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   LSG Brandenburg, 13.04.2005 - L 30 AL 30/03   

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https://dejure.org/2005,23215
LSG Brandenburg, 13.04.2005 - L 30 AL 30/03 (https://dejure.org/2005,23215)
LSG Brandenburg, Entscheidung vom 13.04.2005 - L 30 AL 30/03 (https://dejure.org/2005,23215)
LSG Brandenburg, Entscheidung vom 13. April 2005 - L 30 AL 30/03 (https://dejure.org/2005,23215)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bemessungsgrundlage für die Bestimmung der Höhe des Unterhaltsgeldes; Voraussetzungen für die Zugrundelegung des tariflichen Entgelts bei der Bemessung des Unterhaltsgeldes; Anforderungen an eine unbillige Härte im Sinne des § 158 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 03.07.2003 - B 7 AL 46/02 R

    Unterhaltsgeld - Bemessungsentgelt - Besonderheiten bei der Höhe -

    Auszug aus LSG Brandenburg, 13.04.2005 - L 30 AL 30/03
    Dies wird durch die Intention des Gesetzgebers (s. insoweit BTDrucks. 13/4941, S. 182) und die höchstrichterliche Rechtsprechung (BSG, Urteil vom 03. Juli 2003 - B 7 AL 46/02 R -) bestätigt.

    Im Rahmen der unbilligen Härte ist daher in erster Linie auf die nunmehr in § 116 Nr. 2 SGB III normierte Lohnersatzfunktion des Uhg abzustellen und dem Gedanken Rechnung zu tragen, dass das im Bemessungszeitraum erzielte Arbeitseinkommen eine Indizwirkung sowohl für den bisherigen Lebensabschnitt, als auch für das erzielbare Arbeitseinkommen hat (s. BSG, SozR 3-4100 § 44 Nr. 16; BSG, Urteil vom 03. Juli 2003 - B 7 AL 46/02 R -).".

    Hinsichtlich der Berücksichtigung der Fahrzeiten von M. zum Maßnahmeort im Rahmen der Prüfung der Voraussetzungen des § 158 Abs. 2 SGB III ist im Übrigen zu berücksichtigen, dass die Beklagte mit Bescheid vom 13. April 2000 diese Fahrkosten in Höhe von insgesamt 3.739,20 DM erstattet hat (Zu den "Billigkeitsgesichtspunkten" vgl. BSG SozR 3-4300 § 158 Nr. 2; veröffentlicht auch in SGb 2004, 423 mit zustimmender Anmerkung von Becker - SGb 2004, 427 bis 429).

  • BSG, 29.01.1997 - 11 RAr 59/96

    Unbillige Härte i.S. von § 44 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 AFG

    Auszug aus LSG Brandenburg, 13.04.2005 - L 30 AL 30/03
    Denn aus der unterhaltssichernden Funktion des Uhg folgt kein Vergütungsanspruch für die während dieser Maßnahme aufgewandte Zeit (vgl. BSG, SozR 3-4100 § 44 Nr. 15; BSG, SozR 3-4100 § 44 Nr. 16; BSG, Urteil vom 12. September 1996 - 7 RAr 88/95 - BSG, Urteil vom 12. September 1996 - 7 RAr 90/95 - ).

    Im Rahmen der unbilligen Härte ist daher in erster Linie auf die nunmehr in § 116 Nr. 2 SGB III normierte Lohnersatzfunktion des Uhg abzustellen und dem Gedanken Rechnung zu tragen, dass das im Bemessungszeitraum erzielte Arbeitseinkommen eine Indizwirkung sowohl für den bisherigen Lebensabschnitt, als auch für das erzielbare Arbeitseinkommen hat (s. BSG, SozR 3-4100 § 44 Nr. 16; BSG, Urteil vom 03. Juli 2003 - B 7 AL 46/02 R -).".

  • BSG, 12.09.1996 - 7 RAr 90/95

    Voraussetzungen des Anspruchs auf höheres Unterhaltsgeld - Anforderungen an eine

    Auszug aus LSG Brandenburg, 13.04.2005 - L 30 AL 30/03
    Denn aus der unterhaltssichernden Funktion des Uhg folgt kein Vergütungsanspruch für die während dieser Maßnahme aufgewandte Zeit (vgl. BSG, SozR 3-4100 § 44 Nr. 15; BSG, SozR 3-4100 § 44 Nr. 16; BSG, Urteil vom 12. September 1996 - 7 RAr 88/95 - BSG, Urteil vom 12. September 1996 - 7 RAr 90/95 - ).
  • BSG, 12.09.1996 - 7 RAr 88/95

    Voraussetzungen des Anspruchs auf höheres Unterhaltsgeld - Anforderungen an eine

    Auszug aus LSG Brandenburg, 13.04.2005 - L 30 AL 30/03
    Denn aus der unterhaltssichernden Funktion des Uhg folgt kein Vergütungsanspruch für die während dieser Maßnahme aufgewandte Zeit (vgl. BSG, SozR 3-4100 § 44 Nr. 15; BSG, SozR 3-4100 § 44 Nr. 16; BSG, Urteil vom 12. September 1996 - 7 RAr 88/95 - BSG, Urteil vom 12. September 1996 - 7 RAr 90/95 - ).
  • BSG, 25.04.1996 - 11 RAr 89/95

    Bemessung des Unterhaltsgeldes nach § 44 Abs. 2 , § 112 Abs. 7 AFG

    Auszug aus LSG Brandenburg, 13.04.2005 - L 30 AL 30/03
    Denn aus der unterhaltssichernden Funktion des Uhg folgt kein Vergütungsanspruch für die während dieser Maßnahme aufgewandte Zeit (vgl. BSG, SozR 3-4100 § 44 Nr. 15; BSG, SozR 3-4100 § 44 Nr. 16; BSG, Urteil vom 12. September 1996 - 7 RAr 88/95 - BSG, Urteil vom 12. September 1996 - 7 RAr 90/95 - ).
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 26.08.2003 - L 2 AL 52/02
    Auszug aus LSG Brandenburg, 13.04.2005 - L 30 AL 30/03
    Der Senat verweist diesbezüglich auf die Ausführungen des den Beteiligten überreichten Urteils des Landessozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 26. August 2003 (L 2 AL 52/02), in dem dieses ausführt:.
  • Drs-Bund, 18.06.1996 - BT-Drs 13/4941
    Auszug aus LSG Brandenburg, 13.04.2005 - L 30 AL 30/03
    Dies wird durch die Intention des Gesetzgebers (s. insoweit BTDrucks. 13/4941, S. 182) und die höchstrichterliche Rechtsprechung (BSG, Urteil vom 03. Juli 2003 - B 7 AL 46/02 R -) bestätigt.
  • LSG Sachsen, 18.02.2010 - L 3 AL 58/08

    Anspruch auf Unterhaltsgeld; Erstattungsfähigkeit von Fahrkosten

    Auch das von der Beklagte erwähnte Urteil des Landessozialgerichtes für das Land Brandenburg vom 13. April 2005 (Az.: L 30 AL 30/03) unterstütze seine Auffassung.
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