Rechtsprechung
LSG Brandenburg, 12.03.2004 - L 4 KR 9/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf höheres Krankengeld ; Zulässigkeit einer kombinierten Anfechtungsklage und Leistungsklage ; Fehlen einer Vollmacht des Ehegatten in einem sozialgerichtlichen Verfahren; Krankengelderhöhende Berücksichtigung von Lebensumständen; Wirkung von Rechtsänderungen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Cottbus, 11.01.2002 - S 10 KR 60/01
- LSG Brandenburg, 12.03.2004 - L 4 KR 9/02
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 24.05.2000 - 1 BvL 1/98
Lohnersatzleistungen
Auszug aus LSG Brandenburg, 12.03.2004 - L 4 KR 9/02
Eine solche verfassungskonforme Auslegung ist im Hinblick auf den Beschluss des BVerfG in BVerfGE 102, 127 geboten.Der Beschluss des BVerfG in BVerfGE 102, 127 ist mit Bekanntgabe an die Beteiligten am 22. Juni 2000 wirksam geworden.
- BSG, 26.03.1963 - 3 RK 103/59
Anspruch auf Krankengeld; Maßgeblicher Grundlohn bei der Berechnung des …
Auszug aus LSG Brandenburg, 12.03.2004 - L 4 KR 9/02
Das Bundessozialgericht (BSGE 19, 25) hat es für maßgeblich gehalten, ob das die Änderung herbeiführende Gesetz nach seinem Sinn und Zweck diese schwebenden Verfahren erfassen will.Das Sozialgericht hat sich dieser Ansicht angeschlossen und sich im Übrigen, allerdings zu Unrecht, auf die Rechtsprechung des BSG in BSGE 19, 25 berufen.
- BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79
Ablehnung der Revision
Auszug aus LSG Brandenburg, 12.03.2004 - L 4 KR 9/02
Sie ist nicht zulässig, wenn im Wege der Auslegung einem nach Wortlaut und Sinn eindeutigen Gesetz ein entgegengesetzter Sinn verliehen, der normative Regelungsinhalt der auszulegenden Norm erst geschaffen oder grundlegend neu bestimmt wird oder das gesetzgeberische Ziel in einem wesentlichen Punkt verfehlt oder verfälscht wird (vgl. BVerfGE 48, 40, 45/47; 54, 277, 299; 78, 20, 24).
- BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvL 20/77
Anforderungen an die Zulässigkeit einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
Auszug aus LSG Brandenburg, 12.03.2004 - L 4 KR 9/02
Sie ist nicht zulässig, wenn im Wege der Auslegung einem nach Wortlaut und Sinn eindeutigen Gesetz ein entgegengesetzter Sinn verliehen, der normative Regelungsinhalt der auszulegenden Norm erst geschaffen oder grundlegend neu bestimmt wird oder das gesetzgeberische Ziel in einem wesentlichen Punkt verfehlt oder verfälscht wird (vgl. BVerfGE 48, 40, 45/47; 54, 277, 299; 78, 20, 24). - BVerfG, 09.02.1988 - 1 BvL 23/86
Anforderungen an eine Richtervorlgae nach Art. 100 Abs. 1 GG
Auszug aus LSG Brandenburg, 12.03.2004 - L 4 KR 9/02
Sie ist nicht zulässig, wenn im Wege der Auslegung einem nach Wortlaut und Sinn eindeutigen Gesetz ein entgegengesetzter Sinn verliehen, der normative Regelungsinhalt der auszulegenden Norm erst geschaffen oder grundlegend neu bestimmt wird oder das gesetzgeberische Ziel in einem wesentlichen Punkt verfehlt oder verfälscht wird (vgl. BVerfGE 48, 40, 45/47; 54, 277, 299; 78, 20, 24). - BSG, 21.11.1991 - 3 RK 8/90
Zweckmäßigkeit der Verordnung eines Arzneimittels bei nicht gesicherter …
Auszug aus LSG Brandenburg, 12.03.2004 - L 4 KR 9/02
Dieser allgemeine Rechtsgrundsatz, wonach sich die maßgebliche Sach- und Rechtslage nach dem Zeitpunkt bestimmt, zu dem der Anspruch geltend gemacht bzw. bewirkt wird, hat auch weiterhin nach dem SGB V Gültigkeit (vgl. dazu BSG SozR 3-2500 § 12 Nr. 2 und BSG NZS 1995, 361). - BSG, 21.06.2000 - B 4 RA 57/99 R
Sachliche Unzuständigkeit der Widerspruchsstelle als Verfahrensfehler
Auszug aus LSG Brandenburg, 12.03.2004 - L 4 KR 9/02
Auch wenn er insoweit funktionell unzuständig gewesen wäre, folgte daraus nicht die Nichtigkeit dieses Verwaltungsaktes (…vgl. BSG SozR 1500 § 54 Nr. 45; BSG Urteil vom 21. Juni 2000 - B 4 RA 57/99 R), sondern allenfalls dessen Aufhebbarkeit nach § 42 Satz 1 SGB X, sofern eine isolierte Anfechtungsklage erhoben ist. - BSG, 10.03.1994 - 7 RAr 22/93
Eignung eines Behinderten zur Teilnahme an Maßnahmen im Arbeitstrainingsbereich …
Auszug aus LSG Brandenburg, 12.03.2004 - L 4 KR 9/02
Das Fehlen einer Vollmacht des Ehemannes der Klägerin bei Antragstellung bzw. Bescheiderteilung ist unschädlich, denn dieser Mangel ist durch die von der Klägerin in der mündlichen Verhandlung des Sozialgerichts erteilte Genehmigung geheilt (vgl. Kasseler Kommentar, Sozialversicherungsrecht, Krasney, § 13 SGB X Rdnr. 7 und BSG SozR 3-4100 § 58 Nr. 6). - BSG, 08.03.1995 - 1 RK 8/94
Verordnungsfähigkeit - zulassungspflichtiges Arzneimittel (hier: Edelfosin) - …
Auszug aus LSG Brandenburg, 12.03.2004 - L 4 KR 9/02
Dieser allgemeine Rechtsgrundsatz, wonach sich die maßgebliche Sach- und Rechtslage nach dem Zeitpunkt bestimmt, zu dem der Anspruch geltend gemacht bzw. bewirkt wird, hat auch weiterhin nach dem SGB V Gültigkeit (vgl. dazu BSG SozR 3-2500 § 12 Nr. 2 und BSG NZS 1995, 361). - BSG, 13.07.1977 - 3 RK 22/76
Erhöhung von Krankengeld entsprechend der Erhöhung der …
Auszug aus LSG Brandenburg, 12.03.2004 - L 4 KR 9/02
In der weiteren Entscheidung des BSG in BSGE 44, 130 hat es klargestellt, dass sich Rechtsänderungen nur dann auf laufende Versicherungsfälle auswirkten, wenn dies gesetzlich angeordnet sei.
- SG Aachen, 03.02.2009 - S 13 KR 135/08
Krankenversicherung
Auch das von der Klägerin zitierte Urteil des LSG Brandenburg vom 12.03.2004 (L 4 KR 9/02) stützt ihr Klagebegehren nicht.