Rechtsprechung
LSG Brandenburg, 19.04.2005 - L 24 KR 41/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestehen einer Nachzahlungsverpflichtung gegenüber der Krankenkasse aufgrund einer Verletzung der Meldepflicht; Zuständigkeit des Rentenversicherungsträgers für die Überprüfung der Erfüllung der Meldepflichten; Vorliegen eines tatsächlichen Vollzugs des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Potsdam, 27.05.2003 - S 7 KR 131/01
- LSG Brandenburg, 19.04.2005 - L 24 KR 41/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 14.07.2004 - B 12 KR 10/02 R
Gesamtsozialversicherungsbeitrag - Arbeitsentgelt - Direktversicherung - Beitrag …
Auszug aus LSG Brandenburg, 19.04.2005 - L 24 KR 41/03
Das Zusätzlichkeitserfordernis des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 ArEV ist jedoch auch dann erfüllt, wenn die vom Arbeitgeber gezahlten Direktversicherungsbeiträge aus einer Entgeltumwandlung stammen (Urteile des Bundessozialgerichts - BSG - vom 14. Juli 2004 - B 12 KR 10/02 R;… vom 21. August 1997 - 12 RK 44/96, abgedruckt in SozR 3-5375 § 2 Nr. 1).Dabei ist es unerheblich, ob diese Beiträge im Vergleich zum bisherigen Entlohnungsgefüge vom Arbeitgeber zusätzlich aufgebracht werden oder ob sie - bei gleichbleibendem Gesamtvergütungsniveau - aus einer für die Zukunft vereinbarten Entgeltumwandlung laufender oder einmaliger Zahlungen des bisher gezahlten beitragspflichtigen Arbeitsentgelts stammen (BSG, Urteil vom 14. Juli 2004 - B 12 KR 10/02 R).
Das Rechtsinstitut der Verwirkung ist als Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben (§ 242 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB) auch für das Sozialversicherungsrecht und insgesamt für die Nachforderung von Beiträgen zur Sozialversicherung anerkannt (BSG, Urteil vom 14. Juli 2004 - B 12 KR 10/02 R).
In Zweifelsfällen haben jedoch Arbeitgeber und Arbeitnehmer das Recht, nach § 28 h Abs. 2 Satz 1 SGB IV eine Entscheidung der Einzugsstelle durch Verwaltungsakt herbeizuführen (BSG, Urteil vom 14. Juli 2004 - B 12 KR 10/02 R unter Hinweis auf BSG SozR 4-2400 § 27 Nr. 1 m. w. N.).
- BSG, 21.08.1997 - 12 RK 44/96
Pauschalsteuer kein Arbeitsentgelt
Auszug aus LSG Brandenburg, 19.04.2005 - L 24 KR 41/03
Das Zusätzlichkeitserfordernis des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 ArEV ist jedoch auch dann erfüllt, wenn die vom Arbeitgeber gezahlten Direktversicherungsbeiträge aus einer Entgeltumwandlung stammen (Urteile des Bundessozialgerichts - BSG - vom 14. Juli 2004 - B 12 KR 10/02 R; vom 21. August 1997 - 12 RK 44/96, abgedruckt in SozR 3-5375 § 2 Nr. 1). - BSG, 29.07.2003 - B 12 AL 1/02 R
Bundesanstalt für Arbeit - Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter …
Auszug aus LSG Brandenburg, 19.04.2005 - L 24 KR 41/03
In Zweifelsfällen haben jedoch Arbeitgeber und Arbeitnehmer das Recht, nach § 28 h Abs. 2 Satz 1 SGB IV eine Entscheidung der Einzugsstelle durch Verwaltungsakt herbeizuführen (BSG, Urteil vom 14. Juli 2004 - B 12 KR 10/02 R unter Hinweis auf BSG SozR 4-2400 § 27 Nr. 1 m. w. N.). - BSG, 21.05.1996 - 12 RK 67/94
Kein Eintritt in die versicherungspflichtige Beschäftigung bei Arbeitsunfähigkeit
Auszug aus LSG Brandenburg, 19.04.2005 - L 24 KR 41/03
Die Formulierung "Bestätigung" könnte durchaus darauf hindeuten, dass darin lediglich die Mitteilung einer tatsächlich beziehungsweise vermeintlich kraft Gesetzes eingetretenen Rechtsfolge zu sehen ist (zum so genannten Begrüßungsschreiben über die Mitteilung des Beginns einer Mitgliedschaft vgl. BSG, Urteil vom 21. Mai 1996 - 12 RK 67/94, abgedruckt in SozR 3-2200 § 306 Nr. 2).