt sieht, mit dem Grundgesetz vereinbar (vgl. BSG, Urteil vom 10. November 1998,Az.: B 4 RA 33/98 R; BSGE 81, 1, 3 ff. m.w.N.).

    Die Revision ist im Hinblick auf den geltend gemachten "Faktor 1, 5" zuzulassen, da das Urteil des BSG vom 10. November 1998 (Az.: B 4 RA 25/98 R) zwar die Berücksichtigung eines Steigerungsfaktors von 1, 5 statt eines Zugangsfaktors von 1, 0 bei der Rentenberechnung nach dem SGB VI ausschließt, die Klägerin vorliegend unter Bezugnahme auf das Urteil B 4 RA 33/98 R aber einen mit dem Faktor 1, 5 multiplizierten "im SV-Ausweis nicht ausgewiesenen Teil rentenwirksamen/versicherten Verdienst" geltend macht.

  • BSG, 10.11.1998 - B 4 RA 25/98 R

    Ermittlung der Entgeltpunkte bei Ansprüchen und Anwartschaften auf eine "Alte

    Auszug aus LSG Brandenburg, 10.05.2000 - L 2 RJ 115/96
    Die hiergegen eingelegte Revision wurde insoweit vom Bundessozialgericht zurückgewiesen (Urteil vom 10. November 1998, Az.: B 4 RA 25/98 R).

    Damit hat sie alles getan, was § 256 a SGB VI von ihr sowohl nach dem Wortlaut - als auch nach der vom Bundessozialgericht vorgenommenen verfassungskonformen Auslegung (vgl. Urteil vom 10. November 1998 a.a.O.) - verlangt.

    Die Revision ist im Hinblick auf den geltend gemachten "Faktor 1, 5" zuzulassen, da das Urteil des BSG vom 10. November 1998 (Az.: B 4 RA 25/98 R) zwar die Berücksichtigung eines Steigerungsfaktors von 1, 5 statt eines Zugangsfaktors von 1, 0 bei der Rentenberechnung nach dem SGB VI ausschließt, die Klägerin vorliegend unter Bezugnahme auf das Urteil B 4 RA 33/98 R aber einen mit dem Faktor 1, 5 multiplizierten "im SV-Ausweis nicht ausgewiesenen Teil rentenwirksamen/versicherten Verdienst" geltend macht.

  • LSG Brandenburg, 20.03.1998 - L 2 RA 124/97
    Auszug aus LSG Brandenburg, 10.05.2000 - L 2 RJ 115/96
    Die Klägerin hat keinen Anspruch auf Berücksichtigung eines "Faktors 1, 5" bei der Rentenberechnung nach dem SGB VI. Wie der Senat bereits im Urteil vom 20. März 1998 (L 2 RA 124/97) entschieden hat, gibt es für die Berücksichtigung eines Steigerungsfaktors 1, 5 statt eines Zugangsfaktors 1, 0 bei der Rentenberechnung im Gesetz keine Grundlage.
  • BSG, 31.07.1997 - 4 RA 35/97

    Systementscheidung für Bezugszeiten ab Januar 1997 verfassungsmäßig

    Auszug aus LSG Brandenburg, 10.05.2000 - L 2 RJ 115/96
    Dies ist nach Auffassung des Senats, in der er sich durch ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts bestätigt sieht, mit dem Grundgesetz vereinbar (vgl. BSG, Urteil vom 10. November 1998,Az.: B 4 RA 33/98 R; BSGE 81, 1, 3 ff. m.w.N.).
  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

    Auszug aus LSG Brandenburg, 10.05.2000 - L 2 RJ 115/96
    Das Bundesverfassungsgericht hat - bei Zusatz- und Sonderversorgten - lediglich den Ausschluss von Dynamisierungen "für einen langen Zeitraum oder gar auf Dauer" als mit dem Grundgesetz nicht für vereinbar erklärt (BVerfG, Urteil vom 28. April 1999, - 1 BvL 32/95 - 1 BvR 2105/95 -).
  • BVerfG, 30.08.2005 - 1 BvR 616/99

    Keine Sonderversorgung ehemaliger Angehöriger der Deutschen Reichsbahn

    b) das Urteil des Landessozialgerichts für das Land Brandenburg vom 10. Mai 2000 - L 2 RJ 115/96 -,.
  • LSG Brandenburg, 22.05.2002 - L 3 KN 13/01

    Freiwillige Zusatzrentenversicherung der Sozialversicherung; Vertrauensschutz auf

    Dies ist nach Auffassung auch des 2. Senats dieses Gerichts (Urteil vom 10. Mai 2000 - L 2 RJ 115/96) in der sich dieser und der nunmehr darüber zu befindende Senat durch ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts bestätigt sehen, mit dem Grundgesetz vereinbar (vgl. BSG - B 4 RA 33/98 R).

    Der nach den Berechnungsvorschriften der Sozialversicherungsrente der DDR vorgesehene Steigerungsbetrag für jedes Jahr der ununterbrochenen Dienstzeit bei der Deutschen Reichsbahn von 1, 5 v. H. des beitragspflichtigen monatlichen Durchschnittsverdienstes der 20 Kalenderjahre vor Beendigung der letzten versicherungspflichtigen Tätigkeit (§ 2 Abs. 4 VSO-DR) ist auf eine Rente nach dem SGB VI nicht übertragen worden, wie das LSG für das Land Brandenburg schon mehrfach entschieden ( u.a. Az.: L 2 RJ 115/96) hat, vom BSG ( z.B. 4 RA 25/98 R) bestätigt worden ist und es den Intentionen des Gesetzgebers entspricht (vgl. Bundesrat Drucksache a.a.O.).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.03.2011 - L 3 R 663/10

    Zugangsfaktor, Regelaltersgrenze

    Rentenansprüche aus Art. 2 RÜG und aus dem SGB VI stehen zwar, worauf das SG in der angefochtenen Entscheidung zutreffend hingewiesen hat, in voneinander getrennten Versicherungssystemen, beruhen auf unterschiedlichen Entstehungsgründen (so BSG, Urteil vom 14. Mai 2003 - B 4 RA 55/02 R -, zitiert nach juris Rn. 18) und folgen im Übrigen auch unterschiedlichen Berechnungsgrundsätzen (etwa Landessozialgericht Brandenburg, Urteil vom 10. Mai 2000- L 2 RJ 115/96 -, zitiert nach juris Rn. 47); jedoch ist Art. 2 RÜG gleichwohl als Teil des Gesetzes zur Herstellung der Rechtseinheit in der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung vom 25. Juli 1991 (BGBl. I 1991, 1606) in untrennbarem gesetzessystematischen Zusammenhang mit dem SGB VI zu sehen, welches seine hier maßgebliche Fassung unter anderem durch die in Art. 1 RÜG enthaltenen Änderungen erhielt.
  • LSG Berlin, 14.05.2004 - L 5 RA 6/01

    Erwerb von Anwartschaften auf eine Altersversorgung nach Maßgabe der

    Diese Sichtweise entspricht gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung (Bundessozialgericht, Urteil vom 10. November 1998, B 4 RA 25/98 R; Urteil vom 11. Dezember 2002, B 5 RJ 14/00 R [SozR 3-2600 § 256 a Nr. 10]; vgl. auch LSG Brandenburg, Urteil vom 10. Mai 2000, L 2 RJ 115/96).
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