Rechtsprechung
   LSG Brandenburg, 19.06.2001 - L 2 LW 5/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,51591
LSG Brandenburg, 19.06.2001 - L 2 LW 5/00 (https://dejure.org/2001,51591)
LSG Brandenburg, Entscheidung vom 19.06.2001 - L 2 LW 5/00 (https://dejure.org/2001,51591)
LSG Brandenburg, Entscheidung vom 19. Juni 2001 - L 2 LW 5/00 (https://dejure.org/2001,51591)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,51591) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • Drs-Bund, 21.09.1993 - BT-Drs 12/5700
    Auszug aus LSG Brandenburg, 19.06.2001 - L 2 LW 5/00
    In der Begründung zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform der agrarsozialen Sicherung (BT-Drucksache 12/5700), den sich die Bundesregierung zu eigen gemacht hat (BT-Drucksache 12/5889), heißt es zu § 70:.
  • LSG Baden-Württemberg, 13.11.2000 - L 4 KR 3846/98

    Haftung für Beiträge in der Alterssicherung der Landwirte, Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus LSG Brandenburg, 19.06.2001 - L 2 LW 5/00
    Sie hält das erstinstanzliche Urteil für zutreffend und verweist auf eine Entscheidung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 13. November 2000 (L 4 KR 3846/98), das ihre Auffassung stütze.
  • BSG, 20.10.1983 - 7 RAr 41/82

    Verjährung eines Schadensersatzanspruchs - Geltung des BGB - Haftungdes

    Auszug aus LSG Brandenburg, 19.06.2001 - L 2 LW 5/00
    Durch entsprechende Anwendung des § 212 Abs. 2 BGB trete die Unterbrechung jedoch rückwirkend mit dem Zeitpunkt des aufgehobenen Verwaltungsaktes wieder ein, wenn ein neuer Verwaltungsakt im Sinne des § 52 SGB X innerhalb von sechs Monaten nach Rücknahme des ersten Verwaltungsaktes erlassen werde (vgl. BSGE 56, 20, 24 [BSG 20.10.1983 - 7 RAr 41/82]).
  • BSG, 12.02.1998 - B 10/4 LW 9/96 R

    Alterssicherung der Landwirte - Versicherungspflicht - Ehegatte eines Landwirts -

    Auszug aus LSG Brandenburg, 19.06.2001 - L 2 LW 5/00
    In Bezug auf die Verfassungsmäßigkeit des § 1 Abs. 3 ALG folgt der Senat der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (SozR 3-5868 § 1 Nr. 1), die ausführlich darlegt, dass die Einbeziehung des Ehegatten eines Landwirts in die Versicherung einen besonderen Schutzzweck erfüllt und insbesondere nicht gegen Art. 3 GG verstößt.
  • SG Hildesheim, 30.04.2009 - S 1 LW 1/09
    Die Gesamtschuldnerische Haftung für Beitragsforderungen, die während der Ehe entstanden sind, wird durch Auflösung der Ehe nicht beendet (Urteil des Landessozialgerichts für das Land Brandenburg vom 12. Juni 2001, Aktenzeichen L 2 LW 5/00; Kommentar des Gesamtverbandes der landwirtschaftlichen Alterskassen zur Alterssicherung der Landwirte (GLA-Komm), 11. Ergänzungslieferung 11/04, § 70 ALG).

    Die Definition des Landwirts ergibt sich aus § 1 ALG und wird durch eine Befreiung gemäß § 3 ALG nicht aufgehoben (ebenso Landessozialgericht für das Land Brandenburg, Urteil vom 19. Juni 2001, Aktenzeichen L 2 LW 5/00).

  • LSG Bayern, 08.02.2012 - L 1 LW 32/09

    Zur gesamtschuldnerischen Haftung eines Landwirts für die Beiträge seiner

    Mit der Neufassung sei die bisherige Bezugnahme auf die Versicherungspflicht der Ehegatten beseitigt worden, nachdem die frühere Formulierung zu unterschiedlichen Auslegungen geführt hatte (LSG Brandenburg - L 2 LW 5/00 und BSG - B 10 LW 40/00 R).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht