Rechtsprechung
LSG Brandenburg, 14.12.2004 - L 13 SB 92/03 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,31806) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 20.04.1993 - 2 RU 52/92
Verletztenrente nach einem Arbeitsunfall mit Quetschverletzungen an der rechten …
Auszug aus LSG Brandenburg, 14.12.2004 - L 13 SB 92/03
Gegenstand des Verfahrens war die Herabsetzung eines GdB auf der Grundlage des § 48 SGB X. Voraussetzung für die Feststellung, ob eine Änderung im Sinne der Vorschrift vorliegt, ist ein Vergleich zwischen den objektiven Verhältnissen im Zeitpunkt der bindend gewordenen letzten bescheidmäßigen Feststellung der Leistung und dem Zustand im Zeitpunkt der Neufeststellung, wobei eine Änderung erst in einem nachfolgenden Rechtsbehelfsverfahren nicht heilt (BSG, SozR 3-1500 § 54 Nr. 18).