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   LSG Brandenburg, 12.12.2000 - L 2 RA 165/96   

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https://dejure.org/2000,23855
LSG Brandenburg, 12.12.2000 - L 2 RA 165/96 (https://dejure.org/2000,23855)
LSG Brandenburg, Entscheidung vom 12.12.2000 - L 2 RA 165/96 (https://dejure.org/2000,23855)
LSG Brandenburg, Entscheidung vom 12. Dezember 2000 - L 2 RA 165/96 (https://dejure.org/2000,23855)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • nomos.de PDF, S. 59

    §§ 255a, 255b SGB VI
    Rentenüberleitung/Zusatz- und Sonderversorgte/Bestandsrenten/Dynamisierung des garantierten Zahlbetrags

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2001, 222
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Brandenburg, 17.08.2000 - L 2 RA 110/99
    Auszug aus LSG Brandenburg, 12.12.2000 - L 2 RA 165/96
    Die teilweise geäußerte Kritik am Ergebnis des BSG (vgl. insbesondere Thiessen, Neue Justiz - NJ - 2000, 456) ist nach Auffassung des Senats zwar in einigen Punkten unbegründet, veranlasst den Senat jedoch, auch seine eigene Entscheidung vom 17. August 2000 (L 2 RA 110/99), mit derer der Begründung des BSG gefolgt ist, erneut zu überprüfen.

    Soweit der Senat im bereits erwähnten Urteil vom 17. August 2000 (L 2 RA 110/99) insoweit noch eine andere Auffassung vertreten hat und dem BSG gefolgt ist, halt er daran nach erneuter Prüfung nicht mehr fest.

  • BSG, 29.10.1975 - 12 RJ 290/72

    Wartezeit - Anrechnung - Vertriebener - Erstattung von Beiträgen - Abweichung von

    Auszug aus LSG Brandenburg, 12.12.2000 - L 2 RA 165/96
    Dem stehen die Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes die bei einer Änderung der Rechtsprechung zu berücksichtigen sind (vgl. BSGE 40, 292, 295 f [BSG 29.10.1975 - 12 RJ 290/72]) nicht entgegen, denn eine einheitliche Rechtsauffassung über die Alt der Dynamisierung hat sich bisher - trotz der Entscheidung des BSG - gerade nicht herausgebildet.
  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvR 1926/96

    Rentenüberleitung III

    Auszug aus LSG Brandenburg, 12.12.2000 - L 2 RA 165/96
    Die der Erwerbsunfähigkeitsrente der Klägerin zugrunde gelegten Entgeltpunkte bzw. Entgeltpunkte (Ost) beruhen auf der vom BVerfG für verfassungswidrig erklärten Vorschrift des § 307 b Abs. 1 SGB VI (vgl. Urteil des BVerfG vom 28 April 1999 - 1 BvR 1926/96 und 1 BvR 485/97) Diese können damit noch nicht endgültig festgestellt weiden, so dass eine gerichtliche Entscheidung dazu nicht ergehen darf.
  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

    Auszug aus LSG Brandenburg, 12.12.2000 - L 2 RA 165/96
    Nach dem Urteil des BVerfG vom 28. April 1999 (1 BvL 32/95 und 1 BvR 2105/95) kommt der so genannten Zahlbetragsgarantie nach Anlage II zum EV, Kapitel VIII, Sachgebiet H, Abschnitt III, Nr. 9 Buchstabe b Satz 4 verfassungsrechtliche Bedeutung dahingehend zu, dass damit die in der DDR erworbenen Versorgungsanspruche und -anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen dem Eigentumsschutz nach Art. 14 Abs. 1 GG unterliegen Dies hat zur Folge, dass nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG dem Gesetzgeber eine Befugnis, diese Ansprüche und Anwartschaften zu beschränken, Leistungen zu kurzen oder umzugestalten, nur insoweit eingeräumt ist, als dies einem Gemeinwohlzweck dient und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügt Unter diesem Gesichtspunkt hat das BVerfG die Kürzung der zum 01. Juli 1990 bestandenen Versorgungsansprüche nach § 10 Abs. 1 Satz 2 AAÜG für nichtig erklärt.
  • BSG, 03.08.1999 - B 4 RA 24/98 R

    Dynamisierung des besitzgeschützten Zahlbetrages bei zusatz- und sonderversorgten

    Auszug aus LSG Brandenburg, 12.12.2000 - L 2 RA 165/96
    Der Klägerin ist aber dann beizupflichten, dass die Dynamisierung nach den Anpassungsfaktoren (Ost) den vom BVerfG erkannten Zweck der Zahlbetragsgarantie verwirklicht, wahrend die vom Bundessozialgericht (BSG) vorgenommene Auslegung des Urteils des BVerfG (vgl. Urteil vom 03. August 1999 - B 4 RA 24/98 R) letztlich, wenn auch erst nach Ablauf einer längeren Zeitdauer, auch dazu führt, dass das vom BVerfG inkriminierte Ergebnis eintritt, nämlich ein Herabsinken des Wertes der Ansprüche auf das höchstens 1, 8-Fache mit der Beseitigung der relativen versorgungsrechtlichen Position (Abstandsgebot innerhalb des Personenkreises der Versorgungs- und Rentenberechtigten des Beitrittsgebiets) und somit gerade nicht ein wertmäßiger Ausgleich der mit dem Systemwechsel verbundenen Nachteile.
  • SG Berlin, 15.04.2002 - S 18 RA 3109/96
    Diesen hat das BVerfG eindeutig geklärt: es handelt sich um die jeweilige Rentnergeneration des Beitrittsgebietes (Diel in Hauck/Haines SGB VI § 307b Rn. 83a; Thiessen in NJ 2000, 456, 458; Heine in RV 1999, 201, 208; Ulmer in NZS 2000, 176, 180; LSG Potsdam Urt. v. 12.12.2000 - L 2 RA 165/96).
  • LSG Brandenburg, 13.12.2001 - L 1 (7) RA 41/97
    Ob dies entsprechend den Ausführungen des Bundessozialgerichts in seinem Urteil vom 03. August 1999, B 4 RA 24/98 R, SozR 3-2600 § 307 b Nr. 8 Seite 83, zu erfolgen hat oder ob eine Dynamisierung bereits ab 01. Januar 1992 in entsprechender Anwendung der §§ 255 a, 255 b SGB VI zu erfolgen hat (vgl. Teilurteil des 2. Senats des Landessozialgerichts für das Land Brandenburg, L 2 RA 165/96), kann hier dahinstehen, da der Gesetzgeber nunmehr eine auf den Kläger auch rückwirkend anwendbare Regelung getroffen hat.
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